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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1908-01-01 · No. 4. (1908) · p. Seite 28

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
31 (1908-1909)
Issue
No. 4. (1908)
Date
1908-01-01
Page
Seite 28 (sequence 4)
Language
German
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28 hängt und im Wortlaute hier (5 10—1s) angeführt wird. Dann' erst folgt (5 ״) die Angabe der dazu verpflichteten Personen, und zum Schlüsse noch Geschichtliches, was sich Ende Challah fortsetzt. Hier ist auch ein Beweis dafür zu suchen, dass Challah ein Einschiebsel ausmacht und Orlah eigentlich auf MS folgen musste und in früherer Zeit auch darauf gefolgt ist. ln T entspricht 1 .15—י unserm ersten Mischnaabschnitt, 26—16 ר unserm 21—10—;2;״ fällt in T aus, während hier andere Bestandteile den Raum füllen. Erst 3 6 der Mischna setzt sich T21r b fort, M 39—ל T 2!1—1.י, M 39—11 T 216—:ז; M 31.—11־ T 21'. M 41—», der Abschnitt des Pidjon und ChflTul, spiegelt sich T 31—8, 13, 17—1» ab (dazwischen gelegentlich andere Halakhot), dann Fortsetzung T 41—7,9—15; M 4!>—n-=T 51—13a; M 51—s T 513b—*2; dagegen fehlen in T M 5 1—״«, während M 510—14 T5 »3—!9; M 5!4—15 und T 530 entsprechen einander nicht. Der Zusammenhang von T entspricht also soweit ־es in dieser Sammlung nur angängig ist, der Ordnung der Mischna. An kleine Unterschiede darf man sich nur dann stossen, wenn man das Wesen so alter Halakhasammlungen ausser Acht lässt. Selbst die Mischna bietet Nichts weiter als nur die allgemeinsten Umrisse für das Füllsel der mündlichen Erörterung — T steht der Erörterung und ihren Einzelgliedern weit näher: Kein Wunder, dass bei ihr die Glieder der Erörterung sich mehren. Es ist nicht die geringste Veranlassung da, T 3 »—1« vom bisherigen Standorte loszulösen und vor T 1!» zu stellen. Die Satzungen des Kaufes machen, wie wir gesehen haben, hier vorne Alles aus, während die Abschnitte 3, 4 in T den Begriffen der Chillul und Pidjon in der Mischna 3 entsprechen, und da haben die Satzungen über unberechtigte Be- Sitzesaneignung wohl ihren rechten Ort, " da sie den Gegensatz dieser Umwandlungsbegriffe bilden. Dagegen haben Satzungen des Genusses, wie T 39, hier Nichts zu tun, und das הלוקה בחמה darf nicht von den vorausgehenden Satzungen durch so viele fremde Bestandteile, die nach 3 trefflich hingehören, getrennt werden. Ebenso muss T 23 4 an seiner Stelle bleiben, schon weil die Satzungen durch die Begriffe der שדייה und ם׳כה mit T 21, 2 Zusammenhängen, wie es Mischna 23—5 entspricht. Ebenso verbindet das אב עתיד T 4״a mit b, so dass hier Nichts getrennt werden darf. Die Ordnung der Mischna ist jedenfalls älter als die von T. Stellen wir einzelne grössere Ganze nach den erkannten Eigentümlichkeiten fest, so bot uns 1, wie wir gesehen, mi draschmässigen und schrlftgemässen Zusammenhang. Weitere Spuren desselben fanden wir in der Zusammenstellung des Biur (5״) mit dem Widduj Maasser (510). Die Berücksichtigung der Zeitenfolge bemerken wir einigermassen 2.־.—* (allerdings mit Uebergehung von 2 9—10) 31,5—״. Zusammenstellungen nach Gesichtspunkten der Sachlichkeit: Schluss 1, 2» (Genuss des MS mit Einschiebsel 2.3,4). 25 Geldmischungen, wie oben Speisevermischungen von Maasser und Chullin, 2!0 Mischung der Personen, wozu auch 312 gehört. 3 3—! ist zu den Halakhot 35 ff. zu ziehen, welche die Beziehungen des Maasser und der Geniessenden zu Jerusalem enthalten. 41 ff. enthält Satzungen des Pidjon, woran sich auch 4« gut anschliesst, 49 bis Schluss sind Satzungen des Fundes. 5 bietet nichts Besonderes. Dass wir einen einheitlichen Gesichtspunkt für die Anordnung nicht gefunden haben (und erzwingen wollten wir sie nicht um jeden Preis), mag darin liegen, dass MS als Schlussteil sich an Maasseroth anschliesst und das Wesen solcher angeschobenen Traktatenhälften an sich hat. Wir haben es auch in der zweiten Hälfte von Maasseroth nicht anders gefunden. Hoffentlich löst uns die Quellenscheidung das Rätsel, warum eine so eigentümliche Ordnung hier gewählt oder belassen wurde. Besprechungen. Bennewitz: Die Sünde im alten Israel. XU und 271 S. Leipzig, Deichert, 1907. 5 M. Die Sünde im alten Israel, so muss der Titel vorliegenden Buchs betont werden. Handelt es sich doch um das Israel vor Arnos; um die Frage ob wirklich dieser Prophet so urplötzlich mit einem neuen Begriff sittlicher Wiedergeburt an das Zehnstämmereich herantreten konnte oder ob er schon mit vorgebildeten Anschauungen rechnen konnte. Die Frage ist nicht so einfach, wie es scheinen könnte. Jeder Beleg für ein Sündenbewusstsein tieferer Art muss dem Misstrauen abgerungen werden, das jedes j Wort und jeden Satz für unecht und jung anzusehen geneigt I ist. So mussten alle ,Geschichten des Volkes Israel“ alle ״Altertümer“, alle Religionsgeschichten und Einleitungen I von irgend welcher Bedeutung vom Verfasser berücksichtigt werden. Bennewitz ist nicht der Früheste auf diesem Gebiete. Clemen hatte 1897 ״Die christliche Lehre von der Sünde behandelt und war dabei, aber nur im Sinne seiner Aufgäbe, auch auf das alte Testament eingegangen. Staerk brachte 1905 ״Sünde und Gnade nach der Verstellung des älteren Judentums, besonders der Dichter der sogenannten Busspsalmen“ — sein ״älteres Judentum, ist ganz etwas anders, als Bennewitz ״altes Israel“. Zu gleicher Zeit erschien Köberle’s ״Sünde und Gnade im religiösen Leben des Volkes Israel bis auf Christentum“, worin aber dem vorprophetischen Zeitalter nicht viel Raum gegönnt werden konnte. Vf. will, bei dem heutigen herrschenden Standpunkte der Kirche, mit der geschichtlichen Bibelforschung, die aus

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