Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 17 (1888)
- Issue
- N° 9. (1.3.1888)
- Date
- 1888-03-01
- Page
- Seite 34 (sequence 3)
- Language
- German
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'*ייייסי-ז — 34 — unserer Menschenpflicht, daroh Liebe und Gerechtigkeit gegen alle Menschen ohne Unterschied. So fordert es die Liebe za Gott, deren Vorschrift in Bibel und Gebetordnung sich unmittelbar anreiht (ואהבת)■ Noch deutlicher sprioht sich dies in der Verbindung von קבלת.כול מ־ש mit קבלת כול מצות, von unserm Gottesbekenntnisse mit der Verpflichtung zur Erfiillang des Gottesgesetzes aus CVm). Diese Gemein- Schaft des innern Gottesbekenntnisses mit der Religiösität des äussern Lebens kommt alsdann in dem priesterlichen Beruf zum Ausdruck, welcher jedem Israelit eigen und aufgegeben ist, woran ihn der blaue Faden des priesterlichen Gewandes erinnern soll .... (ויאמר, פתיל תכלת ציצית) Nicht also dogmatische Dialektik und conteinplative Beschaulichkeit macht das Weseu unserer Religion aus, sondern die Annahme wahrer Gotteserkenntniss und die Entfaltung von Sittlichkeit, Gerechtigkeit and Liebe im praktischen Leben. Es wird darum ausdrücklich betont, dass der Gottesglaube sich nicht auf das äusserliche Bekenntniss beschränke, dass inan nicht glaube, die ganze Frömmigkeit damit abgethan, erfüllt und erledigt zu haben, sondern dass die darauf gebaute Gesinnung tief ins Herz dringe und Einfluss gewinne auf d״n eigenen Lebenswandel und die entsprechende Erziehung der Kinder, damit das Leben sich religiös gestalte in Gesinnung und That. ״Du sollst deinen Gott lieben mit deinem ganzen Herzen etc., und mit deinen Kindem sollst du davon reden etc, trage Erinnerungen daran an Hand und Haupt und schreibe sie an die Pfosten deines Hauses etc.“ Bedeutungsvoll ist die Voranstellnng von "ל לבבך; erst soll man die Lehren ins Herz aafnehmeu, sie annehmen und befolgen, und dann, es folgt ■73• נפשך, sie mit Seele und Geist zu begreifen suchen und so, es folgt יבבל בארך, sie in ״Wille uud That“ Umsetzen. Man übersetze darum nicht מאידך mit ״Vermögen“, auf ״Geld“ gedeutet, um zu sagen, dass wir auch mit Geldgaben,für die Religion nicht kargeD, sondern das ganze Vermögen dafür za opfern bereit sein sollen, wie ja auch Akiba in einem besondern Falle וככל נפשך anf Opferung und Hingabe der Seele und des ״Lebens“ gedeutet hat. בארך ist vielmehr mit ״Kraft“ zu übersetzen und sowohl auf physische wie geistige Kraft zu deuten, als Bezeichnung des ״Willens“, wovon alle That aasgeht, und mit der sie vollfährt wird. Glaubenssätze und Pflichtgebote soll man gewiss nach SinU and Bedeutung zu begreifen suchen, aber vor der Annahme und Ausführung soll man nicht erst den Grund und Sinn wissen, alles erst begreifen und gut heissen wollen, ehe man sich zur Annahme und Befolgung versteht. Wie das Kind Eltern und Lehrern gegenüber bei Geboten uud , Lehren nicht erst fragen darf: warum?, so auch Gott; gegenüber. ״Gehorsam“ ist die erste Pflicht, zuerst annehmen und gehorchen, denn solche Lehren und : Gebote sind den Kindern gleichsam göttliche Offenbarungen, Eltern and Lehrer gleichsam die Boten Gottes. Darum zuerst (לבבך) ins Herz aufnehmen r und dann (נפשך) za begreifen suchen Dies ist die Bedeutung von ״ מצותGesetz“ im Judenthum. Nicht dass wir den Grand des Gebots nicht erforschen und wissen dürften, aber zunächst ist Lehre und Pflicht ״Gesetz“, unerlässliches Gesetz, das befolgt werden muss. £8 darf das Kind nioht erst fragen, warum soll ich meine Eltern ehren? Der Dieb nioht die Frage aufwerfen, warum ist Diebstahl verboten, wenn ich za wenig oder gar nichts und der andere za viel besitzt“? Unsere Erziehung beruht eben za sehr auf Verstandes-Wissen and za wenig auf Herzens-Bildang; unsere Jugend wird za wenig zum Gehorsam erzogen, unsere Zeit hat zu wenig Autoritätsglauben. Es ist eine Zeit, wie die, worüber schon der Prophet klagt: in der die Jugend des Alters spottet. Jeder macht die Befolgung des Gesetzes von seiner Zustimmung abhängig, sowohl im Staats-, wie Religious-Leben; jeder will mitsprechen und es besser wissen und achtet nicht das Wissen und die Erfahrung der Alten. Darüber muss alles Staats- und Religions-Leben zu Grunde gehen. Das Judenthum nennt sich mit Recht die ״Religion des Gesetzes,“ und mit Unrecht hat das Christenthum darin eine niedrigere Stufe der religiösen Entwickelung erkanut. Das Judenthum schliesst die höhere Stufe der Forschung und Erkenntniss nicht aus, macht sogar zur Bedingung und Pflicht, dass man sie erstrebe, damit die That eine That des Bewusstseins und freien Willens werde; diese Stufe heisst sogar die Stufe höherer Frömmigkeit. Aber das religiöse Leben darf uud kann auf die Voilfährung der guten That, auf die Erfüllung der schuldigen Pflicht, auf die Uebung von Gerechtigkeit und Liebe, nicht warten, bis die Zustimmung erfolgt ist. Zuerst ist die That des Gesetzes nothwendig, dann folgt die freie That der Erkenntniss und innern Uebereiustimmung Man bat fälschlich behauptet: Der Mosaismus sei eine Staatsordnung, aber keine Religion, wdl er die That des Gesetzes fordere, wie der Staat. Aber der Mosaismus t ■rdert auch die That der eigenen Wahl, den ״freien Willen“- und Entschluss, also die That des Bewusstseins und der ״Gesinnung“. Diese schreibt der Staat nicht vor, sondern die Religion; der Staat begnügt sich mit der That und verzichtet auf die Gesinnung. R.-A. Zur Chronologie. Von L. Cohen in Rees a. Rh. Kort sei zun״: aus XI־. S. *) No. 317S: Hindchen Stern st. יום כ זי אדר תביא ל■. — Unmögliches Datum; der 7. Adar 5421 m. d. F. בחיה war am Sonntag und der 7. Adar If am Dien stag. S. 98, No. 3177: St. 1667 1. 1666. No. 3397: R Moses b. Selkle st. ג־ ה, אדר תמ־ב• — Der 5. Adar I 5142 m. d. F. זש״ה war am Freitag, der 5. Adar II ain Sonntag. No. 5307 : Jakob Ko p p e I st '״ כי׳ד אייר תמ״ד. ל — Unmögliches Datum; der 21. Jjar 5445 m. d. F. זש־יה war am Hon tag. S. 99, No. 1017/2: R Nathan Moses Korb wurde begraben 'הנ״ט ל p*l יום די ט״ו. — Un5pög - lieh es Datum, da פבה nie auf Mittwoch fällt; der 15. Nissan 5459 m. d. F. I'׳n1 war am Dienstag; wahrscheinlich ist ט" ו Druckfehler für ט״ו. No. 4428: St. 1704 I. 1703. No. 4624: Stimmt für 1706 (תם״ו) uud für תכ״ו (1666). Da 1706 irrthümlich mit הביו identifizirt ist, beide Jahre aber gemeint sein können, so bliebe das wirkliche Jahr noch festzustellen. No. 4397: St. 1711 1. 1710. S. 100, No. 871/2: St. 1713 I. 1712. No. 4426: R. Samuel Schotten st. אור ליום שייק י״ח תמת . ו . . .. — Das Monats datum ist anmöglich, da Neumond Tamus nie auf Mittwoch fällt, also der 18 nie auf Sabbath. In dem in der Uebersohrift genannten Jahre D“5D (1719) m. d. F. בחי ג war der 18. Tamus am Mittwooh. S. 101, No 4018: R. Elia b. Jehada st. ביום *) In vor. No. ist S. 31b, 2. Zeile v. o. ש£"ט *u lesen.