Mannheim
Compact Memory

Jüdisches Litteratur-Blatt · 1888-02-23 · N° 8. (23.2.1888) · p. Seite 30

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
17 (1888)
Issue
N° 8. (23.2.1888)
Date
1888-02-23
Page
Seite 30 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/6492408-6488258-9805908--1389-4856538
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

״Lande Israel“ zu legen ist und an derselben Stelle ja auch schon für den 1 Spazierjgang von 4 Ellen im heiligen Lande und Aehnliohes die ewige Seligkeit verheissen wird. Ferner, wenn er beweisen will, wie sehr die Feuerbestattung den Talmudisten verpönt gewesen sein müsse, weil sie sich die Mühe — also talis molis erat — genommen, eine Dank-Benediction zu verlassen, als es späterhin verstattet wurde, die hingemordeten Bewohner der Stadt Beth&r zu beerdigen, da ja, wenn nicht die Talmudisten die Cremation ftfr eine Sünde (Dr. K. bezeichnet 8i^ sogar mit ״Abtrünnigkeit“) gehalten hätten, die Leichen doch feuerbestattet werden konnten. Musste sich mein Herr Gegner nicht selber sagen, dass der römische Despot, der die Juden nur kränken und verhöhnen wollte, das Verbrennen doch nicht minder, als wie das Beerdigen inhibirte! Wie kurz ist doch bisweilen das Gedächtniss meines Gegners! Während er beweisen will, wie die Verbrennung über jede andere Hinrichtung hinaus beschimpfend sei, weil sie an der zuchtlosen Priestertochter exekutirt wurde, spricht er zwei Zeilen weiter, in der Meinung, mir damit etwas anhaben zu können, wieder davon, dass sie nicht feuerverbrannt, sondern durch Eingiessen gesell molzenen Bleies in den Hachen hingerichtet wurde. Das Bäthsel und die Gedächtnissschwäche an einem sonst so gelehrten Manne findet jedoch ihre Lösung und Erklärung in Hischi zu 4. M. 31,21, in mehreren Midraschstellen, besonders Jalk. Sohim. zu 1 Kön. 19,10. Wie oft lesen wir doch bei den autorit&tiven Decisoren, dass sie von manchen, Jahrhunderte hindurch observirten, Gepflogenheiten abstrahirten, ״ לפי שני■ המקום והזמןweil die Orts- und Zeitverbältnisse andere geworden“. Es geziemt einem Talmid Chacham, wie Dr. K., nicht, Verstorbene,״_die aus einem Horror vor Wurmfrass (Jesaj. 14,11־), oner aus anderer Besorgniss (ibid. 14,19) oder gar aus der allerpeinlichsten Befürchtung, als Scheintodte beerdigt im Grabe zu erwachen, — als ״närrische Käuze und Abtrünnige“ zu beschimpfen und ebensowenig die Hinterbliebenen, die aus lauterer Pietät den letzten Wunsch ihrer Theuren erfüllen wollen, als Egoisten, als Verworfene, als Frivole und was noch Alles, zu brandmarken. Ueber folgenden Punkt rufe ich die Leser zu Bichtem zwischen mir und meinem Gegner auf: Herr Dr. K. schreibt in dem jüngsten*) Lit.-Bl. Nr. 52 in seinem Schlussartikel wörtlich wie folgt: ״Dr.Wiener will daraus (nämlich dass die Strafe für die unzüchtige Priestertochter ein Verbrennen im Feuer war) den Beweis für die (bei den Israeliten üblich gewesene) Feuerbestattung erbringen,“ während ich mich in meinem Gutachten in Nr.’ 19 der ״Flamme“ (das doch X)r. K. vor eich hatte) folgendennassen wörtlich aussprach: ״Ich werde mich ganz unbeeinflusst objectiv äussem und nicht einmal die Relationen der Schrift, י die von vielen Theologen als Beweis für stattgefundene Feuerbestattung gedeutet werden, als solche anerkennen, wo und wenn sie mir nicht als stichhaltig erscheinen. Und so behaupte ich denn, dass mit Ausnahme einer ־Stelle ... (1. Sam. 31,12 Saul) und ausser den Fällen, wo das Verbrennenals Hinrichtung vollzogen wurde, die andern Stellen der Bibel von einer eigentlichen Feuerbestattung nicht sprechen.