Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 17 (1888)
- Issue
- N° 8. (23.2.1888)
- Date
- 1888-02-23
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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«Ml ווי יי M 8. ז־ י^י ייייויויי• Jüdisehes ייר?»מןיוייייי^ - Jahrg.XVII, Littefatur-Blatt. Zar Balaaektaaz aller lilHtkia ■ad Jm4ea Mntata littararlaekea Kt• ■ekataaagea aaf dem fleklele 4er Pkllo- ••fkle, Seeeklekte, Btkaograpkle, Tkeoladt, Orleateile, ■xtewe, Heallatlk. LltarfU a. PfcUgo«1k. Du ״Jtdlsehe Lltt*rat*r-Bla Leipzig bei Edbert Friese) pro allen Postens talten tmd Bnchhandlt tt Pf. für die gespaltene Petitseile, 0^* BnohhiAdler n. Lehrer, wel Heransgegeben ▼on Rabbiner Dr. Moritz Bahmer. fllLayde&wiy, 23. &&(>vua1 1888. Sieker 4«r «UMkligig•■ Mtterstar.welek» der Belaetioa eagefaalt weriea, •alea ta llaaaai Blatte elagekeae• Bee»reehaae Bel naeeaiaag ree gwel Eeeeaeleaa• Raeatglerea erfelgt elaMellfe karse flretiflaeertleB• erscheint wöchentlich in einem halben Bogen Preis bei allen Baohhandltutgen (in ang 8 Kart. Abonnenten der ״Israelitischen Wochenschrift“ (die vierteljährlich bei ■ark kostet) erhalten das ״Jüdische Litteratar-Blatt“ gratis. — Inserate werden mit mit 80 Mark• berechnet and sind an die Expedition dieses Blattes za senden. 1e direct oder durch Bobert Friese Inserate einsenden, erhalten 25־ % Babatt. Inhalt: Wissenschaftliche Aufsätze: Ein Schlusswort zu den K o h ת ’sehen Artikeln: Ueder die Erp- und Feuerbestattung. — Zur Chronologie. Von L. Co hen in Rees a. Rh. (Fort- Setzung aus Nr. 52 vor. Jhr.’s.) LitteraturberichtrRecensionen: Gustave D’Eichthal, Melanges de Critique Biblique. (Fortsetzung). — Rahmer, M. Dr. Rabbiner in Magdeburg. Haggadische Analekten aus den psendo-bieronymianischen ,,Qui .estiones“. L itte r ar isch e Notizen. Nachdruck nur mit ■voller Quellenangabe gestattet. Ein Schlusswort zu den Kohn’sehen Artikeln: Ueber die Erd- und Feuerbestattung. Sehr geehrter Herr Bedacteurl! Ihre Unparteilichkeit und Wahrheitsliebe wird mir, dem mehrfach Provocirten, ein Schlusswort der Erwiderung gestatten. Ich hätte eigentlich gleich aus der allerersten Expectoration des Herrn Dr. Kohn erkennen müssen, dass ich ein wissenschaftliches Thema mit ihm nicht diskutiren kann. Er ist Rhetor, er [predigt, ruft Gefühle und Leidenschaften wach, stützt pich auf excentrische Agadoth, undj ich bin nüchtern, gehe ohne Yorurtheil und Voreingenommenheit sachlich-rationell zu Werke, das pro und! contra erwägend. Was für Leser des Lit.-Bl. muss :doch mein Herr Gegner im Auge haben, wenn er spaltenlange Citate als Beweise anführt, dass man einen Todten nicht verhöhnen und beschimpfen darf, sondern ihm Ehre erweisen muss, weiss das nicht jedes Schulkind, zeigt es nicht die tägliche Praxis, biete« nicht Glaubens- und Nichtglaubensgenossen Alles auf, Verstorbenen die ״letzte Ehre“ zu erweisen? Wenn es dagegen darauf ankommt, nicht durch Rhetorik, mystische und überschwengliche Legenden etc., sondern durch unzweideutige klare talmudische Hslachoth mich zu widerlegen — meine Devise lautet) ja: ״Bibel und Taimud* — über Miscü- I nah Oholoth H 2, Niddah 271, Nasir 51 a, Sabb. 13 b, Chul. 125 b (Thossaf.) eilt ei mit einigen, wenigen Worten voiinehm-absprecbendeiL Selbstbewusstseins hinweg. Kann es Herr Dr. K. vor Gott und der Welt verantworten, dass er in einer Homilie — nur so kann ich,j wie manche andere, seinen Artikel in No. 38 benennen, — diejenigen, welche aus wahrhafter reiner Pietät) weil ihnen der letzte Wille, womit ihre Eltern das Leben ausgehaucht, Unverbrüchlich heilig ist (מצוה לקייס דברי המת), dieselben feuerbestatten, mit stumpfsinnigen, pietätlosen Erben vergleicht, die um schnöden Majmmons willen in thiepscher Verrohung auf des Vaters Grabhügel brüske einhaaen? 