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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1888-06-28 · N° 26. (28.6.1888) · p. Seite 101

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
17 (1888)
Issue
N° 26. (28.6.1888)
Date
1888-06-28
Page
Seite 101 (sequence 4)
Language
German
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sohwerer Verkennung, Missdeutung and n: nutzung ihr Grundwesen im Laufe der büsst, ihren höheren, liohtvollen und Charakter verloren hat, ja, in gewissen bis zur Verhöhnung, bis zam Spott gela: Ausserdem hat sioh an ihr eine arg! Kruste von falschen Begriffen und Vors! gesetzt, welche ihr eigentliches Wesen in verhüllt und unkenntlich maoht, dass ihnji ein Lichtblick abzugewinnen ist. Wir haben angeführt (im empirisohdi welchen verschiedenen Einkleidungen die ־ keitsidee bei den alten Völkern aufgetrete! sind gleichgültig an diesen Aeusserliohkeii gegangen, weil dieselben stark mit de: Momente verquickt waren, und unsere nicht ist, theologische Erörterungen anz1 von dem rein menschlichen Standpunkte den Unsterblichkeitsgedanken vei folgen, haltung dieses Zieles, sind wir dahin Frage aufznwerfen : In wie weit kann d<: die Unsterblichkeit die Gesittung unter!' fördern oder untergraben, das geistige gesunden Erkenntniss haben, oder herab( 1: Wir fühlen uns veranlasst, auf diese " einzugehen, weil wir von einem uns (Fröbel) folgende Thesen aufgestellt Glaube um die Unsterblichkeit ist enth Vernunft, Gerechtigkeit und Liebe vorb er ist gefährlich, wo diese fehlen, weil er Anderes als unvernünftig, ungerecht und kann, er ist hinderlich, wo wahre, freie gestalten beginnt und kann sich gegen halten “ — Wir werden später Gelegenheit ha innere Wahrhaftigkeit dieser Behaupte praktische Bedeutung zurückzukommen wir nur das festhalteu, was wir selbst von der Unsterblichkeit au sittlich förd geistig veredelnden Gehalt vorfinden“. — den Lehren d. Bl weiteres aus dem Werk! wenn wir nicht die Güte der löbl. Beda( desselben schon zu sehr in Anspruch hätten. Indess glaube ich, dass der Leser aus dem Mitgetheilten bereits erse das! Buch in sich trägt, und was es bea Scherbel - Gu:!edriger Aas- Leiten eingeveredelnden Beziehungen ,:1gt ist. , hässliche t;llungen aneiner Weise kaum noch ng V1 in n Theil), in Unsterblich- >n ist. Wir ten vorüberreligiösen Absicht hier ^stellen. Nur wollen wir und in Innegelangt, die r Glaube an n Menschen Niveau einer rücken? Frage näher 5rer Gegner ehen : ״ Der ehrlich, wo anden sind, dann nichts lieblos sein Fumanität zu dieselbe nicht ben. auf die und ihre rerst wollen der Lehre ernden und Wir würden e ▼orführen, tion behufs genommen 4-ufmerksame hat, was 1 sichtigt. n binnen. if di Englische Rabbinen. (Fortsetzung.) 4. Babbenu Berachjah aus L Bei früherer Gelegenheit habe ioh a Babbinen bezüglich! Thatsachen angefi von gewisser Seite bestritten wurden, weise auf Hypothesen und Vermuthunge Jetzt habe ich Thatsachen zu berichten, leugbar sind und Jeden überzeugen müssfe Existenz gelehrter Männer unseres Landei des Mittelalters ausser allem Zweifel ist. ich im Stande, eine Frage des Herrn M in No. 4 des ״Jewish Standard“ welohe sich auf Babbenu Beraohjah Sohn des Bav Moses aus London, bezi»! Babbi ist erwähnt in den ״Schetaroth“ (ü 309), woselbst wir seine Unterschrift, datji: Elul 5027 (1267) in der Stadt Lincoln, w genannt wurde (Söhetaroth, p. 304), find! finden wir zu ״Mordecbai“ (Abodah Sarai. Note des שלטי הגבורים, welohe einer altejn des ״Mordeohai“ entnommen za sein incoln. — englische hrt, welche sie theilj beruhten, welche unn, dass die 8 während Ebenso bin D. D a v i 8 1 «antworten, ins Lincoln, ht. Dieser p. 294, und irt vom 29. ^lche