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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1904-01-01 · No. 1. (1904) · p. Seite 2

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
28 (1904)
Issue
No. 1. (1904)
Date
1904-01-01
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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den Tag und solche für die Nacht1), Männer- und Frauenkleider2), Witwen-8) und Trauerkleider4), königliche Gewänder5) und Priesterkleider6), Kleider, die den freien Mann7) und solche, welche den Gefangenen *) kennzeichneten. Bei feierlichen Gelegenheiten wurden Prunkgewänder9) angelegt, die mit Schleppen10) versehen waren, um die Gestalt majestätischer hervortreten zu lassen. Gelehrte, nicht selten auch solche, die als gelehrt gelten wollten, trugen lange Kleider11). Als Zeichen der Ehrerbietung legte man bessere Kleider an, utn״dem Lehrer aufzuwarten 12). Könige beschenkten ihre Günstlinge mit Ehrenkleidern13). Diener trugen ihren Herren die Badekleider ins Badehaus nach14). Daß man es in Trauerzeiten vermied, bessere Kleider anzulegen, ist bereits erwähnt worden. Nur Fürsten sollten auch in Trauerzeiten in ihren Staatsgewändern erscheinen15). — Besondere Beachtung schenkte man den Totenkleidern16), da die Annahme allgemeine Verbreitung fand, der Mensch werde einst mit den Gewändern, mit denen er begraben wurde, auch auferstehen 17). Infolgedessen griff der Prunk bei Leichenbestattungen so sehr um sich, daß _sie den Hinterbliebenen zur fast unerträgliehen Last wurden, und nicht selten war es, daß weniger Bemittelte die Leichen ihrer Toten im Stiche ließen, um sich den Unkosten zu entziehen, bis R. Gamliel I. testamentarisch die Bestimmung traf, man sollte ihn im einfachen Leinengewände zu Grabe tragen, worauf sich diese Bestattungsart allgemein einbürgerte18). Auch Rabbi bestimmte in seinem Testamente, man gebe ihm nicht viele Kleider ins Grab mit, sondern bestatte ihn mit einer einfachen Leinenhülle19). Auf seinen Sarg legte man seinen Gebetmantel20). — Beeinflußt כסות יום (י a°d ,ב' לילד, J»1k. Ex. 351. *)',כלי גבר nnd שמלח אשה, Deutr. 22,5. 3) ׳בנדי אלמנות Gen. 38,19. 4) 2 .בנדי אבל Sam. 14,2. לבוש מלבות (־- Estb. 5,1. בגדי בהן(י. Ex 25.21• ,I יב' חפש Ez. 27.2°. ®) 2 •ב' בלא. K. 25,29;,שמלת שביד, Deutr. 21,13. 2 (י. K. 10,22; Matth. 22,11. *°) 11י® ■8»7י <שול vgl. Jer. 13,22,26; KIgl. 1,9, ׳ע־ ל, Je 8. 47,2. ”) Sota 22b. '*) Joma 23b; Sabb. 114a. •*) Riebt. 14,2; Ber. 28a; Tanch. ed. Stettin נח.®• 14) יבלנק balnearia; J. Kil. 32a; יבנרמב Gen. r. 45; Sabb. 47b; B k. 6a; B. mez. 41a. 15) J. Sanh. 20 c. '*) יווודא Erub. 41b; יברך) תברי־ין einhüllen), J. Kil. 32 b. ,7j J. Ket. 35a; vgl Saab. 90b die Frage, ob die Toten nackt oder bekleidet auferstehen werden; Jalk. Gen. 20: den Frommen werden bei ihrem Eintritt ins Paradies die Totengewänder abgenommen und 8, aus himmlischer Wolke gewobene werden ihnen angelegt. **) Vgl. Gen. r. 96. •ף M. k. 27b; Kct. 8b; Tos. Nidda 9,16, 17. *) J. Ket. 35 a wird auch R. Hiskia dasselbe Vermächtnis zugesebrieben. von ‘der römischen Sitte, verbrannte man zuweilen an dem Grabe der Verstorbenen deren Kleider1). (Fortsetzung folgt.) Autbau und Quellenscheidung für die Chanukasatzungen. (Sabbath 21a—24b.) (Siehe No. 24 Vorbemerkung.) (Fortsetzung.) Ehe vir den Einordner dieser Sätze suchen, beschäftigen wir uns mit den anderen Gelehrten dieser Zeit. Eine weitere Erörterung knüpft sich an Raw’s drei Halachot 22 a. Unabhängig