Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 19 (1890)
- Issue
- N° 51. (18.12.1890)
- Date
- 1890-12-18
- Page
- Seite 198 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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13 298 — 188 — ־** «ad der Grimm ■ugleioh als die Andersgläubigen and al• die ▲ndenlebendenl* Mit Anaaerster Qrändlioh- '׳;/ keit geht Dr. Lewin aaf die Geneeis der Fabel von der Brtinnenvergiftung marflck. Hier genügt es daraaf h insu weisen, dass sie mar Zeit der Pest schon dreissig Jahre lang im Schwange war and sich von Sud• . frankreich allmählich bis naoh Deutschland verbreitete. Im Jahre 1326 hatte man die Juden in Massen gemordet. Da jedooh der Papst sich gegen ein solohes Verfahren erklärt hatte, wurde 1348 ein I anderer Weg eingetchlagen. Die Mittel der Justiz, Verhör and Folter genügten der damaligen Zeit, um Geetändni88 and Verartheilung za erlangen. Es ist hierbei, wie der Verfasser bemerkt, interessant, die Gleichartigkeit in den Verhörprotokollen zu bemerken and den öfteren stereotypen Zusatz ,ohne Folter“, der nar ausdrückt, dass eine Folter annöthig war, wenn die Angst vor derselben sohon ein Geständniss herbeiführte. In den Beweisstücken der klagenden Partei waren Widersprüche zahlreich, zum Theil gegen alle ärztliche Erfahrung. Inmitten des wahnerfüllten Landes erkannte nur die Stadt Köln die Gefährlichkeit der Anschuldigungen und schrieb am 12. Januar 1349 an Strassburg, sie fände die Juden solcher Thaten unschuldig und befürchtete schlimme Aufläufe; das Sterben sei eine Gottesstrafe; sie würde die Juden darum nicht schädigen lassen. Aber die Stimme der Gerechtigkeit'verhallte in der leidenachaftlich erregten Menge. (Schloss folgt.) Der Bruderkrieg der Hasmonäer. Von M. S. Goldbanm. \ (Schluss.) Schon der Name Hyrkan weist daraaf hin, dass er zu Lebzeiten seines Grossvaters Hyrkans I. geboren wurde. Weil es zu jener Zeit in den Königshäasem Sitte war, dem Sohne den Rufnamen des - lebenden Grossvaters zu geben; lebte aber dieser nicht mehr, 80 gab ihm der königliche Vater seinen eigenen Namen. So hiess Aristobal des II. ältester Sohn: Alexander, und Hyrkan des II. Tochter: Alexandra, die einander bald nach Salome Alexandra’o Tod heiratheten, genaa wie ihre Grosseitem, bei deren Lebzeiten sie geboren wurden; ebenso nannte Herodes seinen unter den Augen seines Vaters Antipater geborenen Sohn: Antipater. Ferner geht aus dem Geburtsjahre Aristobals j klar hervor, dass Hyrkan nar von väterlicher Seite sein Bruder war. Denn Aristobal wurde um 104 v. Cb. geboren, nachdem Janai am 105 v. Ch. Salome heimführte; wie konnte also der viel ältere Hyrkan aus derselben Ehe stammen? Mit der Erstgeburt Aristobals aas der Schwager- ״ ehe seines Vaters (mit der nach seinem Bruder Aristo- - (-bul L verwittweten kinderlosen Königin Salome) stimmt auch sein Namen überein. Er trag den Rafnamen seines ohne Nachkommenschaft verstorbenen _ Onkels, nach der wörtlichen Vorschrift der Bibel: dass der überlebende Bruder die Wittwe des kinderlos Verstorbenen ehelichen soll, um den ,Namen“ des Bruders wiederherzustellen. Dass der Sadducäer Janai diese Vorschrift nicht sinnbildlich, sondern in ihrer eigentlichen Bedeutung nahm, ist gewiss; haben doch die Saddacäer aus dieser Bibelstelle selbst die Verfägang, dass im Weigerungsfälle die Verschmähete dam Schwager öffentlich vor Gericht in’s Gesicht ■packe, buchstäblich befolgt• and scheint eben disse i strikte