Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 17 (1888)
- Issue
- N° 5. (2.2.1888)
- Date
- 1888-02-02
- Page
- Seite 18 (sequence 3)
- Language
- German
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mm — 18 — vertrat, wogegen R Simon im Geist des systematischen R Ismael das Gesetz anffasste, 80 wäre es wohl bald nach der Vereinigung wieder *um Bruch *wischen ihnen gekommen, wenn nioht die vollständige Uebereinstimmang in einer hochwichtigen Angelegenheit, in der Erkenntniss nämlioh, dass ihre Zeit von Allem die Feststellung eines Gesetzescodex erfordere, den Zwist eine Zeit lang hinausgesohoben hätte. Denn wie dem R Gamaliel die Einheit des Gesetzes über Alles gegangen wäre, wollte auch B. Simon der Feststellung und Befestigung des Gesetzes vor Allem seine Thätigkeit widmen. R.Simon erkannte es, dass es die Aufgabe seinerzeit vorerst nicht sein konnte, Neues zu schaffen. Vielmehr schien es eine unabweisbare Forderung der Zeitverhältnisse und der Pietät gegen die frühem Rabbiner, die Sammlung und Sichtung des Halachahstoffes, die schon R.Akiba begonnen hatte, fortzusetzen und zum Abschluss zu bringen. Diese Forderung war so klar, so deutlich, so tief begründet in der damaligen Lage des jüdischen Volkes, dass in dem Streben, das Erbe der frühem Tanaim - Geschlechter der Vergessenheit zu entreissen und für Mitwelt und Nachwelt nutzbar zu machen, Männer sich begegneten, die in allem Andern weit auseinander gingenr Es ist zuweilen behauptet worden, dass die Mischnahsammlung hauptsächlich ein Werk äussera Einflusses sei. Wohl ist es möglieh, dass die Veröffentlichung des edictum perpetuum, welches der Willkür der römischen Richter Schranken setzte, die Rabbinen in dem Plaue bestärkt hat, auch ihrerseits aus den einzelnen Entscheidungen ein Gesetzbuch zusammenzustellen. Es lässt sich sehr gut denken, dass die Unmasse von Schriften, in denen das Christentbum die wirklichen und erdichteten Erlebnisse seines Stifters mit Biecenemsigkeit sammelte für die jüdischen Gelehrten ein Weckruf war, auch ihrerseits dem unterscheidenden Merkmal des Judenthums von der Tochterreligion, dem Gesetze, eine bestimmte concrete Form zu geben. Aber vor Allem entsprang und entsprach die Mischnahsammiung dem tief innersten Bedürfnisse der aus zahlreichen und schweren Wunden blutenden, nach einem Einigungspunkt sich sehnenden Nation. Wie leicht konnte ein neues Ungewitter sich über dem schwergeplagten Volke zusammenziehen. Sollte jedes Leid, das die Juden traf, auch das Judenthum gefährden? Einen festen Boden für die religiöse Praxis zu schaffen, eine allgemein gültige Norm für den Richter aufznstellen, das war die vernehmliche Mahnung, die Vergangenheit und Gegenwart den Rabbinen zurief. Die Juden hatten alle Ansprüche aDS öffentliche Leben aufgegeben, auf Erden hatten sie kein Vaterland mehr, das Gesetz sollte ihnen zum Vaterland werden, an dieses wollten sie sich anklammem; das Gesetz sollte ihnen Ersatz bieten für Alles. Aber zu diesem Zweck musste es fest und fassbar sein, durfte es nicht, mit den schönen Worten unseres jüdischen Historikers zu sprechen, ״jenem Urstoffe gleichen, der nach den Dichtern für jede Form empfänglich war“. Das begriff R Simon, ihm und seiner Schule gebührt das Verdienst, das Gesetz aus dem flüssigen und gährenden Zustand in einen