Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 21 (1892)
- Issue
- N° 40. (1.10.1892)
- Date
- 1892-10-01
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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tnr-Blatt. Sn •II« liiwan nt Mn ktMMn Htttnrittln Sr- Mhtiau«« «f <m etklato te Pili•■ M»U*> flncklekto, Btfca*«n»U•, TkM• httlt Orlwt.Il•! twptl, Btnll.tlk, Lttuytk I. Pltndt. Heransgegeben tob Bibbiner Dr. Moritz Rahmer. d&n 1. öctoten 1892. IM« Mr dweilirttw Lttbntv, tUr KMmOm M flttnlni TW ittl IwaW bnitam ■M|t rimdl• km Sratla-I Das ״Jüdische Litteratur-BJatt“ erscheint wöchentlich in einem halben Bogen. Preis bei allen Buchhandlungen in Leipzig bei Bobert Friese pro Jahrgang 8 Mark. Abonnenten der ״IsraelitischenWochenschrift“, die vierteljährlich bei allen Postens• alten und Buchhandlungen 8 Mark zahlen, erhalten das ״Jüdische Litteratar-Blatt“ gratis. — Inserate werden mit M Pf. für die gespaltene Petitzeile, Beilagen!mit 20 Mark, berechnet und sind an die Expedition dieses Blattes sn senden. Buchhkndler n. Lehrer, welche direct oder durch Bobert Friese Inserate einsenden, erhalten 25 jC Babatt. Inhalt: Wissenschaftliche Aufsätze: Ueber Thiein den Grundsätzen des Jadenthams. II. —Eine ordnnng. Von Babb Dr. Goldtahn. (Schlus!; L itteratnrbericht: Becensionen: ,1ת2לד V t 1 und Beligionsbnoh für die reifere Jagend von Ehrlich’s hebr. Kompositionen. Litterarische Notiz. Warschau. ilte quälerei nach Synagogen- 1) - תורה. Gebet- Dr. Kroner, - Uebef«|tsr Neskäruak aas diess■ Blatte ist ■ i«kt!estattst ■■1 ■ ■■־ ■׳ ׳ ׳־׳ ■־ ״ Ueber Thierquälerei nach den Grundsätzen des Judenthums. 1L i“ zerstören I. Als Vorschriften gegen den Trieb ' und za verstümmeln stellen sich dar: 1. Das Verbot (5. B. Mos. 20, 19, 2j0j: ״So da eine Stadt längere Zeit belagerst, sie bekämpfend, am sie za erorbern, so zerstöre nioht ihre Bänme, das Beil über sie schwingend, (denn von ihm issest da, darum sollst da ihn nioht fällen; denn d<irBaum des Feldes ist der Mensch — die Nahrung des Menschen—), dass (die Stadt) vor dir iu die Enge komme. Jedoch solch’ einen Baom, von dem da weisst, dass er nichts Essbares trägt, den magst da verderben und umhanen and Belagerangswerke wider die Stadt Dänen.“ Es wird hier gewarnt, selbst im Kriege, wo Zorn and Leidenschaft entferselt za sein pflegen, der Z irstörangs. wnth nioht freien Lauf za lassen; ja selben wenn das Fällen der Bänme zum Nutzen der Belagerang ge. reichte, dennooh dabei der Fruohtbäame in schonen. Ans dieser Vorschrift leiten die Babliinen überhanpt das Verbot her, irgend etwas cweoklos za zerstören oder zn vernichten. ״Der Mensel 1 gewöhne sich vielmehr, am Erhalten seine Freade za haben“, heizet es im Befer ha- Chinnoh ״also dass ihm selbst ein Senfkörnlein, unnütz vferniohtet, leid thnc.“ Namentlioh wird es als sehr sündhaft erklärt, in seinem Zorne sich der Zerstörangswath hinsaget en. ״Wer in seinem Zorne“, heisst es (Sabbat 105) ״Kleider serreisst, seine Geräthe zerschmettert, ist ▼< m Götzendiener nioht fern; denn also schreitet dieLüdensohaft vorwärts, heute gestattest da ihr die Mach! aber dich nnd morgen führt de dich zajn Götaenriie: ist.“ Aber auch sonst wird jede leichtsinnige Zer81 ßrang für unerlaubt erklärt, and oft begegnen wir i n Talmad der Frage: ״Uebertritt er nioht hierbei d» Verbot: Da sollst nicht zerstören?“ t,. Sogar das Schlachten der Thiere tarn übermässigen Fleisohgenasse wird als'unrecht bezeichnet, denn es heisst (5. B. Mos. 12, 20): ״Wenn da nach Fleisoh Bedürfniss hast“, nicht aber zatn Ueberflass, geschweige denn zam grausamen Scherze darfst da das Thier tödten. (Cfr. More Nebnoh.III, 17.) 2. Die Absioht, rohe Zerstörangslast za verhindern, liegt anch dem Verbote des Blutgenusses za Grande. Dies ist aas dem Aasdracke dieses Verbotes (3. B. Mds. 17, 10—14) ersichtliob. Daselbst heisst es v. 11: ״Denn das Lebenselement des Fleisches ist im Blate, and ich habe es enob gegeben für den Altar zur Sühne für euch; daram habe ich den Israeliten geboten: Niemand von Each esse Blot.“ Ferner v. 14: ״Denn das Wesentliche alles Fleisohes ist sein Blat mit seinem Lebenselement . . , daram sprach ich za Israel: Das Blat alles Fleisohes sollst ihr nioht essen, denn das Lebenselement alles Fleisohes ist sein Blat.“ Dreimal ist hier der Grand wiederholt, weil das Lebenselement des Thieres sein Blat ist, and dasselbe finden wir zweimal scharf betont bei der Wlederholang des Verbotes (5. B. Mos. 12, 23): ״Denn das Blat ist das (thierisohe) Leben, and da sollst nicht essen das Lebenselement mit dem Fleische.“ Es ist hier also fünfmal darauf hingedeutet: es istgenag, dass da das Fleisoh issest, das Lebenselement aber verschone (es wäre roh, dies mit za verzehren), es Ist als der edelste Theil einem edlen Zwecke aafgespart, als Symbol der Sühne für deine Person za gelten. Darauf deaten anch der Verf. des Sefer hahinnch and Naohmanides hin, and obgleioh sie noch einen anderen Grand hinzaiügen, dass nämlich der Gen088 des Blutes einen verderblichen Einfluss auf unseren Charakter üben könnte, so betont doch ersie rer besonders stark den Grand: ״es führe tar Grausamkeit, wenn derMensoh ein gleich ihm lebendes Wesen sammt dem Elemente' selbst verzehre, an dem dessen Leben hanget“, and ist dieser Grand eigentlich allein von der Schrift hervorgehoben. '3 ■׳. Dasselbe liegt aaoh nach dem Safer ha- C hin ach deih Gebote (3. B. Mos. 17, 13) za Grande, das Blat eines Vogels oder eines Wildes za bedecken. ,Es liegt“, heisst es, ״eine gewisse Härte darin, das Fletsch des Thieres za essen, während das Blat, sein Lebenselement, vor anseren Aagen dahinflieest. Bei d«a opferbaren Thieren wurde dies nicht geboten, weil deren Blat für den Altar za der edlen BestüMmvog der Sühne benutzt wird.“ (Freilioh konnte hier wm der Grand obwalten, dass mit dein Blate kein Aberglaube getrieben werde.) *■ 1 k » - ־ - - JtJt kl