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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1904-01-01 · No. 2. (1904) · p. Seite 7

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
28 (1904)
Issue
No. 2. (1904)
Date
1904-01-01
Page
Seite 7 (sequence 3)
Language
German
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Oie gedankliche Begründung dieses Versuchs, der Nachweis, daß von Geschlecht zu Geschlecht die Halaohot und die Erörterungen sich mehr entwickeln und gliederreicher werden, kann nach diesen Darlegungen der kundige Leser (und für Andere ist diese Auseinandersetzung nicht von selbst vornehmen. Uebrigens werden wir, nachdem wir hier von der äußeren Gestalt der Schemaata ausgegangen sind, die gedankliche Deutung an einer anderen Tälmudstelle vornehmen.! - 7 — Litteraturbericht. Recensionen. Professor Dr. D. H. Müller, Hofrat. Die! Gesetze Hammurabi’s und die mosaische Gesetzgebung. (Im zehnten Jahresbericht der israelitipch-theologischen Lehranstalt in Wien.) 1903] Verlag der Lehranstalt. 285 S. Als die Hammurabifrage durch Delitzsch im zweiten Vortrag in den Babelbibelstreit unter der Angabe hineingeworfen worden ist, daß das altbabylonische Gesetz der! Thora an sittlichem Wert gleichartig oder gar überlege!) sei (die Zeitungsberichte brachten darüber mehr, als der gedruckte und nachgebesserte Vortrag selbst), da galt es, grade diese Behauptung, zu prüfen und mit aller Entsehiedenhei t die leicht zu verbreitenden falschen Anschauungen über die Thora richtig zu stellen. In den Arbeiten von Oettli und Jeremias nehmen diese Dinge einen weiten Raum ein, in meiner Abhandlung ״Hammurabigesetz, Thora und Talmud“*) stehen sie im Vordergründe. 1 Müller ist, nachdem die Streitlinie gesäubert war, mit einfach wissenschaftlichen Voraussetzungen an das Hammurabigesetz herangegangen und konnte, kühl bis ans Herz hinan, eine große und umfassende Behandlung des Hammurabigesetzes liefern; ich muß gestehen, die gründlichste, die mir wenigstens zu Gesichte gekommen ist. Vor allem bietet Müller den Urtext des . Hammurabi in Umschrift, also für jeden lesbar: daneben eine hebräische Uebertragung, um den Vergleich mit dem Ausdrucke der Thora zu ermöglichen, in der dritten Spalte dije deutsche Uebersetzung. Anfangs- und Schlußwort des Gesetzes hat er einstweilen nicht gebracht, was wir lebhaft bedauern. Es folgt sodann die Erläuterung und Darlegung der Gesetze im einzelnen. Darauf die allgemeinen Ergebnisse mit vergleichender Tabelle (Hammurabi, Thora und die zwölf Tafeln). Als Muster für Quellenscheidungen sehr wichlig ist dann ״Der Aufbau des Hammurabigesetzes“. Weiter3 Ueberschriften: ״Das Urgesetz und die mosaische Gesetzgebung“ und ״Die Grundprinzipien des altsemitischen Rechtes“ werfen ein helles Licht auf die Anschauungen Müllers. Nach wsiteren Be- Pachtungen der einzelnen Strafarten und dem Schlußwort kommen sprachliche Auseinandersetzungen und dann noch ein lehrreicher Anhang, worin die sumerischen Familiengesetze und das syrisch - römische Rechtsbucli behandelt werden. Schon diese Inhaltsangabe zeigt, wie vielseitig Müller seine Aufgabe aufgefaßt hat. In der hebräischen Uebersetzung hat er die hebräische Wortfolge im Gegensatz zur assyrischen gewählt, worin z. B. das Objekt dem Zeitwort vorausgeht; auch hat er manche Ausdrücke dem Hebräischen angeähnlicht. Dafür hat er uns durch die späteren sprachlichen Darlegungen in den Unterschied der Satzbildung beider Sprachen eingeführt. Wir müssen zugeben, daß er bei diesen Kleinen Um- Stellungen nur dem hebräischen Sprachgeiste notwendige Zugeständnisse gemacht hat, ohne gewaltsame Anäbnlichungen zu beabsichtigen. j Was die Berührungspunkte zwischen Thora und Hammurabi anbelangt, so hat er den letzteren nicht zur Quelle der ersteren machen können, zumal er in den zwölf Tafeln eine andere ebenfalls daran anklingende Gesetzesreihp zum Vergleich heranziehen konnte. Müller nimmt an, daß alle diese *) Wirth, Mainz. dem altsemicjnderen Abschnitte sittlichen Gegen- Gesetzgebungen >n Seiten ja auch Zweck, soweit er den Antrieb giebt, d sachlichen Ton; so sich selbst .en ihr und dem gt und der sachsieghaft und zum en >1a eil Satzungen aus einem Urgesetze stammen tischen, dessen Wesen er in einem bes darstellt. Er