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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1890-01-30 · N° 5. (30.1.1890) · p. Seite 18

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
19 (1890)
Issue
N° 5. (30.1.1890)
Date
1890-01-30
Page
Seite 18 (sequence 2)
Language
German
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der gelehrte Abbe druckte seine Plagiate so wortgetreu ab, dass alle Unrichtigkeiten und selbst die üblichen Druckfehler in seiner eigenen Schrift unverändert wieder zum Vorschein kamen, und ein solcher Ignorant hatte die Frechheit, als Kritiker des Judenthums aufzutreten! Alles dies wies Zunz in einem im Jahre 130<י verfassten Pamphlet unter dem Titel: ״Beleuchtung der Theorie du judaisme des Abbe Chiarini“ (,Berlin 130ץי) haarklein nach, und stellte somit des letztem'Wissen oder vielmehr Un wissen in's gehörige Licht. Folgendes Beispiel wird dem Leser eine Idee ron der Art und Weise verschaffen, wie Chiarini bei seiner litterarischen Aibeit zu Werke ging. Als Beleg lür die Albernheiten, die seiner Meinung nach in den rabbinischen Sprichwörtern zu linden sind, citirt er eine Stelle, die in ״Bereschith Rabba־*, Seite 45 vorkommen und in seiner Uebersetzung etwa folgender-!nassen lauten soll: ״Si qnelquun te dit qu’une de tes oreilles est une oreille d’äne, n'y fais pas attention; et s'il insiste en disant: les deux oreilles sont des oreilles d'äne, prepare toi un frei 11.“ Nun ist es aber Thatsache, cjass der erste Uebersetzer dieser Stelle, Buxtorff, in dessen Lex. rabb. p. 33 sie zuerst vorkommt, den hebr. Text missverstanden hat, und da Chiarini ihn wahrscheinlich für unfehlbar hielt, so folgte er ihm blindlings auf Treu’ und Glauben in seiner eigenen Version. Solcher Art waren die Quellen, woraus Ch. seine weisen Schlüsse über das rabbinische Schriftthum schöpfte! Zunz gehörte jedoch nicht zu jener Klasse von Rezensenten, die wohl schnell dabei sind, Fehler in den Werken Anderer herauszulinden, selbst aber unfähig sind, ähnliche Arbeiten besser zu machen. Denn zwei Jahre nach Veröffentlichung des besagten Pamphlets erschien von ihm ein Werk über ein gleiches Thema, das sofort die Meisterhand eines bedeutenden wissenschaftlichen Forschers und Gelehrten verrieth, und seinem Verfasser einen bleibenden Ruf zusicherte. Dies war seine im Jahre 1832 unter dem Titel: ״Die gottesdienstlichen Vorträge der Juden“ veröffentlichte litterari;che Arbeit, welche die Entwicklung der geistigen Thatigkeit des jüd. Volkes innerhalb einer Periode von mehr als 2000 Jahren zum Thema hat. Nachdem der Verfasser einleitend auf den grossen moralischen Einfluss hingewiesen, den die ethischen Lehren der Bibel auf den Geist und Character der Juden im Alterthume ausgeübt hat, beschreibt er die Entstehung und das Wesen der jüdischen Tradition. Der Midrasch, das Targum, und der jerusalemische, wie der babylonische Talmud bilden dann den Gegenstand seiner Besprechung und geschichtlichen Erklärung, wobei besonders die zwei Elemente genau definirt werden, woraus letztere bestehen, nämlich ״Halacha“ und ״Hugadah“. Mit der jugendlichen Begeisterung eines hochpoetischen Gemüthes dringt Zunz in den Urwald der sogenannten ״Hagadah“ und windet für seine Leser einen Kranz von den herrlichsten wilden Blumen und Gewächsen, die von der Aussenwelt unbemerkt^daselbst Jahrhunderte lang in überraschender Fülle so schön geblüht und geduftet haben. Von da geht der Verfasser zur Beleuchtung der Mysterien der ״Kabbala“ über, und fährt dann mit der Erwähnung der Namen verschiedener hebräischer Schriften fort, die während mehrerer Jahrhunderte hehufs der häusliehen Andacht und Belehrung von jüdischen Autoren verfasst wurden. —ד Ebenso beschreibt er die Art und Weise, wie während der sogen, ersten und zw iten rabb. Periode