Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 30 (1906-1907)
- Issue
- No. 10. (1907)
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 128 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Mentioned entities
- Amoraim 1× ep/1003430
- Yanai 1× ep/1033832
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gehabt haben. Denn!vernachlässigt man diese, so muß man sich fragen, warum gerade! der 15. Ab zum allgemeinen Spendetag erhoben wurde, da ja!der Monat Ab fünf solcher Tage hatte. Ad 3.) Graetz fiijidet es merkwürdig, daß mehrere Amoraim - hin und her raten, welche Bedeutung der 15. Ab hatte, während sie doch in der Mischna selbst angedeutet ist. Gerade das aber ist die eigenste Art der Gemara, durch Frage und Antwort, zumal es der Antworten viele gibt, die Klärung aes jeweiligen Themas herbeizuführen. Selbst wer sich nur oberflächlich mit dem Talmud beschäftigt hat, wird, zumal in diesem Falle, kaum auf den Gedanken kommen, daß die Amoräer hin. und her raten, sondern daß die Gemara zielbewußt auf den Kern der Sache losgeht. Ad 4.) Graetz kommt endlich zu dem Schlüsse, daß ein judäischer König — wegen seiner antipharisäischen Richtung soll es aller Wahrscheinlichkeit nach Alexander Jannai gewesen sein — die Holzopfer verboten habe. In der maßgebenden Fastenrolle steht aber wiederholt ausdrücklich: Malkuth Jawan harschaa, das Verbot erließ eine frevelhafte jawanitische, also römische Regierung, mithin war es wohl keine sadducäische Maßregel! Selbst wenn diese Worte eine Scholie sein sollten, genügen sie umsomehr, dies darzutun als sie von der Relation im babyl. Talmud nur bestärkt werden Hier heißt es schlechtweg: ״Einst verbot es den Israeliten d i e Regierung“, worunter nur eine auswärtige Regierung gemeint sein kann. Und gar an Jannai zu denken ist deshalb unlogisch, weil von ihm im Talmud oft die Rede ist und kein Grund zur Unterdrückung seines Namens vorliegt. Nach allen Ausführungen Graetz’ ist die Frage, warum der Festtag eingeführt wurde, noch unbeantwortet. Den wahren Grund ahnte Jomtob Lipman Heller (Tossafoth Jomtob), wenn er zu den Worten ״Man hörte an ihm auf Holz zu fällen“ bemerkte: Da das fromme Werk fertig war, machte einen Feiertag, wie wir es etwa bei Beendigung der Tnora u. dergl. tun. Er will damit sagen, daß, obwohl man auch nach dem 15. Ab noch Holz brachte, man doch solches nicht mehr fällte, denn das Fällen fand nur bis zum 15. Ab statt, so daß an diesem Tage das Werk für dieses Jahr tatsächlich vollendet war. Aus diesem passenden Anlasse der Beendigung des frommen Werkes der Holzfällung bestimmte man, daß nebst der ausgelosten judäischen Familie auch die Priester, die Leviten und die anderen Genannten bringen sollten. Jetzt gewinnt auch der Ausspruch Rabbas und Josephs nach der Borajtha R. Eliezers, des Großen, den rechten Sinn, daß der 15. Ab. aus dem Grunde ein allgemeiner Festtag war, weil er das Holzfällen abschloß, wohlgemerkt: nicht weil sich viele Spender beteiligten. Auch die Bemerkung R. Menassias ״Man nannte den 15. Ab Tag des Zerbrechens der Axt“ fügt sich dem gut an, denn das war die eigentliehe Bedeutung, das die Freude, das die Ursache der allgemeinen Holzspendung. Betreffs der Befürchtung, das Holz würde, nach dem 15. Ab gefällt, nicht genügend trocknen, berichtet eine Mischna *°), daß mit *י) cf. Middot 2,5.