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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1892-10-01 · N° 40. (1.10.1892) · p. Seite 158

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
21 (1892)
Issue
N° 40. (1.10.1892)
Date
1892-10-01
Page
Seite 158 (sequence 3)
Language
German
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— 158 4. Aus eben diesem Grunde (Verhütung der Zer• störungslust) wird (3.B. Mos. 17, 4) von demjenigen, der ein Thier schlachtet und es nicht in das Stiftszeit bringt, gesagt ,Blut hat er vergossen“, wie der Verf. des Chinuch dazu erklärt: Da das Thier ihm zu essen verboten, so wird das Schlachten ihm als unnöthiges Blutvergiessen angerechnet, indem den 1 Menschen nur erlaubt wurde, das Thier zu einem | Opfer, zu ihrer Nahrung oder tum Gebrauche für ihre Gesundheit, oder sonst zu einem nöthigen Gebrauche, nicht aber es ganz nutzlos zu tödten. 5. So wie die Zerstörung, so ist auch die Verstümmelang, namentlich die Castrirnng der Thiere als roher Eingriff in die Natur und Verhinderung der Fortpflanzung des Geschlechtes verbolen(3. B. M. 22,24). II. Sehr zahlreich sind die Vorschriften, welche zunächst die Pflege und den Schutz der Thiere, sowie die Abwehr der Qual von denselben bezwecken, als ihren letzten Zweck aber die Bildung des Menschen zu Liebe and ־Wohlwollen erzielen. 1. Die gröbste Verletzung und roheste Quälerei des Thieres ist schon den Noachiden verboten (1. B. hl. 9, 14), nämlich Fleisch oder Blut von einem noch lebenden Thiere zu gemessen, indem dies eine eben so grosse Grausamkeit gegen das Thier ist, als es Verwilderung der Menschennatar auch gegen Mensohen bewirkt.' Der Israelit soll aber nicht nur die Grausamkeit gegen das Thier meiden, sondern Schonung nnd Fürsorge für dasselbe hegen. Dazu gehören: 2. Die rabbinische Vorschrift, für die Nahrung der unserer Pflege anvertrauten Thiere zu sorgen, bevor wir selbst etwas gemessen, gestützt aut die Worte der Schrift (5. B. Mos. 11, 15), wo erst die Nahrang des Thieres und dann die des Mensohen erwähnt ist (Gittin 64). In Verbindung hiermit stebt: 3. Das Verbot (5. B. Mos. 20, 4): Da sollst dem Ochsen nicht das Maul verschliessen, wenn er drischt, d. h. nach der rationellen rabbinischen Erklärung!Baba Mezia Absehn. 7): Du sollst überhaupt das Thier, das mit Nahrungsmitteln beschäftigt ist, nicht verhindern, davon zu geniessen. Dies wäre eine Härte. Du sollst dioh vielmehr, erklärt der Verf. des Chinuch hierzu, gegen das Thier sanft und wohlwollend gewohnen, dass du ihm gönnest den Genuss seiner Arbeit, damit du umsomehr desgleichen gegen Menschen übest. In der That entspricht dieses Verbot ganz (nach der rabbinischen Erklärung) gleichem Gebote in Bezug auf den Arbeiter, indem die Rabbinen die Vorschriften (5. B. Mos. 23, 25, 26) dahin deuten, da« dem Arbeiter im Weinberge oder auf dem Felda erlaubt sei, daselbst Weintrauben oder Aehren za pflöcken und za essen, jedoch nicht davon mitzunehmen. — Sohonung der Thiere empfiehlt ferner 4. Das Sabbatgebot, nach welchem wir auch den Thieren eben so wie den Mensohen am Sabbat Rahe gönnen sollen. Es versteht sich aber von selbst, dass man auch an Werktagen nicht das Thier über Kräfte anstrengen darfj da 5. Die heilige Schrift es uns ja zur Pflicht macht, einem Thiere — selbst des Feindes — das unter seiner Last erlieget, aufzuhelfen und sie ihm zu erleichtern (2. B. Mos. 23, 5 and 5. B. Mos. 22, 4), ans welohem Gebote überhaupt der Talmud (Bab. Mez. 32) das Verbot folgert, ein Thier annöthige Qual leiden za lassen. Die Gesetzeserklärer versäumen aber dabei nicht, die Anwendung za machen, am wie viel höher nun die Pflioht sei, dem Nebenmenschen jeden Verlast and jedes Leid za ersparen. Es ist nämlich in diesem Gebote die Doppelpflicht ausgesprochen, dem Mensohen, ob auch Feind, sein Gat zu erhalten, and dem Thiere die Last zu erleichtern. Wie gewissenhalt man überhaupt im Judenthame es abwägt, dem Thiere keinen unnöthigen Schmerz zuzafügen, geht aus Bamidbsr Rabba oap. 22 hervor, woselbst ia den Worten, die der Engel an Bileam richtet: ,Weshalb schlugest du deine Eselin?