Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 17 (1888)
- Issue
- N° 48. (29.11.1888)
- Date
- 1888-11-29
- Page
- Seite 187 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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8oben Handsobriften der Fall, welohe hioht duroh in Klöster eingesohlossene Gopisten a »geschrieben worden, sondern daroh Männer, welohe mit der Welt in Berührung blieben, and an den Freuden and Leiden des Erdendaseins den innigsten Antheil nahmen, herfesteilt worden. Sogar Franen beschäftig »n sioh mit ieser Konst and ion erinnere mioh, in einem Manu■ soript oder irgend einem Cataloge das I 'ostsoriptam der Sohreiberiu gelesen za haben, welohe 1, wenn ioh nicht irre, wie folgt laatet: ״loh bitte den Leser, mioh nicht za strenge za verartneilen, we m er finden würde, dass sioh Fehler eiagesohliohen hi ,ben sollten; denn während des Abschreibens sohenkt» mir Gott ein Söhnlein, and konnte ioh daher der Arbeit keine besondere Aufmerksamkeit zawenden. “ (Schloss folgt.) Zur Geschichte der hessischen Juden In dem XII. Bande der ״Zeitschrift des Vereins für hessisohe Gesohiohte and Landeskunde“ giebt F. W. Jnnghans, Pfarrer za Hanau, einen ״V$ irsaoh einer Qesohichte der freien Beiohstadt Qelrihaasen“, welchem wir das für ans Jaden besonders Interessante entnehmen. Es heisst da Seite 331: Die Jaden standen bekanntlich als c es heiligen römischen Reiches Kammerkneohte unter dem besondem Sohatz des Kaisers. Sie massten da 1er ein besonderes Schutz- oder Kopfgeld, den Jaden- oder Leibzoll, bezahlen and worden von den Ka sem gleich anderen Reiohseinkünften verkauft and verpfändet Sie waren besonders zahlreioh in den Roiohstädten. 1265 worden sie aasdrüoklioh in den Landfrieden aufgenommen, den die vier Städte mit dem Erzbisohof von Mainz, den Grafen von Hanau and einigen anderen Herren absohlossen. Wer sie mordete oder beraubte, sollte als Friedensbrecher behände! t werden.*) 1286 verschrieb Kaiser Radolph dem edlen Manne Ulrich von Hanaa das Ungeld za Frat kfart and Hanaa sammt den Jaden daselbst für 100 Mark Denare and 1290 nochmals die za Gelnhaasei wohnenden Jaden, wie früher za 740, so von Neuem für 500 Pfand Heller.**) 1347 auf unser lieb >n Franen Abend verpfändete indess König Ludwig die Gelnhäaser Juden, ״seine lieben Kammerkneoüte“, dem Heinrioh von Isenburg für 2000 Pfand He ler. Einer der vorhergehenden Kaiser musste sie also von den Grafen von Hanaa wiederum gelöst oder denselben anderweit entschädigt haben. Heinrich verspraoh in einer Urkunde vom Jahr 1362 von den Jud »n, welohe die Pfandherren von des .Reiches wegen 1 ach Gelnhausen setzen würden, kein höheres Recht zu erheben. Dies bestand in 3 Golden. 1422 fer sext. ii frä ootav. Paschal. verkaufte Diether von Isenburg di» neu einfewanderten Jaden an die Stadt ״wegen ilrer vielen Jagen“ für 430 Gulden,***) welchen Kauf Kaiser Siegesmand za Nürnberg am Dienstag vor Laarentii bestätigte, doch unbesohvdet des Opferpfeni ligs, weleher einen Beatandtheil der dem Bargatplan zastehenden Pfründe bildete. Naoh dem Bürger buch von 1422 worden die drei von Isenburg Jaden, Salmon, Sohn des Ezechiel, der lange Jade and Smohel Engud, in die Zahl der Bür,?er aufgenommen, and massten dem Rathe Treue In einer Urkunde von 1361 kommt ein Jade