1 ‘ Kann er es mit seinem Gewissen verantworten, wenn er Kinder, die aas selbstlosen, geradezu pietätsvollen Motiven den letzten heissen Wunsch ihrer Eltern erfüllen, mit den Attributen: Lieblosigkeit, Egoismus, Frivolität und Frechheit regalirt?! Muss es nicht ein wehmüthigea Lächeln abgewinnen, wenn mein Herr Gegner in einem seiner Artikel aus ruft: ״da ja die Verbrennung ein Mord ist, wie können wir, denen zugerafen ist: לא תרצח »Uu sollst nicht morden“, wie dürfen wir eine Feuerbestattung vollziehen?“*) Herr Dr. K. erscheint mir bisweilen als eiir psychologisches Räthsel, wenn er beispielsweise dieunverbrüchliche Heiligkeit der Erdbestattang ans fol•׳ gendem talmudischen Ausspruch beweisen will: Wer im Lande Israel beerdigt ist etc.“, da ja der Nachdruck lediglioh und ausschliesslich auf die Worte *) Herr K. lächelt auch einmal oder schreibt wenigstens, dass er sich eines Lächelns nicht enthalten könnte über meine Behaaptung, dass, wenn es der Gemara Synh. 46 b wirklich, r Emst wäre und nicht als blosse אסמכתא erschiene, dass קבור תקברנו auch auf Nichtjnstificirte שאר מתים von der Schrift angeoidnet sei, die spätere Discnssion für den Fall *לאמו" לא בעינא דלקברי ganz gegenstandslos ist, denn CfflK pDa, nämlich die Hinterbliebenen, שתצא נפשם TT. Jch glaube, dass jedem, der nicht ein עומד 5ל יעתר■ sondern ein מודה על האמת ist, dieser Einwarf als vollkommen gerechtfertigt ein leuchten muss, at»d in der That findet er sich bei L. Mischnah (Sechijah 11,4) in den Bespons. des 780 רד״בו; und auch in den Respons. 139) חות יאיר) finde ich einen Vorgänger für meinen erhobenen Entwarf. Der hervorragende hochorthodoxe Gaon unserer Zeit, B H. Chajotb, scnliesst vollends seine Diskussion über unsere Frage in seinen, allgemein anerkannten ,דרכי הה'ראד (Cap. 4, eister Absatz) mit den Worten עב״ פ ללשון ראשה לא יחננו מכורה בקוילע מ״הת כשאר מתים ואינו רק מנהג שנהנו לקביר בקרקע d. h.: ״/.am Allermindesten — des sind ipsissima verba des R H. Chaj — ist nach der ersten Version in der Gemara Synh. die Beerdigung nichtjustificirter Leichen, kein pentateuchisches Gebot, and es ist eine blosse Gepflogenheit, in der Erde zu bestatten.“ Wohlgemerkt! nicht einmal als eine rabbinisebe. (i. e. talmadische) Satznng, sondern als blosse ,.Gepflogenheit“ UTKi) wird hier die Erdbestattnn״ bezeichnet. Himmel und Erde bat mein Herr Gegner darüber in Bewegung gesetzt, wie ich es nur wagen könnte, in iueinem Gutachten von einer Gepflogenheit (מנהגא בעלמא) der Erdbestattung zu spte ■hen. Aber ich kann eine weit gewichtigere Autorität für mich auführen, keine geringere als Rabbena Tham (Ascheri zu Baba bathra 154, Note). Es wurde einst von ihm entschieden, dass ein Gläubiger die Beerdigung seines Schuldners so lange inhibiren könne, bis die Erben die Schuld bezahlt haben, was doch gewiss ganz gesetzwidrig wäre, wenn die Worte קבור תקברני für שאר מתים als pentat. Satzung und nicht als blosse Gepflogenheit reerpirt wären. R. H Chajoth bleibt sich zwar nicht ganz conseqnent, aber der Schulchan Aruch Oh. Misclip 107,2, also die eigentliche Halacha, lässt es ja doch bei der Decision des R. Tham bewenden. Man erkennt so recht den Vorzug und Fortschritt der Cultur unserer Zeit gegen die starre Bnchstabenaatzung; wir, die wir die Beerdigung für kein pent. Gebot, sondern für eine moralische Gepflogenheit halten, würden nicht zngeben, dass wegen noch nicht bezahlter Schulden eine Leichenbestattungsistirt werde. j