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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1906-01-01 · No. 3. (1906) · p. Seite 11

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
30 (1906-1907)
Issue
No. 3. (1906)
Date
1906-01-01
Page
Seite 11 (sequence 3)
Language
German
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11 ״Berakhoth“ Ak) — ist es da eine mutung, wenn wir in den Chakhanim Die Fassung von 5sa ist nach ' Id MS 28 berichtet, hat Ak mehrfajc schied zwischen 'באו לעונת מעשר und stellt; auch hier scheint Id der Beri und zwar auf dem Gebiete Joses dessen Ausdrücken; so hat ihn Jose Schließlich haben wir Ak an w wo die Satzungen des Hofes beginnen hauptsächlich, daß Gegenstände dari Ak, daß nicht einer die Hoftür schließ sie öffnen könne. zu kühne Verhier Ak sehen? 3״ Ak. Wie h deq Unter- לא באו festgecjhtende zu sein 0.) und mit angeführt, ichtiger Stelle, 35. Ism. will n sicher seien; en, der andere (3 T 210(3 erklärt SbE den Satz Ak’s dahinl daß bei zwei Besitzesgenossen־ oder zwei Einwohnern, dia einander nichts stören können, die Maaßerpflicht nicht ein treten kann; nur, wenn einer den andern hemmen kann, und nicht umgekehrt, also etwa Wirt und Einwohner, wird derHcf maaßerpflichtig. Man vergleiche damit Ther. 33 und die Umkehr der Tannaitennamen Themurah 13a. 1 So verengt sich der Halakhakrleis gegen die Worte seiner Schüler stark bei Ak. I Von hier aus müssen wir die Halakhot von JE suchen. 24 hebt man Therumah auf nichin gereifte (oder nicht verarbeitete) Früchte ab, und E verbietet den geringsten Genuß, ehe man die Maaßeroth davon gegeben. Die Anderen gestatten noch den Genuß, außer den Früchten im Speisekorb (s. 0.). ר׳יהושע setzt, SO daß Vielleicht wirklich hier J gemeint ist: ״Niemals habe ich mich dazu herbeigelassen, jemandem zu sagen: Geh und sammle Dir Knospen von Senf und lege sie ein und sei frei von Maaßer“. Was bei diesem Josua nun eine übergroße Peinlichkeit darstellt, wird bei G oder SbG bereits zur festen Satzung, weil N den Brauch berücksichtigt. Nach Jer. 1! steht die Regel ״Was sofort eßbar ist und wenn man es auch auf dem Felde beläßt, damit es sich an Umfang vergrößere, ist sofort, wie auch später maaßerpflichtig“ im Gegensatz zu 44a, wo auch nicbteßbare Dinge maaßerpflichtig sind oder nicht als eßbar betrachtete. Demnach war es nach jenem Josua eigentlich maaßerfrei* nach dem von ihm bezeugten Brauch (der wohl auf E zurückging) maaßerpflichtig. Die Regel am Anfang geht, wie wir gezeigt, auf Sim. hin, der mit Ak und J im Einklang steht, und G ist demnach gleich E. Auch der Satz von 3 כסבר*ß, womit diese Reihe anfängt, ist nach T 31 E und demnach das Ganze auf fd zurückzuführen. Daß diese Satzungen vom Anfang entfernt wurden oder daß sie, wie wir gleiches in Ther. gezeigt haben, nach Id's üfdnung ihre Stelle gefunden haben, liegt am halakhfschen Gegensatz zu den Anfangsregeln. Haben wir also JE zum Teil in Verbindung mit älteren Teilen und andererseits mit Ak gefunden, so muß von uns auch S (die Schulmischna der Beth HiJlel und Beth Schammai) aufgedeckt werden können. (Fortsetzung folgt.) Literaturbericht. Rezensionen. Das mag damit Zusammenhängen, daß die Schammaiten Ther. 14 die Hebe des ״Unvollendeten über für giliig erklären, während die Hilleliten das Vollendete‘ sie für nicht abgehoben ansehen; und Ende Ther. 1 wird sie gegen die Hilleliten von 1! nachträglich genehmigt: wohl von den Schammaiten. So vertritt denn E Maaßl. 