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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1906-01-01 · No. 4. (1906) · p. Seite 14

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
30 (1906-1907)
Issue
No. 4. (1906)
Date
1906-01-01
Page
Seite 14 (sequence 2)
Language
German
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14 \ nicht zugeben. 24 dagegen geben die Andern dem E,für den Speisekorb der Feigen (die noch unreif) nach gesehener Therumah die Maaßerpflichtigkeit zu, die E für jede geschehene Therumah annimmt. So besagt es nach dem מידים T 2י die Baraitha, daß E den Speisekorb auch für verpflichtend angesehen. Es kann aber auch sein, daß E die כלכלה für nebensächlich hielt, die Andern sie als גמר מלאכה für maßgebend angesehen haben; wohl paßt dann dazu wenig der Ausdruck מידים, aber es bleibt kein anderer Ausweg da, um E, dem Schamuti, den Zusammenhang mit der schamaitischen Halakha und Id die Uebereinstimmung mit sich selbst zu wahren. " Also der Speisekorb des Sabbats beweist für die Schammalten nichts. Wohl aber der Eintritt des Sabbats, der nach der schammaitischen Mischna 42a in jedem Fall die Maaßerpflicht hervorruft. Da hier Kinder in Frage kommen, so ist dies nach Ther. 13 (E) schammaitische Halakha, und der Eintritt des Sabbats ist in jedem Falle maßgebend. Gleichen Sinn hat T3*, wo aber Erwachsene genannt sind, da nach Id (das.) dies Hillel auch verboten hat. Ebenso 42£, wo die für einen andern gesammelte כלכלה dem Empfänger Maaßerpflicht auferlegt, nach Id T 33 ein Wort Hilleis. Davon, daß die Früchte für den Sabbat bestimmt sind, sagt die Mischna kein Wort, and der Zusammenhang macht es nicht nötig. Dies kann vielmehr die Quelle für die■ 2 חכסיס*{S sein. Wir haben schon oben gezeigt, daß wir hier Id’s Reihe vor uns haben, T z. St. mit ihrem 'ר' יוד' א' הלל עצמי חי איסר beweist das. Letztere Worte sind merkwürdig, wo es sich umbekannteErschwerungen der Hilleliten handelt. ״Hillel selbst hat es verboten“, nicht erlaubt, wie man annebmen müßte. Es muß von anderen Tannattan ein Verbot dieser Art nictit angenommen worden sein; erst Id bietet den Belag dazu, aber als hillelitisch. So sind die drei in 4« liegenden Halakhot, von Id überliefert, S, und zwar der Schluß ein Wort Hillels, während Schammui die כלכלה nicht als maaßerbe&timmend annimmt. 53 5 landen wir Verkaufshalakhot. Dem Am haarez und dem Uebertreter der Schebiithsatzungen dürfen nach erreichter Maaßerverpflichtung keine Früchte, keine Fruchtreste (dem Nichtneeman) verkauft werden. Das müssen S-Sätze sein! Und zwar nach Schebiith 58 Demai 6«. Nach letzterer Mischna verbieten die Scbamma'iten den Veikauf von Oelbeeren an einen Nichtchaber, die Hilleliten nur an den Am haarez. Nach der Bemerkung von N richteten sich die besseren Hilleliten nach den Schammaiten. In unseren Mischnas ist nur der Verkauf an den Am haarez verboten, also scheinen sie, w׳enn auch in Demai Rücksichten von Toharoth und hier von Maaßeroth und Schebiith herrühren, auch S zu sein, und zwar hillelitische Mischna unter Weglassung der 8chamma'itischen. "Und wirklich, ist es nach T 313 S.*) Denn nach SbG lehren beide Schulen, daß dem Nichtchaber 1 feste Fruchthaufen nicht zu verkaufen sind, auch aus Toharothgründen, wogegen man ihm Weizen verkaufen darf, selbst wenn man weiß, daß er den Teig nicht in Reinheit herstellt. Einer jener Aus- Wieder ein Beweis, daß diese Art der Quellenforschung keine ״ernsten Bedenken“ hervorruft.' gleichsversuche, mit denen hier SbG gegen Jose (s. 1. Hälfte, zu Demai 66) auftritt. Jedenfalls ist 53 * S. und ohne SbG’s Worte steht es mit Demai 66 in bestem Einklang. Die Mischna sagt nichts davon, daß hier (8. Jer.) vom Getreidefelde die Rede ist. SbG spricht von יגדיש dem Getreidehaufen, und in Demai ist, schon wegen der Toharothrücksicht, sicher von abgeschnittenen Flüchten die Rede. Allerdings kann es hier auch das Getreidefeld sein, aber S selbst oder auch der Ordner selbst hatten das nicht unbedingt im Sinne. T 11 sagt SbG: Beth Schammai und Beth Hillel streiten nicht über das Vollreife, daß es dem Vorjahre. und über das noch nicht Blühende, daß es dem nächsten Jahre angehört. Ueber was streiten sie־? (folgt eine Einzelhalakha). So müssen in der Aufzählung der Früchte und Pflanzen am Anfänge S-Sätze vorhanden gewesen sein, die entweder nicht in die Mischna aufgenommen oder von SbG, wie uns 53 5 zeigt, unkenntlich gemacht worden sind, indem nur die halakhischen Ergebnisse in jenen Aufzählungen sich zeigen. Ein zusammenhängendes Gefüge bietet auch S nicht, so wenig wie AK und JE. Aber gegen den Bestand von S in der Mischna vermehrt unsere Auffassung nicht unbeträchtlich das Maaß sicherer S-Sätze. (Fortsetzung folgt.) Lebensgeschichte Heimann Caro's, des ״Urahns der Mischnaquellenforscbung“. (Siehe Nummer 23 de3 vorigen Jahrgangs) (Diese Schilderung seines Lebensgangs, durch ein anderes Familienglied uns zugegangen, glaubten wir auch nicht unterdrücken zu dürfen. Sie bietet die gleichen Tatsachen, wie der frühere Aufsatz, in anderer Beleuchtung.) Im Anfänge des vor. Jahrhunderts geboren, einer uralten Gelehrtenfamilie entstammend, zeigte Caro schon in frühester Jugend eine ganz ungewöhnliche Auffassungsgabe, die nicht nur in dem Hersagen des Gelernten, sondern durch eigenes logisches Denken sich bemerkbar machte. Er genoß schon im Kindesalter den Ruf eines Wunderknaben ״Ile", so daß der damals bedeutende Rabbiner in Konin, H. Amsterdam, Sohn des Rabbiners zu Glogau und Breslau sein achtjähriges Töchterchen mit dem damals 9jährigen Caro verlobte, und die fernere talmudische Ausbildung desselben übernahm. Bis dahin war er bei seinem Großvater, Rabbiner in Sluzewo, und seinem Vater, Nachfolger desselben, in die Talmudschule gegangen. Von dort kam er nach Zempelburg, wo damals eine große Jeschi we unter Vorsitz des R. Joski existierte. Auch dort erregte der Geist des Knaben Aufsehen, so daß einige angesehene Bürger Inowrazlaws sich zu seinem Vater begaben, von ihm die Erlaubnis erbittend, den Knaben in Berlin erziehen zu dürfen. Das gestattete sein Vater nun leider nicht, und fürchtend, daß es doch ohne seine Einwilligung geschehen könnte, holte er den Knaben noch in derselben Nacht heim und brachte ihn auf die Jeschiwa nach Pietrkow Tr. Dort trieb Caro

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