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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1890-11-20 · N° 47. (20.11.1890) · p. Seite 182

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
19 (1890)
Issue
N° 47. (20.11.1890)
Date
1890-11-20
Page
Seite 182 (sequence 2)
Language
German
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182 ' £Yon einem Gewissenszwang kannlaber im vor• liegenden Falle gar keine Hede sein, vor allem ist Niemand gezwungen, einem Verein ansagehören, welcher eine stiftangsmäasige n na hinderliche Grandläge bat, die er missbilligt; er mag aassoheiden and den Verein mit der von ihm gemissbilligten Grundlage seinem Schicksale überlassen. Ist aber die Grandlage des. Vereins eine solche, dass er, ihre Richtigkeit vorausgesetzt, sie wohl billigt und diese Grundlage nur darum nicht zu billigen vermag, weil ihm der Glaabe anihre historische Wahr• heit fehlt, so bildet es keinen Gewissenszwang für ihn, dem Vereine, dem er einmal zugehört, seiner sonstigen güten Tendenz wegen, weiterhin anzugehören und von der von ihm bedingungsweise nioht gebilligten Grandlage des Vereins rar seine Person za abstrahiren; ein innerer Grand, im Vereine gegen jene Grundlage zn agitiren, ist für ihn nicht vor- Landen. Dies trifft insbesondere in Bezug auf den Offenbarangsglauben des Judenthums zu. Der Glaabe an die in der Thora beschriebene göttliche Offenbarung bildet, wie bereits erörtert, die stiflungsmässige unabänderliche Grundlage des Juden- 1 tbums. Dasjenige Mitglied einer jüdischen Beligionsgemeinschaft, welches den Inhalt des mosaischen Offenbarnngsglaabens für verwerflich hält, kann der Gemeinschaft nicht ferner angehören. Dagegen verbietet demjenigen Mitgliede, welches zwar den Inhalt der mosaischen Lehre billigt, nicht aber an den göttlichen Ursprnng derselben zu glauben vermag, sein Gewissen nicht, in der jüdischen ßeligionsgemeinschaft za verbleiben und an ihren religiösen Einrichtungen, 60weit es ihm passt, Theil zu nehmen. Denn kein Mitglied einer jüdischen Religionsgemeinschaft, welches eine leitende Stellung in der Gemeinschaft nicht einnehmen will, ist ja genöthigt, ein Glaubensbekenntnis abzulegen, oder die vom Glauben getragenen Religionsgesetze zu beobachten; kein Mitglied kommt also je in die Lage eine Meinung, welche es nicht billigt, zu vertreten. Wenn trotzdem Männer von Einfluss für radicale Reformbestrebangen innerhalb der jüdischen Religionsgemeinschaft eintreten, obgleich sie den Inhalt der mosaischen Lehre billigen, so liegt der Grund in ihrem Ehrgeize, an der Leitung der Gemeinschaft theilnehmen za können. Zu diesem Behufe streben sie darnach, die Grandlage der Gemeinschaft so umznbilden und zu verflachen, dass sie ihren persönliehen religiösen Anschauungen, welchen sie als Leiter der Gemeinschaft Ausdruck geben müssen, nicht mehr widersprechen. Dieser Ehrgeiz hat mit dem Gewissen nichts za thun, denn es ist kein Mitglied einer religiösen Gemeinschaft sittlich verpflichtet nach der Leitang der Gemeinschaft za streben, im Gegentheil, einen weit höheren sittlichen Standpunkt nimmt derjenige ein, welcher sich von der Leitung der Gemeinschaft fernhält, weil ihm der Glaube an den göttlichen Ursprung der mosaischen Lehre fehlt. Gewissenszwang liegt nur dann vor, wenn das einzelne Individuum schon am deshalb, weil es Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist, genö thigt ist, an den Einrichtungen der Gemeinschaft theil zu nehmen, and die fundamentalen Glaubenssätze za bekennen, nioht aber, wenn eine soloheNöthiguug nioht besteht. Der