Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 19 (1890)
- Issue
- N° 14-15. (4.4.1890)
- Date
- 1890-04-04
- Page
- Seite 56 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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— 66 — ״Hamssaggid* 1871, .wia iah bereits oben bemerkt mit Beeht als unmöglich surflokgswisaen worden ist, Die neaem Erklärungsversuche genügen also nicht; aber aneh die eite vulgäre Anffassung befriedigt nicht. Abgeeehen von den eeohliohen Schwierigkeiten, die ■ich dabei ergeben, iat ee nns noch unerfindlich, wernm die Boraitha nioht מדלק and pllfr!, die sonst üblichen Aasdrileke für ״retten" and ״tödten" gebraucht? Auffallend ist aaoh, warum denn gerade ״Kleinviehhirten" nicht gerettet werden sollen? Die Antwort der Toaaapoth (s. v. דקה HäTD והר׳עים) genügt , ■«hnr» darum nickt, weil die Misohna and die beiden Talmaden, Bosoh-haeohana, Jerns. 57 b o, Synhedrin, Jsrua. 21 a, BabU 25 b and ParaL neben den Hirten noch eine ganse Beihe von gleicher Oharaotere aalafthlt; warum sind also die Kleinviehkirten ausgenommen. Dieser Umstand ist noch auffälliger,, wenn man bedenkt, dass die Toeiphta Baba Mesia Perek 2 ed. Zuck. 8. 375 noch hinxnfagt .TTTSM ״Kleinviehaüchter", dass aaeh die Kleinviehzüchter verdäohtigen Charaoters gewesen, ist nach der Disoassion in Synhedrin Babli 25 b noch fraglioh; nach der Misohna Demai, Perek 2, Misohna 3 darf ein חבר ״Kleinviehsüehter" sein and wird die entgegengesetste Ansicht Babbi Jehada’s entschieden abgewiesen. Unser Erklärungsversuch hebt alle Schwierigkeiten. ’ _ (Schluss folgt) 8. Der 8tadtriohter hat kein Beoht sa sprechen über Jaden, die miteinander streiten, sondern nar der König oder Wojewode. 10. Die Ermordung eines Jaden daroh einen Christen soll als Mord bestraft and des letsteren Güter sollen oonfisoirt werden. — 11. Einem gesohlagenen Jaden toll Satisfaotion werden. 12 Die Jaden haben gleiohen Zoll wie alle Bewohner aa zahlen. 14. Wer jüdisohe Friedhöfe oder Grabhügel - beschimpft, ist ״juxta oonsuetadinem terrae" (wie lendesüblioh) su bestrafen und seine Habe zu confisoiren. 26. Wer ein jüdisches Kind entführt, hat als Dieb bestraft su werden. 28. Es ist unbillig, an jüdisohen Feiertagen von Jaden Pfänder sa beheben und sie köunen dafür nioht verklagt werden. 31. Wegen Mord eines christlichen Kindes, der durch drei Juden und drei Christen naohsuweisen ist, hat die gebührende Strafe za erfolgen. Wenn aber der Beschuldigte sich rein zeugt — hat diese Strafe der Verleumder su tragen a.?. w. Diese Priviligien wurden dann freilioh bis ins 19. Jahrhundert aufs Mannigfaohste modifloirt. B. Zur Litteratur der Pessach-Hagada. Z«r Geschichte der Juden in Polen. Eine der interessanten Erscheinungen, wie Bosheit gegen die Jaden denselben zum Heile geworden ist, bietet die Geeohiohte der Jaden in Lublin. Im Anfänge des vierzehnten Jahrhunderts kamen kaum einige jüdischen Flüchtlinge aas Deutschland, oder •inaelne Handelssaohende aus Krakau, nach Lublin. Da geschah es, dass der berühmte Babbi Jacob aas Trident, der daselbst wegen Ermordung des zweijährige□ Kindee Simon, Sohn des Andres and der Maria, mit andern Tridentiner Jaden, fälschlich sageklagt wurde, um eeinen Feinden sa entgehen, nach Lnblin kam. Eine