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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1888-09-13 · N° 37. (13.9.1888) · p. Seite 145

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
17 (1888)
Issue
N° 37. (13.9.1888)
Date
1888-09-13
Page
Seite 145 (sequence 4)
Language
German
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war am Freitag. Sollte es nioht vieltem! 1t *TI' statt י*ד heissen müssen? S. 38: Rebekah, Ende Cheschwan 5J43. — .בחד Mittwooh. — Ra0hei, Wittwe Chaims, 2. Adar 5482. — בשה Donnerstag. — Raohel Francis, desgleichen. — Desgleichen S. 41: Salomon Ghotsch, Ende Tcbeth 5580. — בשה Sonntag. in desselben Verfassers הונטרם ודלמייוא וקהל ורנא ist za berichtigen: S. 10: Samuel Oppenheim wurde geboren am Mittwooh, den 11. Tamus 5390. — Der .1. Tamus 5390 m. d. F. נכה war am Freitag. In Podiebrad’s ״Alterthümer der Prsger Jadenstadtu, Ed. Prag 1870 ist zu berichtigen: S. 66, Z. 13: Jacob von Treuenberg musste Montag den 13. April 1634 einen Schulde 3hein aus׳ stellen. — Dieses Datum ist aus zwei Grinden verdächtig. Erstens war der 13. April 163': nioht am Montag, sondern am Donnerstag, und z seitens fiel er mit dem 15. Nissan (1. Pessach 5394 m. d. F. בהה) zusammen und ist nioht anznnehmen, dass an diesem Feste der Aot unterschrieben wurde! S. 67, Z. 5: Der 27. Tischri 5373 d. j. 1613. — Es muss heissen 1612. S. 68, Z. 10: Josef Salomo del ward geboren am 16. Juni 1591 (25. Sivan M e dig o 5351) des Morgens 10 Uhr. — Der 16. Juni entspricht dem 24. ־..־־־.. *XVII be- Elim* Sivan. In Geigeris ״Melo Chofnajim“ S. findet sich derselbe Irrthum und ist als Quelle ״ S. 32 angeführt. S. 80: Grab des Primators Simon Wo f Frankl Spiro hat die Inschrift ש1ק ו־ שבט בנר״ש, entspricht dem 8. Jänner 1745. S. 91 heisst es: Nachdem der Primator am Vorabend seiner Todesnaoht, Freitag 7 ה, 1שבט. Jänner noch die Synagoge besuchte, erscholl am Sabbathmorgen die Runde von seinem Ableben. — Hier begegnen wir einer von den Aufze: chnungen, welche nothwendig verwirren müssen. Freitag der 5. Schebat entsprach dem 8. Januar; die St« rbestunde, da sie nach dem Besuche der Synagoge stattgefunden, zählt schon zum 6. Schebat, und falls sie ni.oh Mitternacht stattfand, zum 9. Januar, wonach die beiden Daten zu berichtigen wären. S. 85: Der Pöbel brach am 19. Semptomber CDV ה, יא‘ תשרי תק״ה) in die Judenstadt ein. — Donnerstag, der 11. Tischri 5505 entspricht dem 17. September 1744. S. 92: ־־ז כסליו תק״ל' entspricht dem Jl&hre 1770. — Es muss heissen 1769. In Dr. Gastf reund’s ״Wiener Rabbin^n“. Wien 1879 ist zu berichtigen: S. 41, letzte Zeile: Luchat Jizohak. — Es muss heissen ״Siach Jizohak“. in Breslau n 1818. Jehuda Es muss EL S. 47, Z. 14: Megilat Eiba, welche erst 1836 ersohien. — Die erste Auflage erschie S. 49, Z. 4: Noch im Jahre 1833 war Löb Rofö Rabbinatsverweser in Wien. — heissen 1633. & 62, Z. 11 v. u.: St. No. 222 L 32$ Druckfehler verbessern. S. 77, Z. 17: R. Gerson Pölitz wurde Freitag den 17. Adar 1771 begraben. — Der 17. ^.dar 1771 (תקלא) m. d. F. הכז war am Sonntag. (Wird fortgesetzt.) Dieser ist auch in .Frankls Inschriften“ za Das jus talionis. In der von Prof. Dr. Kuno Fischer heran•- gegebenen Geschichte der neuen Philosophie lesen wir im vierten Band, wo er die Philosophie Kaufs erörtert und beleuchtet auf Seite 219 Folgendes: ״Die Strafe ist ein Aot der Gerechtigkeit und darf als 801che nie ohne Grund geschehen: der einzige Grund der Strafe ist das Verbrechen; nur der ist dem Staate gegenüber ein Verbrecher, den die geschworenen Riohter für schuldig erklärt haben. Die Strafe hat keinen anderen Grund als die Strafwürdigkeit; sie hat keinen andern Zweck, als an dem Verbrecher Gereohtigkeit zu üben, ihm zu geben, was er verdient hat. Darum ist die einzige richtige Straftheorie die ״Widervergeltung (jus talionis)“. ״Auge um Auge, Zahn um Zahn“ lautet diq einzig zutreffende Formel der strafenden Gereohtig*■ keit“.-Wer dieses liest, kann leicht zu den Irr* thum verleitet werden, dass die erwähnte im mosaisehen Gesetze wiederholt vorkommende Straftheorie ״Auge um Auge, Zahn am Zahn* (2. Mos. 21,24; 3. Mo«. 24,19 20; 5. Mos. 19,21.); ihrem Wortsinne nach, so lange unter den Israeliten eine praktische Geltung hatte, als die jüdische Reohtslehre in Kraft bestand und ausgeübt wurde. Dieses war aber nioht der Fall. — Der Streit, der in Judäa. gegen Ende des 2. Jahrhunderte v. Chr. zwischen den 2 politisch• religiösen Parteien der Sadducäer und Pharisäer aus• gebrochen und sich aber erst unter Johann Hyrkan (8t. 106 v. Chr.) recht ausgeprägt hatte, erstreckte sioh auch über das Strafrecht. Die Sadducäer, die sioh an den Buchstaben des Gesetzes hielten, nahmen die pentatenohisohe Strafbestimmung ״Auge am Auge, Zahn um Zahn“ buchstäblich. Die Pharisäer hingegen, die deu Buchstaben des Gesetzes durchbrachen, dessen lebendigen Geist hervorholten und ihn der fortge• schrittenen Cultar anzupassen suchten, erkannten darin nur den Gedanken ausgleichender Gerechtigkeit. Der Gerechtigkeit sollte Genüge geschehen, jedoch nioht durch nutzlose Härte. — Erst die neuere Zeit hat durch gründliches Quellenstudium die Bedeutung des ehemaligen Pharisäismus recht zu beurtheilen gelernt. — M. Mannheimer-Darmstadt Litteraturbericht. Recensionen. Hoff, Dr. E. Derech-hallimud, Hebr. Lese- und Spraohfibel nebst einem Anhänge ״Anleitung zum wörtlichen Uebersetzen.“ (Prag, Brandeis, 1888.) Schn Anoi weg« wäre 1 in auch WIUB •ui AtUBli-Ullg zutu WUIUIUISU USUUMW Soh’ma wohl geeigneter, als der schwierige Abschnitt ויהי רצון ... שתרגילנו, welcher für die Unterstufe viel zu schwierig ist. Zu den Vokabeln über בראשית gehörten auch wohl die betreffenden Sätze als Leseübung: Wir fühlen uns ausserdem veranlasst, noch auf verschiedene Leseeigenthümliohkeiten, die uns in dar Fibel begegnen aufmerksam auf macmen. Ve/rl liest Segol wie ״ä* und Zere wie ״e*. Üeber die Leseart des Letateren (ob e, ei oder ai) sind die Ansichten allerdings verschieden, aber Segol als ä haben wir in .1 .

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