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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1888-12-06 · N° 49. (6.12.1888) · p. Seite 190

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
17 (1888)
Issue
N° 49. (6.12.1888)
Date
1888-12-06
Page
Seite 190 (sequence 3)
Language
German
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and der Himmel sei bet ihnen lieblos sohienl Und dennoch pflegten die Jaden,_ wie diese Handschriften ans zeigen, Wissenschaft and Konst? Ein anderes Beispiel solchen Eifers für die Pflege der Wissen• sohaft, weloher trotz der ungünstigen Zeitverhältnisse unser Volk beseelte, zeigt eine Urkunde in dem Codex Or. 39. Er enthält das Baoh ״Nissim“ eine philosophische Abhandlung über die Örundlehren der jüdisehen Beligion, sowie einen philosophischen Commentar über den Pentateuch ▼on B. Nissim aus Marseille, einem Zeitgenossen des Ben Adereth. (Siehe Dr. Neubauer’» Babbin Franpais .47 ff.) das Exemplar des Museums wurde geschrieben von B. Jacob ben David מרקריאה, weloher auch einige Anmerkungen za dem Buche hinzugefagt hat. Am 80hlasse sagt er: sIoh habe dieses Bach ״Nissim“ für meinen eigenen Gebrauch abgeschrieben, damit sowohl ioh als meine Kinder und Enkel es stadiren können . . . Ich habe es beendigt heute Sonntag, den 28. Ab 5333 (1573)*) zu Venedig in dem Jahre, als wir in Folge unserer Sünden ausgetrieben wurden“. Ist er nicht zu bewundern, dieser arme B. Jacob, der alle diese Schrecken mit erlebt hat und sioh trotzdem mit dem Copiren von Handsohriften zum eigenen Vergnügen beschäftigte und dabei über die schwiej rigsten Probleme der Philosophie und Beligion nachj dachte? (Schluss folgt.) I Zur Geschichte der hessischen Juden. (Schluss.) t Auch in Gelnhausen erhob sich immer von Neuem; die Klage über die Zunahme der Juden. 1566 verbot der Bath den Bürgern, irgend etwas bei den Juden j zu leihen und 1567 erklärte er, dass ein Hauptgrund! der Verarmung darin liege, dass die Jaden die Bürger : aussögen, indem sie die schuldigen Zinsen zum Kaj pital schlügen und ihre liegenden Güter an sioh j brächten. Am 18. Juni 1573 erschien deshalb ein Bef6hl der Pfandherrsohaft an den Bath von Gelnhausen, die Jaden abzuschaffen, welchem Befehl er auch am 12. Juli zu gehorchen versprach. Den 18. Juli berichtet derselbe, dass die Jaden aas Gelnhausen hinausgesphafft seien. Dem Amtmann Albreoht Vogt von Wallstadt wurde in seiner Bestallung vom Jahre : 1589 ebenfalls aafgegeben, er solle darauf sehen, dass י die Juden in Gelnhausen nicht geduldet würden. Allein auch da müssen sie bald wieder Aufnahme fefanden haben. 1599 wenigstens waren wieder zwei 1amilien da. Dies erhellt aas dem Schutzbriefj welchen ihnen der Bath am 2. August 1599 ertheilte. **) Danach sollten nach der vorangegangenen Austreibunga doch wieder zwei Jnden aufgenommen worden unter der Bedingung, dass sie vom Gulden wöchentlich nicht mehr als '/![ Pfennig Zins nehmen sollten, den Bürgern aber ward verboten, bei aasländischen Jaden Geld aufzunehmen. Die Aufnahme der Kinder Israel geschah also nicht aus Hamanitätsrücksichten oder aas Toleranz, sondern lediglich im Interesse der geldbedürftigen Bürger. Hierzu kommen noch folgende Bedingungen: Die Aufgenommenen hatten zu entrichten: ' 1. Den Herren von Forstmeister den schuldigen Zins für die Schule, 2. das ordentliche Ge8ch08s, 3. 4 Gulden jährlich für den Friedhof) *) Der 28. Ab 5333 (1573) m. d. F. מזה war am Dienstag (Der TJebers.) ■**) Abechr. im JLönigL Staatsarchiv za Marburg Rep. E. 9. 