ganze Schaar wissbegieriger Jaden folgte dem gelehrten Babbiner dahin and bildeten auf dieee Weise eine der bedeutendsten Gemeinden Polens. — Herr S. D. Bosenthal in Lublin veröffentlichte kürzlich in der ״Israelita11 das Sammariam sämmthoher Privilegien, Ob lata, Ver- und Gebote, welche den polnischen Jaden seit dem vierzehnteu Jahrhunderte in Lnblin ertheilt wurden. Es enthält gar Manches, was dem Historiker von ausserordentlichem Interesse sein dürfte. Wir geben hier nar einige Paragraphen aas den Hechten und Privilegien wieder, die Boleelaw, Herzog von Grosepolen, im zwölften Jahrhunderte bereite den Jaden ertheilte, die dann vom Könige Kasimir den Grossen 1336 bestätigt and erweitert and vom Jagellonen-König Alexander in ein Statut zasammengefasst worden. £18 sind znlammen 36 Paragraphen, wovon die wichtigen laaten: 1. Ein Christ kann nioht gegen einen Jaden zeugen“ sondern ein Jade and ein Christ müssen den Beweis führen. 2. Wenn ein Christ am verpfändete Sachen einen Jaden anklagt and dieser es nioht ngiebt, so wird infolge seine* Schwurs der Jods von der Sohald befreit. 6. per Schwur eines Jaden, dass er nioht wusste, ■y. ״ (üg j>ei ihtfl Verpfändeten Sachen wären gestohlen tadBNsfl®■’ gowibty Äöußgt. 7. Dar Schwor eines Jaden, daes er mit deiner die verpfändeten Sachen verlor, genügt. Von L. Cohen, Lehrer in Rees a. Rhein. Die Collection des Herrn Adolf OBter in Xanten hat auch seit meinem letzten Berichte (vergL Jahrg. 1889, No. 15—16) wieder eine kleine Bereicherung erfahren und beläuft sich heute 1־ f 230 verschiedene Lusgaben, darunter 29 commentiite, die Benjacob in seinem אוצר הספרים nicht anführt. Von den vor 1863 erschienenen Ausgaben habe ich jedoch nur ein Exemplar anzufüliren und zwar: משיב נפש DSE'VnvoaChanochSundelb. Josef, Verfasser des ענף יוסף ועץ יוסף über menrere Midraschim Warschau 1843, 4*. Diesor Commentar entspricht vollkommen seinem Namen; fern von aller mystischen Dentung hält er sioh an den Wortsinn und suoht duroh eingeflochtene Gleichnisse (משלים) manche schwierige Stelle auch für den Laiengeschmack geniessbar zu machen. Von den Erscheinungen der neuesten Zeit seien erwähnt: 1. הש־םעםזכרוןנפלאות von Eiasar Kohen Babbiner in סאכאטשאב, Warschau, 1879. 4*. 2. ,שהים עם מצה שמורה פי, מהרש״א, םהר״ע ושפתי ח3םים (Letzterer enthält Auszüge aus 18 älteren interessanten Commentaren) Berdyczew, 1888, 4°. 3. הש ים עם ליל שמורים von Jeohiel Epstein.1889. 8°. 4. העדים mit neuer deutscher Uebersetzung, kurzen Erläuterungen und Illustrationen. Von Dr. Alexander Kisch in Prag. 1889, 8 °. Eine hübsche Ausgabe, in welcher auch die Illustrationen im Vergleich zu denen manoher andern Ansgaben einen bedeutend geläuterten Geschmack zeigen. Die Erläuterungen bestehen grösstentheil8 aus Qaellennachweisungen. 5. הש״ם עם פסח מעובין ומכשירי פסחא נדפס שלישית עם פי' אמרי שפר von Naphtali Berlin, Babbiner in Wolozin. Warschau. 1889, gross 8*. Wie aus dieser Titel&ng&be hervorgeht soheint Verfasser die Ausgabe פסח מעובי ן, Konstantiaopel, 1742, 4' nioht zn kennen; er erwähnt nar die Ausgaben Venedig und Livorno und bezeichnet die vorgenannte als dritte (in Wirkliohkeit ist sie aber die vierte) Ausgabe mit dem Commentar ע1כין& rCB, jPOTteetomfi in dar Beilage.) .;■/ J