Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 21 (1892)
- Issue
- N° 28. (8.7.1892)
- Date
- 1892-07-08
- Page
- Seite 110 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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— 110 n. Am 19. September wurde in Hanen, der Beeiden! des Grafen Beinhart von Han ao-Minaen barg, ein Meneoh ungehalten, der sieh anf der Flucht befand. Es wurde feetgeetellt, dass er ans Frankfurt stammte and dort Borger war Anf Meldung an den Bat erhielt man die Nachricht, dass ein Sohuhmaober, namens Henrich Bsy, sein Stiefkind mit Biemen erschlagen habe, ans der Stadt geflohen sei und sich nach Hanau gewandt habe. Der Mörder war mit dem Gefangenen identisch. Er wurde auf Requisition des Frankfurter Rates vor• läufig in Haft behalten, bis Weiteres vertagt würde. Am 21. September trat der Bat snsammen and beschloss eines seiner Mitglieder mit dem Stadtsohreiber naoh Hansa sa schicken, am dem Grafen die Mordthat an entdecken, anf die Bestrafung zu dringen, and in der Untersuchung festen«teilen, ob des Schuhmachers Frau an dem Verbreohen beteiligt gewesen. Daraufhin begab sich eine Kommission, bestehend ans den Bateherren Jakob Neahaus, Ulrioh von Botenbarg, dem Stadtsohreiber Melohior von Sohwartsen berger and dem obersten Biehter Konrad Haawensohilt nach Hanau. Der Schahmacher wurde ins Verhör enommen and legte ein offenes Geständnis ab, er abe sein Stiefkind geschlagen, dass es gestorben sei. Darüber wurde Protokoll ausgenommen and dasselbe naoh Frankfurt gebracht. Non setzte der Bat am ^4. September eine neue Kommission nieder, welche naoh Hanau gehen rollte, am die Auslieferung des Verbrecher» an fordern. Noch in derselben Sitzung beschloss er durch den Soherer Hans das Kind aasgraben zn lassen, während die Bateherren Johann Beise, dass von Rückingen and dass Schelle den Auftrag erhielten, das Besaitet des Leichenbefundes von dem Soherer zn ermitteln. Der Bat sohien dadurch nicht befriedigt, denn er gab den Befehl, die Kiadeeleiohe zum zweiten Male auszngraben. Es war ihm sehr darum za than, der Sache auf die Spar za kommen, denn ergab diesmal dem Soherer Hans die beiden Aussatsbesohausr bei, welche den strickten Auftrag erhielten, den toten Körper׳ daraufhin zu untersnohen, ob zn ihm Merk• male von Stichwunden wahrnehmbar seien. Indes blieb der Verbrecher in Hanau, and der Bat sah sich naoh Rückkehr dee Stadtsahreibers veranlasst, am 26. September den obersten Richter von Neuem hinzuschicken, um ein ernstliches Verhör mit dem Gefangenen vorsnnehmen, seine Geständnisse sa protokollieren und an den Frankfurter Bat absaliefern. Für den Fall, dass .die Tortur sich als notwendig herauastsllen sollte, wurde dem Biehter ׳der ״Züchtiger“ beigageben. Die Tortur ward nicht notwendig. Der Sohah• inscher legte auch diesmal ein offenes Geständnis ab, er bekannte sich zur Mordthat, er habe das Kind erstochen, das Blut in einer Sohüssel anfgefangeu and dem Jaden Gompchen gebracht. Das gab der 8ache eine neue Wendung, hier sohien eine der vielberfiehtigten Blut beschul digangen vorzuliegen. Jetzt ward Frankfurt der Schauplatz der Verhandlung. Noch an demselben Tage, an dem die Meldung von dem Bekenntnis des Schusters aas Hanau eintraf, am 27. September, warne sein angeblicher Helfershelfer, der Jode Gompchen, feetgeaommen. Mit ihm sogleich ward» der Jade Falk verhaftet and zuerst noch vor Gompchen ins Verhör genommen. Er erklärte von dem ganzen Handel nichts za wissen, aaoh von aadern Jaden nicht« gehört za haben. Da ward« die Folter gegen ihn engewendet, aber Falk blieb bei seiner