Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 30 (1906-1907)
- Issue
- No. 7. (1907)
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 76 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/6492408-6582210-8771046--3581-4858668- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
- 76 — um die ärmeren nicht zu beschämen, ausgingen, sich dem Reigentanze in den Weingärten hingaben und die Freier anredeten: Jüngling, richte deine Augen nicht auf Schönheit, sondern auf Abstammung, denn Lug ist die Anmut, Trug die Schönheit. (Maimonides fügt hinzu4): So freilich nur die Vornehmen, aber weniger Schönen, während die Schönen und Anmutigen gerade auf ihre körperlichen Vorzüge hinwiesen und sprachen: ״Jüngling, erhebe deine Augen und sieh was du dir erwählst, denn eine Frau ist nur zur Schönheit.) Hier ist also nur die Tatsache angegeben, daß der 15. Ab und der Versöhnungstag gewissermaßen als Freiungstage galten. Daß der Jomkippur ein solcher Tag war, erklärt sich aus dem Umstande, daß das streng religiöse Fest mit einer Abendbelustigung aus Anlaß des gelungenen Sühnewerkes abschloß. Pflegte doch selbst der Hohepriester seinen Freunden an diesem Abende ein glänzendes Fest zu geben. Die Mischna setzt dies• als etwas Bekanntes voraus und läßt darum jede Begründung weg. Als ebenso bekannt hält sie in dieser Hinsicht den 15. Ab, so daß wir bei Ermangelung anderweitiger Aufschlüsse nichts damit anzufangen wüßten. Doch wird diese Mischna teilweise ergänzt schon von einer Boraitha im selben Traktate5 6), in welcher R. Eliezer, der Große, sagt, daß man alljährlieh am 15. Ab wegen Abnahme der Sonnenwärme Holz für den Altar zu fällen aufhörte, weil dieses nicht mehr trocknete. Die Borajtha erwähnt freilich nichts von dem Brauche, den Tag festlich zu begehen, allein sie gibt dessen Bedeutung für den Kultus an. Kultus und Volksbrauch, auf denselben Tag bezogen, genügen aber der Gemara, ihr Traditionsgebäude aufzuführen. Auf diese beiden ׳ Fakten gestützt, führt die Gemara eine Reihe von begründenden Aussprüchen in chronologischer Aufeinanderfolge״) der Autoren für den Festtag an. Sie geht von der Frage aus: Wenn schon der Versöhnungstag vermöge der ihm innewohnenden Sühnungskraft und wegen der an ihm gebrachten zweiten Bundestafeln zur Freude berechtigt, wie kommt der 15. Ab dazu? Zur Lösung dieser Frage werden sechs Gründe angeführt. 1. ״R. Jehuda überlieferte im Namen Samuels: Es ist der Tag, an dem das connubium unter den Stämmen gestattet wurde. Jenes mit dem Ausdrucke ze hadabar beginnende Gesetz (Num. 36, 6 ff.), die Töchter Zelafchads sollten nur Männer ihres Stammes heiraten, damit das Stammeserbe nicht entfremdet werde, läßt nämlich die einschränkende Auslegung zu: Nur dieser Generation sei es verboten, einer späteren aber nicht.“ Mit anderen Worten. Die Eheschließung unter den einzelnen Stämmen war auf Einspruch der eigenen Stammesangehörigen der Töchier des ZelaTchäd, um Gebietsverschiebungen zu verhindern, von Moses auf Gottes Geheiß allgemein verboten worden. Durch Interpretation des betreffenden Gesetzes wurde jedoch das Verbot auf die Zeitgenossen der Landverteilung beschränkt. Diese für die 4) cf. Commentar zur Mischna. 5) cf. b. Taanith 30 b. 6) 1. Samuel; 2. Rab; 3. R. Jochanam;4. Ulla; 5. Mathna; ö.Rabba und R. Josef.