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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1888-02-02 · N° 5. (2.2.1888) · p. Seite 19

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
17 (1888)
Issue
N° 5. (2.2.1888)
Date
1888-02-02
Page
Seite 19 (sequence 4)
Language
German
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*echsten einen Sonnabend. Es soheint aber etz 1327 + 3449 4776. Aber auch erhalten wir für für den 6. eben- 3 Resultat nun das Jahr der Abfassung des Gutachtens ganz bestimmt ein gewöhnliches Jahr gewesen zu sein, da im andern Falle R. Hai Gaon dies beim Niederschreiben berücksichtigt haben würde. Addiren wir daher naoh dem ־Vorschläge des Herrn Dr. Gri statt 3448, so erhalten wir das Jah: in diesem Jahre mit der Formel ג " den 1. Adar einen Montag, mith falls einen Sonnabend. Da di! ohne irgendwelche Interpolation erzielt wird, dürfte man demselben wohl den Vorzug der Richtigkeit zuerkennen. ־Wie konnte nun aber der tiefgelehrte, haarspaltende Zunz זציל diesen Umstand übersehen? ״Zur Gesch. und Litter. S. 215, Z. 20 wäre hiernach zu berichtigen. S. 110a, Z. 8: Das Ende des Druckes (einer alten Machsor-Au-gabe' war in Rimini am 1. Mai, d. i. am 13. Nissan. — Hier soll es statt ״Mai“ ״März“ heissen, wie auch im Verfolg und in ״Zur Gesch. u. Litter.“ S. 220 verbessert ist. Zunz weiset nach, dass *das Jahr 1521 gemeint sein müsse undj emendirt den 1. März in den 21. März, welcher mit dem 13. Nissan zusammenfällt. Da aber indem Epigraph der erste eines bürgerlichen Monats dem 13. steht, so müsste sich nach meinem Dafürhalten da& Jahr 1520 als Ja Nissan gegenüberunmassgebliohen r der Beendigung ergeben. Tn diesem Jahre fiel der dem 1. April zusammen und scheint Druckfehler für April zu sein. Dass im J. 1520 nicht schon eben 80 gut in Rimini gedruckt haben sollen, wie im Jahre 1521, dürfte schwer :!u erweisen sein. *כתאב אלסר beendet im Jahre 1478 Contr. (1168.) — Dieses bürgerlich^ Jahr erhält Carmoly durch Sabtraction 1478—310, welches Verfahren gebilligt wird; gewöhnlich wird 311 abgezogen, abef in vielen Fällen S. 248a, letzt, alin.: Dieser trj 1486 Contr. (= 118ij lese man 1175 oder nach Carmoly’s nungs weise 1176. I S. 284b.:; Aus Lemberg wird _ Nachman Cohen Kroch mal am Mittwoch, den 29. Juli 1840 gestorben ist. S. 302 b ist im Nekrolog der 31. Juli als Sterbetag angegeben. Dies letztere Datum hat auch Zunz’ ,.Monatstage.“ — Da aber bei der erstereL Angabe Wochentjg und Moratsdatum des Druckes 13. Nissan mit März nur ein die Soncinaten geboren im J. st nur 312 richtig, effliohe Sohn war M — Statt 1185 vorstehender Rechgemeldet, dass stimmen, so soheint sie die allein (Fort Litteraturberi ׳ichtige za sein, setzung folgt.) ht. Recensionen. Berliner, Dr. A. Gutachten Ganganelli’s-Clemens XIV. — in Angelegenheit der Blutbeschuldiguug der Juden. Berlin, 1888, Ph. Deutsch. 48 S. Dieses Gutachten, das uns Herr Dr. Berliner in einer Uebersetzung aus dem Italienischen darbietet, ist in mehrfacher Hinsicht eine sehr anziehende Urkünde, die dem kirchenfürstlichen Verfasser zu hoher Ehre, den katholischen und protestantischen Blutlügnern der Gegenwart zu tiefer Beschämung gereicht Wir führen aus dpr Uebers itzung die beiden Mottos an: ״Man darf nioht den Anklägern allein glauben (Non solis accusatoribus credendam)* .... ־״Ich betrachte alle Menschen als Brüder, es ist mir eine Wonne, Wenn die Unglftoklii ihen sich an mich wenden.