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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1907-01-01 · No. 7. (1907) · p. Seite 78

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
30 (1906-1907)
Issue
No. 7. (1907)
Date
1907-01-01
Page
Seite 78 (sequence 6)
Language
German
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— 78 — 1) Ev. Matthäi 22?» ff treten die Sadduzäer als Gegner des Auferstehungsglaubensan Jesus heran mit einer Frage über die Schwagerehe! Der erste von sieben Brüdern heiratete und starb kinderlos, und der Nächste freite als Schwager die Witwe; auch er hatte das gleiche Los, und ihm folgte der Nächste, und so ging es allen Sieben. Wem von ihnen wird die Frau nun bei der Auferstehung zu Teil werden? Eine Frage, durch welche der Auferstehungsglaube und in unserem Falle Jesus selbst als Pharisäer verspottet werden soll. Ganz ähnliche spöttische Ansichten, die nicht ernst zu nehmen sind, berichtet Ende Jadaim der Talmud von den Sadduzäern, ebenso Menachoth 66 beim Streite um das Schebuotsfest. (S. unser ״Lieber den Zusammenhang der Mischna“ I. Teil, S. 57, II. S. 10, 11. Dort wie hier sind es aber mi sehn i sehe Gebilde, weiche den Spott herausfordern. Jesus könnte den Sadduzäern die Gegenfrage vorlegen: Weshalb nehmt Ihr einen so merkwürdigen Fall an, der selten oder nie eintreffen wird? Selbst beim gewöhnlichen Fall, wo der Bruder dem Bruder folgt, ließe sich die Frage behandeln, ob die Frau im Jenseits nicht zum Zankapfel zwischen dem früheren und dem jetzigen Manne werden könnte? Jesus durfte aber so den Sadduzäern nicht antworten, weil sie wahrscheinlich auf die verschiedenen gesetzlichen Verästelungen Jeb, 31—10 losgegangen wären, die einem oberflächlichen Einblicke als überaus unnötige Fälle erscheinen. Von vier Brüdern sind zwei an Schwestern verheiratet, und gerade diese starben; hier ist jede Form der Schwagerehe verboten (3!); war eine der Schwestern den Ueberlebenden dagegen als Erwah (blutschänderisch) gesetzlich versagt, so durfte er ihre Schwester heiraten; sein zweiter überlebender Bruder dagegen darf mit Keiner von beiden in die Ehe treten; war die Eine dem Einen, die Andere dem Anderen gesetzlich als Erwah versagt, so ist, die dem Einen verboten, dem Anderen gestattet“ In diesem Tone halachischer Verästelung geht es immer weiter. Dem Außenstehenden mußten solche Satzungen, zumal wenn er ihre Gesamtberechtigung nicht zugab, sonderbar, ja lächerlich erscheinen; wer in die Tiefen dringen kann und will, der wird das Berechtigte an ihnen wohl erkennen; ihm wird sich die Regel, welche die Schwestern bei der Schwagerehe betrifft, einfach und klar ergeben: Niemand darf nach Lev. 1818 zwei Schwestern zur Frau nehmen. So darf Niemand, auch wenn zwei Schwestern als gleichzeitige Ehefrauen in Frage kommen, sich mit Einer verheiraten, nur wenn ihm die Eine als Erwah versagt ist. Dies ist einfach und im Geist der Thora. Aber der gute Wille muß da sein, diese Ehegesetze in der merkwürdigen Verkettung solcher Voraussetzungen zu begreifen. Jesus läßt nach Matth. 517—19 von der Ueberlieferung der Weisen nicht ab. Demnach läßt er sich auf die sadduzäische Absicht, durch eine gesuchte Frage das Merkwürdige jener halachischen Ehefragen zu verspotten, nicht ein, sondern widerlegt mit den Mitteln der Ueherlieferung ihre Gesamtansicht von Jenseits und Auferstehung.

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