versäumt nicht, den großen satz zwischen der Thora und den ander! hervorzuheben, wie das von allen anderb] geschehen ist. Aber bei Müller tritt dieser die Thora über den Hammurabi zu heben zurück vor dem rein wissenschaftlichen in)! dies hat den großen Vorteil, daß die Tho: verteidigt, indem die Unterschiede zwis! Hammurabi, da Verfasser nichts verschwel! liehen Zergliederung treu bleibt, von selbst Ruhm der Thora hervortreten. Soviel ich gemerkt habe, war man vielfach über das Ergebnis, daß Müller die Thora, den Hammurabi u id das Zwölftafelgesetz aus einer und derselben Quelle ableitet, sehr erstaunt. Man sah darin eine Herabwürdigung der T üora, und mancher wäre zu einem neuen Babelbibelkampf gen sigt gewesen. Man vergißt aber dabei, daß auch Barth in ueinem ״Babel und israelitisches Religionswesen“ bereit ist, die biblischen und die babylonischen Erzählungen in ihren Einklängen an einander aus einer Zeit gemeinsamen semitischen Urlebens herzuleiten, statt wie Delitzsch Babel als Quelle zu betrachten. Es war Müller nicht möglich, die Thora a 1s Hammurabi herzuleiten, weil sie vielfach einfacher und ursprünglicher erscheint, als dies so wohlgefügte und wohlbedachte Gesetz der Stärkeren. Darum blieb ihm zur Erkli irung der Anklänge nichts weiter übrig, als eine gemeinsame uemitische Urquelle anzunehmen. Was den Urerzählungen de: Genesis recht, ist den eigentlichen Gesetzen billig. Oder ist es besser, das Auge vor den Berührungspunkten zwischen den verschiedenen Gesetzen zu schließen, sie einfach fortzudeuten und für nicht wesen dich zu erklären? Dann ist es am besten, wir erlassen ein Verbot aller Wissenschaft und jedes voraussetzungslosen Forichens, wir ziehen uns von dem neuzeitlichen Geistesleben zurück und haben den Mut, alle Forscher mit dem Banne zu belegen. Ich achte den, der so rücksichtslos folgerichtig hanc eit, wenn ich auch nicht mit ihm gehen kann. Aber es wär!> verfehlt, von sich :׳.u behaupten, daß man die Berechtigung der Wissenschaft anerkennt, doch die Ergebnisse, welche der eigenen Meinung nicht entsprechen, von sich weisen wi 11. Das ist weder Wissen, noch Glauben. Wir bedürfen, um frische Zugluft in das erstarrte Geistesleben des Judentums eindringen zu lassen, des rücksichtslosen Forschens; es i:1t dies ein mächtiger Gegendruck des Geistes, dessen Empfinde ng uns nur stärken und gegen geistige Angriffe gefeit mache! kann. Die Göttlichkeit der Thora — der Gelanke kann, so einfach er ist, nicht oft genug ausgesproci!en werden — wird durch ähnliche Erwägungen nicht berühr, so wenig wie die Frage der Offenbarung. In unserem ״Babel und Bibel“, in ״Zurück zur Bibel“ (Poppelauer), in ,Bibel trotz Babel“ (Kauffmann, Leipzig) und in unserem ״Hammurabigesetz, Thora und Talmud“ haben wir diesen Gelanken zu beweisen uns bemüht, und er ist, wie wir sehen in diesem ganzen Kampfe der notwendigste. Daß die offen >arende Gottheit am Sinai, wenn sie das Gesetz der berechn Bnden Klugheit und Gewalt mit einem Schlage in das der Liebe umwandeln will, sich eben der Wendungen, ja, der Zusammenhänge bedient, welche die Welt schon hat und kennt, d!.ß sie das Wertvolle daran erhält und das Haltlose mit den eigenen Ausdrücken der bisherigen Gesetzgebung •beseitigt, d! s wird den Strenggläubigen nicht stören; erkennt er doch an, laß schonNoah Satzungen gehabt, daß die Stammväter ein Gese tz vorgefunden, über welches sie in Liebe hinausgegangen sird; sieht er doch in den Erzählungen von den Stammvätern V srhältnisse vor sich, wie sie an das Hammurabigesetz erinne rn, um später nach der Gesetzgebung zu verschwinden. Nin mt doch die Thora selbst an, daß Abraham ״Satzungen, Rechte und Lehren“ befolgte und sprechen die Talmudweisen dcch von einem Lehr• hause Soms und Ebers, wo z. B. Jakob lange Zeit weilt. Kann man es dem Verfasser nun verarge 1, wenn er die aus Babel kommenden Stammväter für die Tri iger jenes Urgesetzes ansieht, das die Grundlage für Hammurabi se bst wurde, das Israel nach Aegypten mit sich genommen, an w elches die mosaische Gesetzgebung anknüpfen konnte? Die göttliche Offenbarungsgnade liegt nicht darin, daß sie neue Vorhältnisse, die nicht vorhanden sind, zur Grundlage macht, sondern daß sie zur •1

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