in den Synagogen von berufenen Männern religiöse Vorträge gehalten wurden, und weist namentlieh auf die ^Thatsache hin, dass das lebendige Wort der Belehrung zu allen Zeiten eine wichtige Rolle im geistigen Leben des jüd. Volkes gespielt hat (Etwa 40 Jahre später, am 11. Januar 1870, hielt Z. einen Vortrag in Berlin über dasselbe Thema, welcher nachher unter der Aufschrift ״Israels gottesdienstliche Poesie“ veröffentlicht wurde.) Bemerkenswerte ist auch die Einleitung zu dem in Rede stehenden Werke, worin manche Stellen vorkommen, die auf das Verhalten der damaligen preussisehen Regierung ihren jüdischen Unterthanen gegenüber Bezug haben, und die selbst in der Gegenwart nicht ganz bedeutungslos ^iud. Sie lauteu: ״Es ist endlich Zeit dass den J uden in Europa, insonderheit in Deutschland, Recht und Freiheit statt der Rechte uud Freiheiten gewährt werde: kein kümmerliches erniedrigendes Vorrecht, aber ein vollständiges, erhebendes Bürgerthum. Wir haben kein Begehren nach den geizig zugemessenen Rechten, die eine gleiche Anzahl von Unrecht aufwiegt; wir finden kein Behagen an dem mitleidig Zugestandenen, uns ekelt das erschlichene Privilegium an. Tief vor Scham sollte der erröthen, den die Gunst durch einen Adelsbrief über seine Brüder im Glauben erhöhet während das Gesetz mit brandmarkender Ausschliessung ihm seine Stelle unter den geringsten seiner Brüder im Vaterlande zuweist . . . Mit der bürgerlichen Hintenansetzung der Juden steht die Vernachlässigung jüdischer Wissenschaft im Zusammenhänge. Durch grössere geistige Cultur und gründlichere Kenntniss ihrer eigenen Angelegenheiten würden nicht allein die Juden eine höhere Stufe der Anerkennung, also des Rechts errungen haben: auch so manche Missgriffe der Gesetzgebung, so manches Vorurtheil gegen jüd. Alterthum, so manche Verurtheilung neuer Bestrebungen, ist eine unmittelbare Folge des verlassenen Zustandes, in welehern seit etwa 70 Jahren, namentlich in Deutschland, sich jüd. Litteratur und Wissenschaft des Judenthums befinden.“ Veranlassung . zu diesen beissenden Bemerkungen gab ein zu jener Zeit von der preussischen Regierung vorbereiteter Gesetzentwurf, demzufolge es den Juden in Preussen untersagt sein sollte, Predigten in deutscher Sprache in ihren Synagogen halten zu lassen,'weil solche eine ausschliesslich christliche Einrichtung wäre Die Ungerechtigkeit eines solchen Gesetzes versucht nun Zunz nachzuweisen, indem er sich auf die historisch festgestellte Thatsache beruft, dass nämlich lange nqoh vor der Entstehung des Christenthums homiletische Vorträge bei den Juden heimisch waren, und dass sie daher berechtigt seien, dieselben nach wie vor in ihrem Gottesdienste vorwalten zu lassen. — (Forts, folgt.) Zur Chronologie. Von L. Cohen in Rees a. Rhein. Die Bemerkung des Herrn L. in der chronologischen Notiz der No. 3 des Litt.-Bl. veranlasste mich, noch einmal die Stelle in Fin’s קריה נאמנה nachzusehen, wobei ich denn zu meiner grössten Ueberrasohung fand, dass der 21. 1794 תמת auch i nicht zum 7. Juli alten Styls stimmt und also auoh auf diese Weise die Congruenz zwischen den beiden 1 Monatsdaten nicht hergestellt ist, wie Herr L. irrthümlich meint; denn die Differenz zwisohen dem jnlianischen und gregorianischen Kalender beträgt für das vorige Jahrhundert nicht 12, sondern nur II und , erst für das gegenwärtige Jahrhundert 12 und nicht; 13 Tage. Der 7, Juli jal. entspricht demnach dem I 18. Juli greg. und diese fielen 1794 nicht auf den j 21., sondern auf den 20. תמת. Herr Fin oitirt seinen | Bericht (eine Episode aus dem Polenaufstande unter : Kosciusko) nach niohtjüdisoher und jüdischer Quelle : und stellt die in beiden angegebenen Daten, wahr- : scheinlioh ohne sie auf ihre Uebereinstimmung ge-

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