ניקולאי en. Ferner § 831) eine Absohrift Scheint. In dieser Note heisst es wie folgt: ״Iah habe gehört im Namen des Baw Beraohjah aus ניהילאי, dass das Gesetz über Speisen, welohe von Heiden gekooht werden, uns verbietet, Wallnüsse, welche mit. ihrer bittern Schale und ihren unreifen Kernen eingemacht werden, zu essen. Das Einmaohen geschieht hier durch Heiden und zwar zu einer Zeit, wenn die Nüsse noch so bitter sind, dass sie in dem natürliehen Zustande angeniessbar sind. Das Einmaohen ist dem Koohen analog and werden diese Nüsse daher als von Heiden gekooht betraohtet und dürfen nioht gegessen werden; so finden wir auoh im ״Jerusohalmi*. Anders verhält es sich mit der Behauptung einer talmudischen Autorität, dass wir auoh von Heiden gesalzene Dinge nicht essen dürfen; diese Behauptung ist nicht als acceptirtes Gesetz anzusehen und desshalb essen wir gesalzene Fische, welohe nach dem Einsalzen roh gegessen werden können, z. B. Heringe (הררנגיש), welche roth und getrocknet sind (Pökelheringe oder Bücklinge. DerUebers) :Vielleicht rechtfertigen wir auch in diesem Falle unser Thun durch die Behauptung des ״Jerusohalmi“, welcher anuimmt, dass nicht duroh das Salzen, sondern hauptsächlich duroh das Trocknen des Fisches derselbe zur Verspeisung tauglich gemacht wird. £9 Ich habe diese Entscheidung Babbenu Beraohjah’s ihrem ganzen Inhalte nach wiedergegeben, um daran zu zeigen, wie gewissenhaft die englisohen Babbinen waren und mit welcher Sorgfalt sie darüber wachten, dass die ihrer Führung anvertraaten Gemeinden das Verbot des Genusses von Heiden gekochter Speisen nicht übertraten. Auch die Fortsetzung der oben citirten Stelle des שלטי הנבורים muss hierbei angeführt werden: ״Ich habe gehört, dass in dem Hause des Märtyrers aus דררש es sich ereignete, dass einheidnische Magd ein Gerioht für den Sabbath kochte, wesshalb Jener es für nöthig erachtete, die hierzu benutzte Pfanne zu kaschern. Obsohon das Kochen hier in dem Hause des Jaden selbst gesohah, woraus zu ersehen, dass das Verbot bezüglich der von Heiden gekochten Speisen nicht auf die Besorgniss verbotener wechselseitiger Heirath zurüokgeführt werden kann, ist dennoch das von Heiden Gekochte verboten, wenn das Feuer nicht durch einen Juden angezündet wird.“ Derselben Autorität begegnen wir auch im ״Mordechai“ zu Pessachim § 552, wo eines Babbi Samuel aus פלמיז״א (vielleicht Plymouth? Der Uebers.) Erwähnung geschieht, welcher im Namen seines Lehrers, des Märtyrers Babbenu Salomo 11 aas דחי״ש eine Behauptung aufstellt. Dieses דרךש ist eine englisch• Stadt, wahrscheinlich דור־ ע, Dover (Schetaroth p. 292). Es kann aber vielleicht auoh dieselbe Stadt sein, welche im ״Mordechai“ zu Sehebuoth § 785 vorkommt, wo nämlich angegeben wird ״Sie fragten den Märtyrer aus דרווי״ש i. e. נרווי״ש) Nor wich. ״Derselbe Geist äusserster Strenge, welchen die englischen Babbinen bei den vorerwähnten Beispielen zeigten, zeigt sich auch im ״Mordechai“ za Abodah Sarah § 826. Wir lesen hier im Namen des B. Benj a m i n aus קנטמריא (Canterbury) and des B. Pe r e tz, dass sogar ans einer Heerde, in weloher sich keine unreinen Thiere befinden, der Jade keine Milch trinken darf, wenn er nioht dem Milchen vom Anfänge bis zu Ende zugesehen hat, damit nioht der Heide Miloh von einem zum Genüsse verbotenen Thiere in das Gefäss schütten kann, bevor er das Milchen beginnt Im שלטי הנסדים zur selben Stelle ist auoh die Meinung, B. Josephs aus ניקולאי (Lincoln) angeführt Zuerst zeigt er, dass es einen Grand giebt, die Miloh von dem Vieh der Heiden ״in unserem Lande“: zum Genüsse za erlauben, weil man sieht, dass die ■1- ר"a ׳JT12ftoh^( «tli fe .״■ <

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