“ Ist dies, frage ich alle Welt, nicht das diametral Entgegengesetzte von dem, was *) Wir bemerken, dass wir das obige Schlusswort des Herrn Dr. Wiener in den letzten Tagen des vor: Jahres erhielten, als No. 1 des Litteratarblatt d i e 8 e 8' Jahres bereite gedruckt war. Da wir den begonnenen längeren Artikel Uber R. Simon b. G-amüel nicht unterbrechen mochten, hat sich der Abdruck des ״Schluss- Wortes“ bis zur heutigen Nummer verzögert. (Red.) Dr. K. mich sagen lässt?! Ich werde also meinem Herrn Gegner nicht mehr erwidern, ich bin ja ganz zufriedengestellt, aus dem rabbinisohen Original des aus dem Italienischen falsch übersetzten Gatachten des Turin-Ldvorner Rabbinats, das nicht nur auf streng taltnudischem, sondern sogar kabbalistischem Standpunkt steht, zu ersehen, dass auch dort die Aschenreste von Cremirten neben ihren vorangegangenen Theuren beigesetzt und die so Bestatteten auch be- - züglich der sonst übliohen Riten und Ehren nioht gekränkt oder gekürzt werden, und dass das durchaus nicht-neologisch (?) gesinnte Berliner Rabbinat sich zu dieser Frage ebenso verhält. Mag sich dagegen der Rabbiner in Inowrazlaw lieber dem Ukas des hyperorthodoxen N. N. Consistoriums (wie die Zeitungen jüngst darüber referirteu) und anderer starren ohristl. Zionswächter anschliessen, die die AscheuresteCremirter nur in ״ungeweiheter Erde“ und ohne jede BetheiliguDg der Geistlichen etc. bestatten lassen. Zum Schluss noch eine Mittheiluug auch für das uugfclehrte Publikum. Mit Ausnahme der ersten Nummern gleich nach dem ersten Erscheinen des ״Mainzer Israelit“, als ich seine Tendenz noch nicht kannte, habe ich dies Blatt nie gelesen, weil, wie das Verbreiten, ja auch das Anhöreu resp. das Lesen von Verleumdungen als unsittlich gelten muss. Im Juli v. J. brachte mir aber Jemand in bester Absicht zur Information eine Nummer des Blattes, und in einem schwachen Augenblick war ich meinem jahrelang befolgten Princip untreu und las, wessen ich bezüglich meiner Stellung zur Cremationsfrage beschuldigt u. wie ich verfebmtwarde. Ich bat den Redakteur, berichtigen zu wollen, dass ich keineswegs tür die Crem&tion Propaganda mache und nur in so weit als Mitglied des Vereins für Feuerbestattung bezeichnet werden darf, wie ich es in der ״Israel Wochenschrift“ schon früher (und auch in dem gegenwärtigen Artikel) erklärt habe. Auch berichtigte ich einen Irrthum bezüglich der Uebersetzung der einzeluen Bücher und der Redaktion der Zuuz’schen Bibel, da ich während meiner Studienzeit in Berliu in diese Angelegenheit eingeweiht war. Auch einen andern Punkt־, soviel ich mich erinnere, berichtigte ich. Ich hob in meiner Bitte hervor, dass ja dem Redakteur selber damit ein Dienst erwiesen wird, wenn er einen Irrthum beriohtigen kann. Meine höfliche Bitte blieb anberücksichtigt, mein Schreiben unbeantwortet. Und doch ist es unsere h. Thora, welche Verleumdung, dem Morde gleich, perhorrescirt. (3 M. 19, 10 und M&im. Deoth 7.) Oppeln, den 29. Dezemoer 1887. Rabbiner Dr. Wiener. Zur Chronologie. Von 1.. Cohen in Rees a. Rh. (Fortsetzung aus Nr. 52 vor. Jlir.’s) In Dr. M. Horowitz ״Frankfurter. Rab binen ist zu berichtigen: Heft I, S IV Text unten; Nach einer Notiz Carmoly’s soll ו־אבי״ה Freitag, den 5. Nisan 981 (= 1224) in Frankfurt gestorben sein. — Dieses Dalum ist unmöglich, da der 1. Nisan nie auf'Montag fällt. Im Jahre 984 m. d. F. בש״ז war Neumond Nisan am Sabbath, der 5. also am Mittwoch. S. 22, Note 2. סימנים וכי שנת ש״ו Heddernheim 1548. — St. 1548 muss es heissen 1546. S. 33, Note 1, Schluss: ראשית בכורים (Frankfurt a. M. 1718). — Das Druckjahr war 1708. S. 34, Note 4: דבק טוב Amsterdam 1724. — Das Druckjahr war 1714. t

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.