Namens Leve von Gelnhausen vor, welchem die Gräfin Margerethe von Weilnaa 50 Pfand Heller 80ha Idig war. *) Böhmer, ood. dipl. S. 134. **) .Henau - Manzenberger Landesbeechreibang O. and E. *•*) R B. F. ÖO—M, sowie Abaohriit im Ki archiv za Marburg. önigi Archu Lit. . Staate- 1329 den 4. Mai vertauschte der Abt Gerlaoh von Arnsburg einen Zins von einem Jadenhaas in Seligen? stadt gegen einen desgleichen aaf ein solches in Gelnhausen, welches dem Kloster za Paderborn gehörte. Die Jaden nährten sioh besonders von Geldgeeohiften, da es nur ihnen erlaubt war, Zinsen za nehmen, bezüglioh Geld gegen Zinsen aaszuleihen, was den Obristen daroh die Kirchengesetze verboten war. Um die Bürger gegen ihren Waoher sa schützen erliees der Rath die in der Beilage IH abgedraokte Jadenordnung: ״Wie man die Jaden empfahen solL“ Danaoh sollten die Jaden vom Galden nioht mehr als zwei Pfennige wöohentlioh Zins nehmen, nioht aaf Messgewand, blatige oder nasse Kleider, Harnisch oder Geeohütz Geld leihen, oder letztere aas dar. Stadt verkaufen etc. Aach worden 'die! Bürger gewarnt, sioh dem Jaden zu verschreiben, ״da sioh viele Städte dadaroh ins Unglüok gestürzt hätten.“ Dennoch wimmelt das Gelnhäaser Schöllenbach von 14fi5 bis 1471 von Jadenklagen. Wir lesen darin die Namen Jaoab, Lipmann, Ballon, Smol and die Jüdin die vor den Schöffen ihr Recht Sachen. Sie bekommen dasselbe aaoh nioht vorenthaltea, and in Folge davon waren sie nioht die furchtsame Raoe, als welohe sie ans in {euer Zeit sonst entgegentreten, sondern wassten aaoh wo es Noth that, za ihrer Vertheidigang das Schwert za führen. So der vorgenannte Btükin, welchen Henne von Glaaberg mit der Barte bedrohte, Balkin aber zog sein Schwert, ״sin lip doanit sa weren“, wessbalb beide vom Sohultheissen vor Gerioht gezogen worden. 1348, in dem Jahre, wo Pest and schwarzer Tod daroh Deutschland zogen and sioh in Folge davoa die sohreckliohen Judenverfolgungen erhoben, worden nach der im Bürgerbaoh enthaltenen ohronikalisohen Notiz alle Jaden za Gelnhausen verbrannt and aaf dem Wafen begraben. Aber kurze Zeit darauf waren sie wieder da. Kaiser Karl IV. annullirte daroh Decret vom Sonnabend naoh Johanni 1349 alle Jadenschulden *), allein sie beherrschten naoh wie vor den Geldmarkt and waren den Bürgern wie den Grafen und Herren der Wetteraa unentbehrlich. (‘3ohluss folgt.) Litteraturbericht. Recensionen. Die Sklaverei nach Bibel and Talmud von Zad 00 Kahn, Grand Rabbin de Paris, aas dem Franz von J. Singer. —- Brandeis. Prag. 1888. . Das französische Original des geistvollen Panter Kanzelredners ist sohon i. J. 1867 erschienen. Hat der Uebersetzer sioh nioht vergriffen, als er ein Baoh, das dem französischen Pablioam im Jahre 1867 dirgeboten wurde, i. J. 1888 dem deataohea Pablioam in aer eigenen Matterspraohe vorzafllhren? Wusste er vielleicht nicht, dass wir aas dem Jahre 1886 von Herrn Dr. J. Winter eine recht saohgemässe, in wissensohnftlioher Präoision gehaltene Monographie: ״Die Stellung der Sklaven bei den Jaden m reohtlioher and gesellschaftlicher Beziehung naoh talmadisohen Qaellen“ besitzen? Keine Anm. d. Uebers. verräth, dass dieser die WinteFsohe Monographie gekannt hat; aber Herr J. Singer hat dooh keinen Fehlgriff aethan. Er hat dem deataohen Pablikam eine höoast ר B. B. 8. 30.