von Abbaji’s Worteu scheint der unbekannte Gelehrte vor R. Ada ben Ahawa, dem Schüler Raw’s, zu sitzen und ,ביזוי מצור (wie R. Joseph oben in der Ableitung von 318 (דם Grund Raw’s anzunehmen. R. Ada ben Ahawa dagegen hält die Verminderung des Chanukalichts, also des dazu bestimmten Oels, für die Ursache des Verbots. Nach dem ersteren Grunde dürfte man von Licht zu Licht anzünden, nur nicht einen Holzspan verächtlich dem Lichte nähern, nach dem zweiten Grunde wäre Beides verboten. R Awja, der diese Erörterung schon kannte, will von der Maasser-schenimünze den Beweis bringen, daß es sich hier auch um ,ביזוי מצוד handle. Da wird ein Wort Rabba’s angeführt, daß man bei Maasser scheni befürchtet, die Münze, die dagegen gewogen wird, könnte nicht vollwichtig sein, sonst wäre es kein ביזוי מצלה• Unmöglich ist es nicht, daß Rabbob bei dieser Erörterung selbst mitgesprochen hat. R. Scheschet führt eine Baraitha an, wonach vom נר מערבי (nach Raw) man die anderen Lichter anzündet und damit das Anzünden beendet, hier muß doch ein Licht zum andern gebracht werden, und das wäre nach allen Ansichten verboten. Soweit geht die ältere Erörterung, wonach die Frage bis auf Weiteres als unlöslich abgewiesen wird. R Scheschet erscheint wieder mit der Satzung, auch der Fremde müsse die Lichter anzünden. Wohl im An- Schluß an Josua ben Levi’s Wort von der Ptlicht der Frauen. R. Sira beschränkt das darauf, daß für den Betreffenden im eigenen Hause nicht angezündet wird. R. Scheschet’s Wort vom אבסנאי wurde durch R. Sira mit Josua ben Levi’s Satzung von der Frau verbunden — als er verheiratet war, zündete seine Frau für ihn die Lichter an; es hätte auch heißen können, ״nachdem ich Josua ben Levi’s Meinung gehört hatte“, sagt doch Abbaji bald darauf: Früher hat Rabbah sich um Mohnöl bemüht; als er Josua ben Levi gehört hatte, bemühte er sich um Olivenöl; jenes zieht sich mehr nach dem Docht, dieses ist feiner. Genau wie oben Rabbah mit Raw in Verbindung gebracht wird, und zwar durch Abbaji (22a), wird hier sein Name bei der Jerusalemischen Schemaata genannt. Abbaji muß hier als mit R Sira und von diesem beeinflußt genannt werden. R. Scheschet kommt noch in der zweiten Halachareihe vor. wo er vielleicht anwesend gewesen, vielleicht von Rawa angeführt wird בתפילה (siehe unser ״Vermischtes“ in No. 23). Da R. Huna, der Träger dieser Reihe mit ist, so kann R. Scheschet daran wohl mitgearbeitet haben. Kommt doch nachher in der gleichen Reihe neben R Jochanan auch R Nachman, so gut wie neben R. Huna noch R Juda vor. Haben wir hier ein Geschlecht betrachtet, das sich erklärend und deutend an das Vorhandene anzuschließen und es durch Erörterungen zu beleben scheint, so wollen wir uns nun den Geschlechtern der ordnenden und aneinanderreihenden Amoräer zuwenden, die mit Abbaji und Rawa beginnen. Haben wir schon oben (siehe No. 2f) Rawa als Einordner der Hunasatzungen kennen gelernt, so findet er sich auch an anderen Stellen. Die Baraitha 21b 'נ״ח מצז etc. auf welche die älteren Amoräer, wie wir gesehen, zumeist zurückgehen, versieht Rawa mit der Bemerkung, daß, wenn das Licht auf dem Tische steht, ein anderes Licht zur Benutzung dabei sein muß. In Verbindung mit dem Gedanken, daß das Licht als heiliges sich kennzeichnen muß, stehen die Sätze 22b (von der Sugia mit jener Hauptstelle verbunden). Wenn man das Chanukalicht in der Hand hält oder es von innen nach außen ') J Kil. 32 b.

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