“ eine Ermahnung wegen des der Eselin unverschuldet zugefügten Leides gefunden wird. Nach Maimon. (More Net\ach. III, 17) wäre dies der Vers, worauf der Talmud das Verbot der Thierqaälerei gründet (4. B. Mos. 22, 32j. — Schonung der natürlichen Gefühle des Thieres bezweckt: 6. Die Vorschrift (3. B. Mos. 22, 27): ,80 ein Ochs oder ein Schaf oder eine Ziege geworfen wird, so bleibe es (das Junge) sieben Tage unter seiner Mutter, and vom achten Tage an werde es als Opfer wohl aufgenommen.“ Denn wenn auch der zweite Theil des Verses uns lehrt, dass das Junge von seinem achten Tage wegen seiner Unvollkommenheit zum Opfer noch nioht taaglich, so liegt doch in dem Ausdrucke der ersten Hälfte: ,sieben Tage bleibe es unter seiner Mutter“, der Sinn, dass man das Muttergeiühl schonen und der Alten nicht so sohneil das Junge entreissen möge. — Nach Einigen liegt auch 7. Dem Veibote (5. B. Mos. 22, 10): ,Da sollst Ochs und Esel nicht zusammen vor den Pflug spannen“, Schonung des Thieres zu Grande, in dem, wie im Chinuch erläutert wird, das Thier sich gern za seiner Gattung geseilt, dagegen es schmerzlioh empfindet, mit ungleiohartigen Thieren zasammengezwängt za werden. Der ■ Feinfühlende, fährt er fort, wird daraus die Lehre י ziehen, wie verletzend es sei, verschieden geartete Menschen, den edlen mit dem rohen, den würdigen mit dem verächtlichen, zasammen za zwängen*). Endlich beruht 8. Die traditionelle Vorschrift des Sohlaohtens, indem mit einem haarscharfen Messer Hals, Sohlund und Gurgel durchschnitten werden, nebst den anderen, Beobachtungen auf dem Grunde, dem Thiere damit den schnellsten und leichtesten Tod za gewähren and jede Marter za ersparen. Und auch hier ist der letzte Grund, dass wir unser Gemüth überhaupt nioht an Grausamkeit und Gleichgültigkeit gegen Martern gewohnen, wie der Verf. des Chinuch sich ausdrückt: ,Denn die Grausamkeit findet daduroh leicht Eingang in das Gemüth des Mensohen, wie bekanntermassen das Gefühl der Sohläohter von Profession nioht selten in Grausamkeit und Blutgier ausartet, daher das talmodische Wort: der beste unter den Schlächtern ist ein Genosse der Amalekiter“, d. h. wird blutgierig wie die entarteten Amalekiter, welohe die Sohwaohen und Wehrlosen anfielen. (Vgl. ß. B. M. 25, 17. 18*). Dass nun aber auch bei allen Vorschriften dieser Kategorie vorzüglich die Entfernung derVerwilderung : des Mensohen gegen den Mensohen in’8 Auge gefasst , ist, gehet besonders aas dem Verse (Sprüche Sal. 12, 10) j hervor, weloherkurz und treffend die Wechselbeziehung : der •Schonung der Thiere za dem Wohlwollen gegen Menschen mit den Worten aasdrüokt: ,Der Gereohte schont sogar das Gemüth seines Viehes; der Böse aber wird selbst gegen Blutsverwandte grausam.“ _ (Schluss folgt.) •) Maimon. jedoch and Nachm an nehmen als Grand an, weil man die zasammen arbeitenden Thiere auch in einen Stall zu- ] sammen za bringen pflegt and dies zar Begattung verschiedener | Arten gegen das Verbot (3. B. Mos. 19, 19} führen könnte Viel- * 1 leicht aber dürfte ohne diese Befürchtung das Zasammenspannen : der nngieicbea Gattangen, als gsgen die strenge Trennaag der I verschiedenen Gatt an gen, ▼erboten sein. ' **) Es ist daher auch ia dieser Beziehung von Bedentang, ׳ dass das Schlachten bei den Israeliten durch religiöse Vorschriften I gehoben, durch den äegensspracb geweihet, and nar frommen, j religiösen Männern anvartraut wird, wodurch solcher Entartung ' vorgebeugt ist, wie dies sich auch in der That bewährt. )U iigfars-sav A... ״, tcaitiiaüitt

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