44 I No. 22, sowie im Copialbach g 357. 4. von jeder Familie 8 Gulden Sohutzgeld, 5. im Falle des Abzugs jede Familie 50 Goldgulden Abzugsgeld, 6. fremdes ihnen verkauftes oder versetztes Gat sollten sie 6 Wochen zur etwaigen Auslösung aufzuheben gehalten sein, dann aber konnten sie damit maohen, was sie wollten. Da die Jaden nun hierauf nooh um Aufnahme eines dritten Glaubensgenossen baten, um ihre So hule halten zu können, 80 wurde der Jude Aron von Frankfurt gegen Erlegung von 100 Gulden au den Bath, jedoch nur auf die Zeit von 15 Jahren aufgenommen. Was die Abgabe sab 1 betrifft, so gehörte dieselbe za dem Barglehen der Herren vor! Forstmeister. 1337 gebot König Ludwig der Stadt, dem Schultheissen Wiegand von Ortenberg die Jadensteuer za geben, welche König Badolf dessen Ahnherren gegeben habe, und machte ihnen zugleich bekannt, dass er demselben das Bartenhaus verliehen habe. 1356 waren keine Jaden in der Stadt. Der Bath versprach deshalb dem Ludwig Hawer, jedenfalls einen Erben des Wiegand von Ortenberg, ihm die drei Pfund Heller Judenzins za zahlen, bis wieder Jaden in die Stadt kämen. Wigand Hawer verkaufte das Barglehen im Jahre 1359 für 5 Pfand Heller an Eckhard von Bleiohenbaoh. Durch Eckhard von Bleichenbachs Frau, genannt die alte Forstmeisterin, kam es auf Martin Forstmeister. Als Budolf von Bleiohenbaoh -die Burgmannschaft aufgab, weigerte man die Zahlang. Dadurch entstand die oben erwähnte Fehde zwischeu der Stadt und seinen ErbeD, denen von Kolling. Zu der Zeit, wo dieser Eintrag ins rothe Buch gemacht wurde, (1540?) hatten es Henne Schelm von Bergen und Henne Sohelriss, des Budolf von Bleiohenbaoh Eidam. *) Der Friedhof war den Juden durch besondern Induld des Erzbischofs von Mainz gewährt worden. Auch die neu aufgenommenen Juden hatten bald wieder viele Bürger in ihren Händen. Die Pfandherrschaft verfügte deshalb am 31. September 1613 abermals, dass der Bath Etliche aus seiner Mitte ernennen sollte, am für die Bürger mit den Juden abzurechnen, und wenn die Abrechnung zu Ende gebracht sei, solle man darauf denken, wie man ihrer, der Juden, gänzliah ledig werden möge. Dieser Plan scheiterte an der Unfähigkeit der Bürger ihre Schulden zu bezahlen, denn im Jahre daraufj am 31. August 1614, wurde vereinbart, dass in Zukunft nur zwei bis drei Hausgesäss nooh für eine Zeit lang geduldet, die andern aber, sobald sie ihre ausgeliehenen Gelder zurück erhalten, aasgesohafft werden sollten. Dieser Beschluss wurde aber auch nicht ausgeführt. Besonders nach dem dreissigjährigen Krieg, wo die Stadt ganz verarmt war, Handel und Gewerbe darniederlagen, erhoben sich neue Klagen der Bürgerschaft gegen die Ueberzahl und den Wucher der Juden, auch wurde geklagt, dass sie allen Commers an sich gezogen hätten. Hierauf wurde dann am 20. März 1656 von den Pfandherrlichen Commissaren, Bürger• meister und Bath beschlossen, die Anordnungen von 1613 und 1614 in strengere Anwendung zu bringen und die Zahl der Judenfamilien auf das vorige Maass zurückzuführen. Der Bath entschuldigte die Niohtausführung der früheren Beschlüsse mit den bisherigen schweren Zeiten und machte für die Jaden geltend, dass sie der Stadt bei der Beschaffung der Kriegsoontribation manche Erleichterung verschafft hätten. Darum habe er ihnen auoh gegen Erlegung von 50 Beiohsthalem erlaubt, ihre Schule wieder auf •) R. B. S. 133—136.

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