* Diese Aussprüohe kenn» ichnen treffend den T ׳ 4 in dem Gutachten waltenden Geist. Wir können hier nicht umhin, zu wiederholen, was wir bereits oft zu sagen Anlass hatten: Bleibt uns fern mit eurem absprechenden Kollektivurtheil über die katholisohe Geistlichkeit, ihr sch ein protestantischen Mucker! S 41 ff. giebt Herr Dr. B. über Werden und Wirken des Gutachtens einige interessante Notizen. Wegen eines Augenleidens hat derselbe die Korrektur seines Manuskripts einem Andern überlassen, der selbst korrigirt zu werden dringend nöthig hatte — daher die zahlreichen Sprachfehler in dem Schriftohen, die jedoch erheblichen Tneils noch rechtzeitig in*einem Naohtrag verbessert worden sind. Und 80 wünschen wir denn dem Werkohen recht viele Leser, namentlich auch unter den vorartheilsseligen Blutlügnera, denen bei manchem naheliegen• den Vergleich vielleicht doch eine heilsame Schamröthe ins Gesicht steigen könnte. ... Ph Kr. Gustave D’Eichthal, Medanges de Critique Biblique, etc. Paris, Haohette & Comp. (Fortsetzung). Die Kritik der Schöpfungsgeschichte macht aber nur einen kleinen Theil des Werkes aus und die Bedentung derselben wird ob jecti v noch dadurch abgeschwäoht, als das Resultat, wie der Ver£ am Schlüsse der Untersuchung selbst berichtet, fast vollständig mit der diesbezüglichen Ansicht Olshausen’8 in dessen ״Beiträge zur Kritik des überlieferten Textes im Buche Genesis* (Monatsberichte der königl. Akademie der Wissenschäften zu Berlin, Juni 1870) übereinstimmt, obgleioh D’Eichthal unabhängig von Olshausen zu diesem Re- 8ultat gelangte. — (Der wichtigste und auch dem Umfange naoh überwiegende Theil des Werkes ist der zweite: ״Etüde 8ur le Deuteronome “. Diese Studie hat die Composition des Deuteronomiums zum Gegenstände und wir glauben, darauf etwas mehr eingehen zu hönnen, weil sie Jedem, auch dem Offenbarungs - Gläubigen, wenigstens dem auf dem Standpunkte der j ü d. Tradition stehenden, über manche Schwierigkeiten Lioht und Klarheit darbietet. Allerdings zerlegt D^Eichthal das Deuteronomium in mehrere primitive Theile, die er sich aus dem traditionellen Texte, lediglich naoh Massgabe der innern Zusammengehörigkeit zasammenstellt. Da aber der bekannte Grundsatz des אין מוקדם ומאוחר בתורה eine Verschiebung der einzelnen Theile des Pentateuchs behufs Auffassung naoh innerer Zusammengehörigkeit gestattet, so dass sogar der Talmud aus der Anwendung von לרוב פרשיות כתיב בא} halachische Bestimmungen deduzirt — cf. Synhedrin 2 b. — kann auch der traditionelle Jude von der in Rede stehenden Reoonstruction naoh innerer Zusammengehörigkeit für das Verst&ndniss des Textes viel profitiren. Das Verständniss ist ja die Haupt- Sache; die primitive Getrenntheit der Theile,. ebenso wie die Zeit der angeblichen Redaktion sind ja doch nur Schale, die erst in zweiter Linie in Betracht kommt. D’Eichthal zerlegt das Deuteronomium in 8 solche dem Inhalte naoh zusammengehörige Theile: 1. und 2. paranetische Reden; 3. Uebersioht der wichtigsten Ereignisse der Wanderung; 4. Programm des Segens und Fluches, den die Leviten auf dem Berge Ebal verkünden sollten; 5. eine 2. Serie des Segens und Fluohes; 6. Bekanntmachung des Bandes zwisohsn Gott and seinem Volke im Lande Moab; 7. Coheotion der sogen, deateronomisohen Gesetze; 8. Epilog. — Diese 8 Seetionen sind der Inhalt der ersten 30 Kapitel des 5. Buches Moses, welohe naoh D’Eichthal und Andern das eigentliche Deuteronomium ausmaohen, während die 4 letzten Kapitel mehr den Charakter des 4. Baohes Moses an sich tragen. , j,.

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