Aussage. Nachdem er weggefübrt worden, unterman die Verhandlung über die Blattbat OwAsa einem andern Falb Erst als dieser'erledigt ' war, 11688 man Gompohen vortähren. Er wies vor Gerioht gleioh von vornherein jede Mitsohald an dem Verbreohen ab. Er habe wohl erfahren, dass'man den Sohahmaoher gefangen genommen; hätte er Teil aa dem Morde gehabt, er wäre wohl ifiöht so lange in Frankfurt geblieben. Alle seine Beziehungen 1a dem Manne seien^gesohäftlioher Art gewesen, sie hätten sioh darauf beschränkt, .dass er ihm einige Male anf Pfänder geliehen habe. Die Frage, ob ihn diese oder andere Angelegenheiten in das Haas des Schuhmachers geführt hätten, verneinte er gan^. entschieden; er sei niemals bei ihm gewesen, sei sioh aaoh bewusst, ausser den genannten Stoben niobts mit ihm za than gehabt za haben. Gefragt, wie oft er geschäftlich mit ihm verhandelt habe, antwortete er, dreimal. D&raaf wurde er naoh den einzelnen Fällen inquirierb and er deponierte ausführlich, was er davon wusste. Die wiederholte Frage, ob er nie bei diesen Geschäften den Sohuhmaober in seiner ־Wohnang aafgesaoht habe, verneinte er wiederum energisch. Als man ihm zusetzte za versichern, dass er aaoh niemals in die Nähe derselben gekommen sei, erklärte er freimütig, das könne er nicht, von ungefähr gesehen habe er wohl das Haas bei Sr. Johann, wenn er dort vorübergegangea sei. Darauf fragte man ihn, ob der Schuhmacher uicht vor seiner Verhaftung bei ihm gewesen sei. Da gab er folgendes za Protokoll: Als das Gesobrai ausgia{, der Sohahmaoher sei gefangea worden, sei dessen Fraa za ihm gekommen and in ihrer Begleitung nooh eiae andere Fraa und ein Bitter gestiefelt aad gespornt in gräflioh Solmsscher Uniform. Des Sohahmaohers Fraa habe ihn gefragt, ob ihr Mann nicht bei ihm gewesen. Er habe dies verneint, er habe ihn überhaapt nicht gesehen; daraat habe die Fraa za ihm gesagt, dass ihr erzählt worden sei, ihr Mana habe gestern seinen himmelblauen Book angehabt, der doch bisher bei ihm sa Pfände gelegen. Dann müsse er ihm gestohlen worden sein, habe Gompohen ihr zageraten, sie aber gebeten, einen Aagenbliok za verziehen, er wolle jedenfalls naoheehen. Er sei hinweggegangen, den Book sa saohen, habe ihn aaoh sogleich gefunden und der Fraa geneigt mit den Worten^ man habe sie belogen. Damit endete Gompohens erstes Verhör, worauf er in sein Gefängnis surüokgeführt wurde. Ans seiner Aassage war niohts für eine etwaige Mitaofaald za entnehmen. Am folgenden Tage, den 28. September, trat der Bat zusammen. Jetzt lagen beide Aussagen vor, die des Sohahmaohers and die des Jaden, letzterer hatte jede Mitsohald an der Blatthat ganz entschieden von sioh gewiesen. Und dooh hatte ersterer seine Anssagen frei and ohne )Zwang, ohne jede Anwendung der Folter gemacht. Man beschloss, am der Wahrheit anf die Spar sa kommen, gegen den Jaden die Folter anzawenden. Aaoh des Schusters Dienstmagd sollte ins Verhör genommen werden. Zam Ueberflass sollte aaoh nooh zam dritten Male dis. Kindesleiohe aasgegraben werden. Die beiden Stadtärzte, Dt. Heinrioh Geratwol and Dr. Johann Steawert von Soest, die drei Soherer and der Ratschreiber Hans Blarock wurden mit der Leichenschau beauftragt and ihnen befohlen, über ihre Beobachtungen gegen jeden andem als die Bürgermeister Stillschweigen ■u bewahren. Den Beschlüssen des Rates folgte die Ausführung anf dem Fasse. Unmittelbar naoh der Ratssitzung wurde Gompohen aas seinem Gefängnis wieder vor den Riohter geführt. Es war an einem Samstag. Man versnobte den Jaden nooh einmal ohne An- Wendung vpn Zwang za einem Geständnis sa bringen.