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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1908-01-01 · No. 3. (1908) · p. Seite 21

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
31 (1908-1909)
Issue
No. 3. (1908)
Date
1908-01-01
Page
Seite 21 (sequence 5)
Language
German
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— 21 r flaasser scheni. Dr. L. A. Rosenthal. Einiges übe Von Rabbiner Wie in Schebiith, wo sich auch die vorausgehende Mischna findet, will 2 1 den Begriff der geniessbaren Gegenstände in einer Regel feststellen, wie es von einer Regel (Ende 1) ausgeht; auch was man als unter Menschen beim Genuss nicht üblich bei MS zu vermeiden hat, folgt, um Ausnahmen bei Umwandlungen soleher Gegenstände zuzugeben und den Werth irrtümlich hinzugekommener Bestandteile für MS festzustellen, ob nämlich der Pflichtgenuss durch das Anwachsen des Geldwertes gesteigert wird. (Im Anschluss an die Regel Ende 1 folgt hier die Regel 21 b.) Nach den Einzelbestimmungen über Essen und Trinken (21a) folgen Satzungen über das Salben des Körpers mit dem Oel des MS (2 8 d). Wir werden später den Streit R. Simons mit den Andern beleuchten. Hier lässt sich so recht die Art der Mischna erkennen, ohne Ueberleitungen j Dinge gemaramässig als Glieder der Erörterung aneinanderzureihen. Der Streit zwischen R. Simon und den Chakhamim macht ein Uebergreifen auf Wicken und j griechisches Heu, die Therumah sind nötig so bringt die Mischna denn auch 2 3.4 Bestimmungen über diese Gegenstände. ' 2s׳< bilden Belege für R. Simons Entgeg- | nung der Ansicht der Weisen gegenüber, und so ist gegen die Abschweifung nun weiter nichts; mehr einzuwenden. j Wie nun. hier mit einem Mal wir von den j Gegenständen desGenusses zu dem Umherstreuen i von Münzen und zu deren Vermischung kommen? Wenn wir die Mischnas 2!! uns fortdenken, so sind wir unter Gesetzen der Taaru- , both; oben 2 vermischen sich Chullin- und MSj Gegenstände, hier sind es Münzen beider j Art, so dass wir 2 und 2« nun wohl verstehen. Nun wird die Münze aber zum blossen Schlagwort, da wir 2 ל —» uns mit dem Umwechseln des MS - Geldes in Grossmünze beschäftigen (wegen der Wegeslast) und mit dem Umwechseln in Klein geld in Jerusalem. Allerdings kehrt 2!•־ eine Satznng wieder, welche an die Taaruboth von oben insofern erinnert, als mit einer Münze es dort ermöglicht wird, dass der Wein beim Unreinen nur Chullin bleibt, beim Reinen (denn aus Reinen und Unreinen besteht die betreffende Familie) dagegen als Maasser gilt, also keine Mischung von MS und Chullin ausmacht, wie oben, trotzdem die Personen gemischt sind. Nur sehr lose setzt sich hier der dritte Abschnitt an. Nachdem oben man schon das MS in Jerusalem genossen hat, versetzt uns dieser Abschnitt in die Provinz zurück. Hat der Hausvater 2 10 durch eine Formel des Chiliul Personen verschiedener Art den gemeinsemen Genuss ermög- . licht, so wird auch hier (31) eine solche angegeben, die einen gemeinsamen Ge-; nuss gestattet, nur dass es hier für beide Teile MS ist.! Wie also 210 und 31 die Frage des ge-! meinsamen Genusses das Verbindende zu sein scheint, so wird 3 8 deshalb vielleicht der Kauf von Therumah für Maassergelder verboten', weil der Genuss der Therumah kein g ej meinsamer sein kann. Wie oben 28, so setzt auch hier ein Streit R. Simons mit den Chakhamim ein. Wie hier zwei Parteien, deren gemeinsamer Genuss in Frage steht, so sind es 3 s und 3 « zwei Personen, die einen Umtausch von Früchten in Münzen beiderseits vornehmen, damit sie zwar nicht gemeinsam das MS gemessen, aber Jeder sein Ziel erreichen kann, in Jerusalem 1 zu geniessen, und hier das Geld anzuwenden. | Und zwar auch durch eine Formel.; Man vergl. 210 מצאו und 5 3 נמעא. i Wiederum werden nun Früchte und Geld i zum Schlagwort (wie 2 ל die M ü n z e n) um 3 5 I noch im Anschluss an 3 3—5 zu erklären, wes-! halb oben so verfahren werden muss, da Geld wieder aus Jerusalem ausgeführt werden darf, was bei Früchten unmöglich ist. Sofort wird, ohne weiter auf 3 3,4 zurückzugreifen,.bestimmt, wenn reife unverzehntete I Früchte Jerusalem wieder verlassen hätten, müsste das MS davon in Jerusalem verzehrt werden; (bei unreifen Früchten ists streitig). I So sind wir unversehens zur Stadt Jerusalern gekommen, und es ist die Rede von dem; (auch Maasseroth*) 310 erwähnten) Baum, bei dem Wipfel oder Stamm in oder ausserhalb Jerusalems sich befinden und es sich nun fragt, ist hier schon der Ort des MS-Genusses? So kommen nun auch weitere Fragen über ähnliehe Raumunterschiede, die ausser MS noch den Genuss von heiligen Gegenständen und die Ermöglichung aufs Opfer bezüglicher Handlungen bedingen. (3 7,8.) Daran schliesst sich gut die Satzung an, wonach MS innerhalb der Stadt (in welche die vorangehenden Halakhot uns eingeführt) unrein wird und es sich nun fragt, wo darf es gegessen werden? (3».) Sodann werden für MS- Geld gekauft Gegenstände (nicht MS selbst) nnrein und es fragt sich, ob damit noch irgend etwas begonnen werden kann? Hier setzt ein Streit mit R. Jehuda ein, ganz denen 2 3 uud 3 2 ähnlich. Es wird nun begreiflich, dass diese Halakhot nicht mit denen des ersten Abschnitts, die vom Kaufe handeln, zusammengebracht werden könen, da sich die erste hiergehörige Toharoth- Satzung auf 3 ל—» bezieht und die anderen sich daran anschliessen. Mag nun auch 3u mit 13.4 verwandt sein, — dadurch, dass die Gegenstände *) S. unter ״Maaseroth“ (Strassburg, Trübner) S. 16.

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