Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 31 (1908-1909)
- Issue
- No. 1. (1908)
- Date
- 1908-01-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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— 4 — Einiges über fiaasser scheni. Von Rabbiner Dr. I Maasser scheni ist ein zweiter Zehnt L vom Feldertrage im Gegensatz zu dem Levitenzehnt, den wir in Maasseroth haben behandelt gesehen. Dieser zweite Zehnt oder sein Geld-! erlös ist in Jerusalem vom Volke zu verzehren, un#zwar im ersten, zweiten, vierten und fünf- 4 ten Jahr nach dem Schebüth. Im dritten und sechsten Jahre tritt der Armen zehnt anstelle des zweiten, und ״ein Bekenntnis der Maasser“ i muss von jedem abgelegt werden, dass er die Ackergaben alle abgeführt hat. Die Säumigen haben denn auch vorher sich all der Gegenstände, die den Priestern, dem Maasser derv; Leviten, dem zweiten Maasser und den Armeni gaben angehören, zu entäussern. Ausser diesen zusammengehörigen Gegenständen wird in diesem Traktat noch die Satzung, von Kerem Rebai behandelt. Drei Jahre nach Anpflanzung von Obstbäumen sind deren Früchte *um Genüsse verboten; im vierten Jahre; muss der Ertrag dem Ewigen heilig sein, d. h.! in Jerusalem, wie das MS, verzehrt werden:! Die Früchte dieses vierten Jahres heissen Kerem i oder Neta Rebai. Das Genussverbot der drei j vorangehenden Jahre wird nachher in Orlah behandelt. Der Traktat enthält nun: MS Abschnitt 1—4. I Rebai 5 >—*. j Buer (Fortschaffung der noch schuldenden i Ackergaben durch die Säumigen 5«—9. Maasserbekenntnis 51»—!׳־. Bezüglich des MS rst Zurückgehen auf die! Schriftqualen unerlässlich. Wir haben früher gesehen, dass in Maasseroth die Ausgangspunkte nicht der Hauptstelle Numeri 18 *•:—14, sondern Deut. 14 *t und dem Levitikus 27;0 entnommen sind. In Numeri gehört der Zehnt den Leviten, im Deut, soll er dagegen vom Volke an der heiligen Stätte genossen werden; im Lev. ist er, gleich dem dabei genannten Banngut, ״dem Ewigen heilig.“ Diese gesetzlichen Gegensätze, welche der j neuen Bibel Wissenschaft soviel zu schaffen 1 machen, löst die gläubige Bibelforschung, die keine Verschiedenheit von Quellen und Schichten 7 zugibt, in einfacher Weise: Der dem Leviten; gehörige Zehnt muss unbedingt ein anderer! : sein, als d^L in Jerusalem zu verzehrende.; Dies ist ein zweiter Zehnt, der dem Genüsse I und der Freude geweiht ist.! j Von welchem dieser beiden Zehnten kann 1 1 aber nun die Lev.-stelle sprechen? Nun von "dem zweiten Zehnt, der in seiner scheinbar i weltlichen Färbung leicht an Würde verlieren könnte; er muss als Gottgeheiligt neben Cherem L. A. Rosenthal. 1 genannt werden, um achtungsvoller Behandlung von Seiten des Volkes sicher zu sein. I Dann weist das קדש dieser Stelle auf jenes! קדש der Rebaifrüchte Lev. 19** hin, so dass j diese die gleiche Behandlung erhalten wie das MS. Dass diese Deutungen und halakhischen Verbindungen alt sind, beweist das hellenistische Schrifttum. Im Tobit 1 7,8 heisst es: ,,11p• dextpitjr fSiäovr etc. Den Zehnten gab ich den Leviten, und den zweiten Zehnten verkaufte ich (dnenQan£6/i1jv) und reiste hin und genoss es in Jerusalem in jedem Jahre; und den dritten i Zehnten gab ich, ״denen er gebührt ((לבעליו ן nämlich, wie die Fassung der Vulgata sagt, ■ tertio anno prosclytis und advenis. Die lateinische Fassung nennt nur ״die Zehnten“, nicht den zweiten, die griechische ist darin genauer. Und Josephus sagt ״Altertümer“ 4» §»: ״Es sei Euch ein Zehnt an Früchten, ausser dem, den ihr Priestern und Leviten zu geben habt.“ (Er meint Therumoth und Maasseroth). ״Er soll in der Heimat verkauft werden und 1 (der Erlös) zu Freudenmahlen und deren Opfern in der heiligen Stadt benutzt werden.“ Die Verbindung zwischen Rebai und MS war Josephus auch schon bekannt, denn er sagt (ib. § 19), nachdem er die Pflicht der Orlah erwähnt hat: ״Im vierten (Jahre) ernte er das Gewachsene ab, indem es dann reif ist, 1 und bringe es in die heilige Stadt und m i t den Zehnten der übrigen Frucht gen iesse er es mit seinen Lieben und mit Waisen und Witwen.“ Hier haben wir die bei Josephus durchaus nicht selbstverständliche ‘ Uebereinstimmung mit der Halakha, welche Rebai gleich MS behandelt, wenn auch bezüglieh der Witwen und Waisen eine Verwechslung mit dem dritten Zehnt vorliegt. Schon im Tobias haben wir von einem zweiten Zehnt in jedem Jahre gehört, und von einem dritten, (der also ausserdem im dritten Jahre gegeben und für die Armen verwandt wird). So ist (s. übrigens Schwarz Tosiftha, Einl. zu MS) der Gedanke nicht fortzuweisen, dass auch Josephus im dritten Jahre den zweiten Zehnt nicht zurücktreten lässt; (§ 22 a. a, O. verlangt er nämlich, dass den beiden Zehnten, welche in jedem Jahre (ihovg exäaxov) zu leisten die Pflicht erfordert, im dritten Jahre ein dritter hinzugefügt werde zur Verteilung an die Notleidenden. (S. Deut, s«—!9). Es mag eine Richtung gegeben haben, welche von einem Zurücktreten des zweiten Zehnt im dritten Jahre als in der Schrift nicht geradezu angegeben nichts wissen und gegen Herkommen und Ueberlieferung einen dritten Zehnt im dritten Jahre einführen wollte.