Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 31 (1908-1909)
- Issue
- No. 3. (1908)
- Date
- 1908-01-01
- Page
- Seite 22 (sequence 6)
- Language
- German
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unrein sind und sich wohl auch in Jerusalem befinden, haben sie ihre Stelle hier gewonnen. Allerdings wird es uns schwer begreiflich erscheinen, warum eine Satzung, wie 31»,!ג, die von Gelassen in ihrem .Verhältnis zum Inhalt und von dem Ortsgebrauch handelt, worauf sie ein Sondergegenstand beim Verkauf sind, von 154 ׳ fortgerückt sind, wo sich ganz ähnliche Satzungen finden. Dass die Mischna deshalb auf 3״ folgt, weil dort das Fell, die Umhüllung, dem Umhüllten gleicht, wogegen hier zwischen Beidem Unterschiede gemacht * werden. — Dieser Umstand kann den Ort nicht bestimmt haben, schon weil 1 4 dasselbe Verhältnis stattfindet (s. o.). Und dass hier schon das MS abgesondert ist, trifft auch nicht ־־ zu, da nur 312 a davon die Rede ist, 31* b wir uns wieder vor der Absonderung befinden, nach amoräischen Erklärungen übrigens schon 11 die Absonderung voraussetzen soll. Vielleicht kann erst die Quellenscheidung herausbringen, wie diese Mischna hierherkommt. 41, wo Jemand MS-Früchte von Ort zu Ort führt, bringt uns ei nenAusnahmefall aus den Ausführungen, welche hier b e g i n rre n. Der Ortswechsel bringt Preis- Verschiedenheit hervor, und es handelt sich darum, ob der Wertzuwachs dem MS gehört, oder sonstwie angewandt wersen kann. Nach 4* werden die Früchte nach dem Mindestpreise ausgelöst, auch nach dem Maasse (im Gegensätze zu Schebiith) und nach der Abschätzung von Sachverständigen. Bei dem Ausbieten der Früchte (4 3) ,hat der Eigentümer das Vorwort, soweit ein Anderer nicht mehr geboten hat; dann kommt das Fünftel, das der Eigentümer hinzuzufügen hat, nicht in Betracht — es wird dem Mehrbieter zugeschlagen. (Nun kommen Formein zu Eigentümers, der, wenn er durch die Seinen (4 4) oder durch Andere (45) die Ausfösung vornehmen lässt, das Fünftel, das nur der Eigentümer s e 1 b s t zu zahlen hat, erspart.) Als Einschiebsel ist 4 4,5 daran erkennbar, dass nun die Mischna zu der Darstellung des Pidjon und des Ghillul zurückgeht). 4« steigt während des Chillul der Geldpreis, und 4 ז geht die Auslösung ohne ausdrückliche Bestimmungsformel vor sich (und Vergleichsweise wird ein Scheidebrief oder der Preis der Kidduschin ohne Bestimmungsformel übergeben) und es fragt sich, ob die Handlung Gültigkeit hat. Halakhot des Geldpreiswechsels erscheinen hier als Fortsetzung von 40; Jemand wechselt seinen Aufenthalt und kommt an einen billigeren Platz; muss er sich nach dem Preise dieses Ortes richten und darauf für den Mehrpreis des Geldes auch mehr gemessen? Und nun kommt zum Abschlüsse dieses Gegenstandes die Bestimmung darüber, wieviel (nachdem vorher die Münze Chullin war und in Maasser übergehen sollte), wenn die Münze Maasser ist, von ihrem Werte in MS - Gegenständen genossen worden sein muss, damit sie Chullin wird, ohne dass der Rest es hindert. Nun wird der Begriff des Geldes zum Schlagwort, um die Fragen des Fundes daran anzuschliessen und mit dem Gelde zu beginnen. Man findet (49) während des Festes (oder vielleicht nach dem Feste, während des ganzen Jahres, so dass man hier das Fest für beendet halten kann) Münzen, (41«, n) Gefässe mit bezeichnenden Aufschriften: Sind sie und enthalten sie MS oder Chullin? Daran nun fügt sich zum Schlüsse eine uneigentliche Fundhalakha: Jemand lässt seinen Sohn an bestimmter Stelle im Hause Maassergeld suchen, er findet es wo anders; er findet mehr oder weniger: Jst das ganz Maasser oder nur zum Teil oder gar nicht? (412) Mit einer Satzung, die Jemanden zu seinen Söhnen sprechen lässt, schliesst auch Abschnitt 2 ebenlalls, wie hier, in einer Geldhalakha. Das letzte Wort dieses Teils, der Maasser scheni erledigt, lautet: מעשר! so auch gedächtnismässig den Traktat seinem Gegenstände nach schliessend. Besprechungen. — Dr. Max Joseph. Das Judentum am Scheidewege. XII u. 158 S. Berlin. Poppelauer. 1908. Keine Gemeinplätze! Das scheint die Losung im vorliegenden Buche zu sein: Wir sprechen von einem Judentum als Glaubensgenossenschaft, ohne Volkstum, mit dem Ziele, in die Menschheit aufzugehen, mit der Sendung,־ unsere Religionswahrheiten der Gesamtwelt mitzuteilen, mit dem allgemeinen Messianismus, und ohne dessen jüdische Färbung. Nun kann es ein Judentum ohne Volkstum nicht geben und es gibt Dank der Zeitverhältnisse in Deutschland auch keines oder nur ein solches und man versucht umsonst Volkstum, Eigenart und Vergangenheit aus der Religion zu treiben. Aber selbst der winzigste Rest, der sich in einer Reformgemeinde notdürftig wahrt, ist mit derartigen Bestandteilen versetzt. Da aber das Judentum ohne volkliche Grundlage keine Zukunft hat, so kann auch von einer Sendung desselben keine Rede sein. Joseph findet, dass H.. i j Bibel und des Talmuds) stets den geheimen Zweck der! 1 Verteidigung verfolgt. Der messianische Glaube mit jüdi- |! scher Sondergrundlage bildet einen nicht auszuschaltenden I j ־ Bestandteil des Judentums, dem es seine Erhaltung in den 11 finstersten Zeiten verdankt. Nachdem die Mendelssohnzeit j I die Aufklärung gebracht, ist Lebensführung und Auffassung ■ | der weltlichen Juden umgestaltet worden, und man kam i ן dazu, eine blosse Glaubensgemeinschaft zu sein, vor welcher 11 ausschliesslich menschliche und vaterländische Ziele standen.! i Aus den schlaffen Stimmungen, aus der Selbstzersetzung, ׳ I welche die Neuerung durch ihre Halbheit über das Judentum j gebracht hat, aus der krampfhaften Ableugnung des eigenen j Volkstums riss uns der Judenhass der letzten Jahrzehnte wieder heraus und er brachte dem Juden ein stärkeres | Selbstbewusstsein. Um die grosse Frage, welches unsere! Zukunft sei, zu lösen, bedurfte es der Anerkennung unseres! Volkstums, der Erneuerung der echten Messiashoffnung, I' des Ausblickes auf eine Zeit, in welcher das Judentum in