Einzelne 8011 in Bezug auf die Religion in seinen privaten Meinungen and Handlangen unbeschränkt sein, er mag seine Denk- und Handlungsweise mit sich and Gott abmachen; soweit der Einzelne aber an der gemeinsamen ^religiösen Einrichtungen theilnehmen will, soweit bat er sioh aaoh den stiftangsgemässen Einrichtungen der Gemeinschaft zu fügen. Der daroh die göttliche Stiftung gesetzte feste and unabänderliche Zweck des Jadenthams ist die Verbreitung der Lehre von der Einheit Gottes, des Schöpfers and Leiters des Weltalls, wie sie am Sinai und duroh Moses geoffenbart und in der Thora beschrieben ist. Jeder Jude, welcher sioh berufen fühlt, zur Förderung des reinen Gottesglaubens im Jadenthum zu wirken, muss diesen Satz in seiner Tot»- lität zur Richtschnur seiner Bestrebungen maohen; er kann nicht die Lehre des Seins und der Einheit Gottes von der Offenbarungslehre trennen, denn er entzieht sonst dem Gottesglauben das religionsgeschichtliche Fundament, ohne ihm ein Wissenschaftliebes gewähren zu können; und der so losgelöste, von unbestimmbaren menschlichen Gefühlen getragene Gottesglaube kann keinen Bestand haben.'‘ Meine Herren! Sie gehören einem seit mehreren Jahren gegründeten Vereine an, welcher sich bemüht, innerhalb der jüdischen Gemeinde zu Berlin dahin zu wirken, dass eine der Bevölkerungsziffer entsprechende Vermehrung der Gotteshäuser und Religionsschulen stattfinden. Wie in diesen Synagogen Gott verehrt und wie in diesen Schulen Religion gelehrt werde, haben Sie dabei auszusprechen unterlassen. Es ist wohl zweifellos, dass die weit überwiegende Mehrheit, vielleicht wohl sämmtliche Mitglieder des Vereins als Grundlage des Kultus und des Unterrichts die mosaische Oflenbarungslehre betrachten, und die Erwähnung dieses Princips für überflüssig halten, weil Judenthum und der mosaische Offenbarungsglauben sioh decken. — Wie aber im Laufe dieses Vortrages dargelegt worden, ist die Betonung der göttliohen Oflenbarungslehre in der Thora als das Fundament des Judenthums thatsäohlieh nicht überflüssig, im Gegentheil, es ist nothwendig, dass das Streben nach Vermehrung der Gotteshäuser und Religionsschulen ausdrüoklioh mit dem Streben nach Befestigung and Stärkung der göttlichen Offenbarungslehre bei der Jugend und bei dem Erwachsenen verbunden werde. Denn wer steht sonst Ihnen dafür ein, dass die duroh Ihre Bemühungen geschaffenen Gotteshäuser und Schulen den Gottesglauben pflegen und lehren werden, wie er dem Jadenthum entspricht. Schreiben Sie offen auf Ihre Fahne, dass Ihre Bestrebungen der Erhaltung ^und Verbreitung der mosaischen Offenbarungslehre dienen wollen, und es werden sich sioher noch sehr viele unter unseren Gemeindemitgliedern finden, welche sich gern der Verwirklichung der von Ihnen erstrebten Ziele anschliessen werden. Fürchten Sie nicht, dass Männer, welche in ihrem privaten Lebenswandel durch Religionsgesetze sich nicht beschränken lassen wollen, deshalb von der Theilnahme an Ihren Bestrebungen Abstand nehmen werden, denn Ihre Bestrebungen beziehen sich nicht auf das Privatbezw. Familienleben der Einzelnen, sondern allein auf die gemeinsamen Einrichtungen der Religionsgemeinde. Dass aber diese gemeinsamen, die Erfüllung der jüdischen Religion ermöglichenden Einrichtungen im. Rahmen des von unseren Vorfahren seit Jahrtausenden gepflegten und ans überlieferten. Judenthums sioh halten, dafür kann jeder Jude sioh interessiren, gleiohviel ob er in seinem Privatleben von den jüdisohen Religionsgesetzen sioh leiten lässt oder nioht.

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