24 wieder die schämraaitische Seite, indem die genommen! Hebe als giltig das Weitere nach sich zieht, die andern Weisen (gegen Simon) sind die Hilleliten, also J und wohl Ak. (24 ist von fd eingelübrt. S. o.) Auf JE Ther. 11» bezieht sich Id Maaß. 18; und zwar hat er E’s Halakha, wonach das Glätten der Feigenkuchen mit Reben- oder Feigensaft wegen Umwandlung der Flüssigkeiten (in ז^זבל) und wegen der Machschir-Eigenschaft verboten i^t; so haben wir hier eine Folgerung aus E oder eiije E-Halakha. 39« steht eine E-Halakha (Ther. 83) im Hintergründe, wo E im Hofe den Genuß der ganzen Rebe gestattet, wenn man ihn außerhalb begonnen. Tarfon ist oft Schulgenosse E’s. (Von Id eingeführt. S. 0.) 43 gestattet E den Genuß von Qelbeeren aus dem Behälter, wenn man dieselben ziirückschütten kann, d. h. wenn der Genießende und'der Behälter unrein sind. j Eine Verquickung von Seraim und Toh|arotl1 ist ganz E’s und Id’s Sache (s. o. zu Maaß. 1 4). 4sj36 haben wir ihn zweimal bemerkt, wie er im Gegensatz zu Ak, der nur die Frucjit verzehntet wissen will, mehrere Teile von ihr dem Maaßer weiht. Es ist auch eine Spur dafür vorhanden] daß wir 4 5 (3 4 im ganzen eine JE-Stelle vor uns haben, daß! also Ak J vertritt, 44 verlangt SbG (oder G, was dasselbe ist, s. Einl. zur 1. Hälfte) Maaßer von den Knospen dqs griechischen ’ Heus, des Senfs und der we ßen Bohne. Und T 3: sjgt קבוסיי p ר׳יהושע• für den Erfurter Ausgabe iind Jer. 1■ nur ßiehnis Handwörterbuch des biblischen Altertums für gebildete Bibelleser. 2. Auflage, besorgt von Prof. Dr. Friedrich Baethgen. 2 Bände. VHI, und 1880 Seiten. Lexikonformat, mit vielen Illus• trationen, Karten und Plänen. Preis jedes Bandes 12 Mk. Bielefeld und Leipzig, Verlag von Velhagen & Klasing. Ein so ausführliches Werk besitzen wir von jüdischen Autoren nicht. Wohl haben wir die Real-Encyklopädie von Hamburger und nwu°rdings die in New-York erscheinende Jewish Enoyclopedia; aber, ohne den Wirt der Real-Encyklopädie I schmälern zu wollen, wir müssen doch der Wahrheit die Ehre geben und gestehen, daß das Riebmsche Werk ausführlicher ist, und die Jewish Encyclopedia ist, weil in englischer Sprache abgefaßt, nur den des Englischen vollständig Kundigen zugänglich Im Handwörterbuch von Riehm findet jedes Wort, jeder B,■griff in der heiligen Schrift eine sachgemäße, eingehende und erschöpfende Erläuterung. Es dient den gebildeten Laien und d .ch zugleich den Fachgelehrten. Es will den Bibelleser bekannt machen mit dem Schauplatz der biblischen Geschichte,, insbesondere mit dem heiligen Lande, seiner Naturbeschaffenheit und seinen denk würdigen Lokalitäten, mit dem Volke Israel, seiner Eigenart, seinen Lebensgewohnheiten, seiner volkstümlichen Sitte und Kultur, seinen sozialen, politischen Verhältnissen, seinen religiösen Gebräuchen und gottesdienstlichen Einrichtungen, aber auch mit den Völkern, mit welchen Israel in friedliche oder kriegerische Berührung kam, als besonders mit den Aegyptern, Assyrern und Baby- Ioniern. Wir finden unter den 20 Mitarbeitern die Namen Delitzsch, Ebers, Kautzsch, Baur u. a., nur Namen von gutem Klange. Unsere Weisen hatten den Grundsatz ״ והד לימד מבל אדםman lasse sich von jedem belehren“, und unser großer Lehrer Moses verschmähte es nicht, den einsichtsvollen Rat des heidnischen Priesters Jitbro zu befolgen. So wollen auch wir gern von den genannten Herren Belehrung anuebmen, sind es doch ״ אנשי' חסמים דדעיםweise und einsichtsvolle Männer“, die tief in den Schacht der hebräischen Wissenschaften eingedrungen

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