Observanz so folgenschwer gewesen za sein, : dass die Pharisäer den Tag, an welohem sie abgesohafft wurde, zam Halbfesttage erhoben.' (Megiilat Taanit’ HI). loh glaube also erwiesen za haben und festhalten za dürfen: a) das» Hyrkan II, Janai Alexanders Sohn aus e r 8 tq.r Ehe war, geboren zu Lebzeiten seine■ Grossvaters Hyrkan I. and zwar zur Zeit als Janai 1 nicht einmal Kronprinz war, weil dessen älterer Bruder and Vorgänger Aristobul I. für den Thron bestimmt war, b) dass Aristobal II, Janai’s zweite! Sohn, der einzige Sprössling aas dessen Ehe mit Salome war, die er bei seiner Thronbesteigung nach seinem königlichen Bruder Aristobal I. als dessen kinderlose Wittwe in Sehwagerehe geheirathet hatte.*) Nun lässt die buohstäbliohe Deutung der auf die Schwagerehe bezüglichen Bibelstellen die Annahme zu, dass der aas dieser Ehe stammende Erstgeborene ganz dem Verstorbenen angehöre und als dessen; Kind (folglich auch Erbe) zu betrachten sei. So I wollte Jehuda’s Sohn, Onan, keine Kinder zeugen, 1. ,weil er wusste, dass nioht ihm das Kind angehören ׳ werde“ (Genesis XXXVIII, 9.); ebenso ging der 1 Grundbesitz des vorstorbenen Gatten Ruth’s aut Boas, 1 der dessen kinderlose Wittws als nächster Verwandter heim führte, über I Nach sadducäischer wörtlicher Bibeldeutung war 1 es also Salome, die Königswittwe, die dem Janai die | Krone gleichsam als AJorgeugabe mit in die Ehe brachte. Ja, die sadducäische Auffassung dieses Erb- \ falles konnte noch einen Schritt weiter gehen und behaupten, dass Janai nur vorübergehend den Thron ן übernahm, der eigentlicher Erbe Aristobul’s I. aber, I der ,ihm gehörende* Sohn seiner Wittwe sei, d«r Erstgeborene aus der Schwagerehe seines Bruders, 1 sein Namensträger, der berufen sei ,sein Haus naoh | ihm fortzubauen“, wie es deutlioh im Bibeltexte ge- | schrieben steht. Von diesem Standpunkte ausgehend, mag Aristobul Q. als Kronprätendent aufgetreten, ja sogar von seinem Vater bestimmt gewesen sein. Dem entgegengesetzt war der pharisäische Standpunkt; und diesem zufolge scheint Hyrkan II., trotz seiner saddacäischen Erziehung, aus eigenem Interesse sich zu den Pharisäern hingezogen gefühlt zu haben. Die Pharisäer mussten überhaupt Janai’s Schwagerehe mit Salome als ungiltig betrachten, weil Janai auch Hoherpriester war, der eine Wittwe nioht ehelichen dürfte. Das diesem Verbote entgegenstehende Gebot der Schwagerehe, hätte Janai gesetzlich durch den Akt der ,Verschmähung“ umgehen sollen; weil die Versohmähung (Chalizah), die naoh saddaeäisoher Praxis durch das öffentliche ,ins Gesicht spucken“ mit der Königswürde unvereinbariieh ist, doch nach pharisäischer Auslegung thunlich wäre. Darum durfte vom pharisäischen Standpunkte Hyrkan IL sich um so gewisser als alleiniger Thronerbe naoh Janai Alexander fühlen, and darnach seine Rechtsansprüoh• stellen. ׳ Dass die Saddacäer ein anderes Erbrecht als di• | Pharisäer lehrten, geht aus mehreren Talmadstellen I hervor (z. B. Baba batra S. 115); dass aber die Verschiedenheit der Erbrechtslehren Staatsgefahren in I sich barg, beweist der Umstand, dass der Tag der! Abschaffung der sadd u oäischen Erbrechts- *) G-raetz’, Einwand (111*, S. 166, Anm.), dass Janai als Hoherpriestar die Wittwe seines Bruders nicht ehelichen durfte, ist nicht stichhaltig. Die Hohenpriester erlaubten sich an i" and wo im Verschmähe ngstaile eine Frocet ar bei den Sadda- 1 aäem geübt wurde, der sich eln König keineswegs unterzieh•■ _ | durfte. _je■ ■fl 1