festen und klaren hinübergeleitet, die Resultate der Dialektik systematisch verwerthet und so den Juden gleichsam ein neues Vaterland gegeben zu haben; indem die Männer von Uscha dieses thaten, schufen sie im Judenthum jenen geistigen Halt, der den Juden seiner Dränger spotten lehrte, ihn frei machte, auch wenn er in Ketten seufzte, denn ein freier Mann, sagt R. Josua b. Lewi, ist nur der, welcher sich der Lehre weiht. Es ist merkwürdig gefunden worden, dass man von dem Wirken des usohaitischen Synhedrion so gar wenig im Talmud hört. Eine einzige Tradition wird unsere Verwunderung hierüber mässigen. R. Jochanan berichtet: die Grundlage zur Misohnah wurde von R. Meir, die zur Tosiphta von R. Nehemia, die zum Siphra von R Jehuda, die zum Siphri von R. Simon, die zum Seder Olam von R. Jose, d. h. die Gruudlagen zu fünf der bedeuteadsteu Natioualwerke desJudenthums wurden von fünfMännern gelegt, welche sämmtlioh dem uschaitischen Synhedrion angehörten und vop denen jeder das weite Gebiet ’ des jüdischen Wissens nach der ihm zusagenden Weise bearbeitete und bereicherte. Die ruhigen Zeiten, welche dem uschaitischen Synhedrion vergönnt waren, sind für den Historiker nicht so interessant, als die Zeit, da R. Gamaliel in Jamnia wirkte, aber für das Judenthum wäre das Ringen der vorhadriani*chen Epoche verloren gewesen, ohne die ruhige, geräuschlose Arbeit dieser Männer. Von diesen Werken ist das durch Kürze und Klarheit der Fassung ausgezeichnete Mischnahwerk R. Meir's, weil es das Fundament und das Vorbild unseres Mischnahcodex bildet, bei weitem das wichtigste. Wie entstand dieses Werk? Obwalteten Beziehungen zwischen ihm und R. Simon? Und wenn dem so ist, welcher Art waren dieselben? (Fortsetzung tolgt) Zur Chronologie. Von L. Cohen in Rees a. Rb. Den Berichtigungen zuJost’s ״Israelitische Annalen“ in Nr. 20 und 23 des Litt.-Bl. (1887) sind folgende nachzutragen : Jahrgang 1839, S. 180 b, Z. 9 v. u.: Isar ben Soleiman Israili starb gegen 320 ( 932 n. Chr.1 — Das türkische Jahr 320 entspricht dem Jahre 942 n S. 345, Note: Joseph Perl starb am 1. Oktober 1839. — Zunz’ ״Monatstage“ hat 1838. S. 354 b, unten: seit dem Beginn des Jahres 467 (= 1806). — Statt 467 lese man 567. S. 380 b, Z. 18: שע״ט das ist 1609. — Es muss heissen 1619. S. 397 a, letzt, alin.: Am Montage, 9. Jjar 248 (1488). — Dieses Datum ist unmöglich, da der 1. Jjar nie auf Sonntag fällt; der 9. Jjar 5248 mit der Formel נכ״ה war am Sonntag. Jahrgang 1840, S. 80b, Z 11: Jona Thomin aus Prag starb in Metz am 29. Schebat 430, d. i. Anfang 1670. — Dieses Datum entspricht dem 19. Februar 1670. Zunz’ ״Mon.i.tstage“ hat den 16. April 1669, entsprechend dem 15. Nissan 429. S. 108b, Z. 4: Falsch aber ist der ״neunzehnte“ (d. h. dass der 19. Tamus 4685 aut Montag fiel), denn dies wäre am Mittwoch. — Auch dieses, ist falsch, denn der 19. Tamus 4685 mit der Formel הש״נ fiel auf D o n n er s t ag. Hiernach ist auch Zunz’!,Zur Geschichte und Litteratur“, Seite 215 Z. 13, zu berichtigen. Ibid. Z. 11: Ein Gutachten des Gaon R(' Hai hat die Zeitbestimmung: Sabbath, 6. Adar 327 u. s. w. Es trifft aber 327, d. i. 1327 Seleuc auf das Jahr 4775, dessen Charakter זש״ה und mithin der erste (des ersten) Adar am Montag war. — Bei dieser Berechnung Zunz’ tritt wiederholt die Frage an uns heran, wie aus dem Selene. Jahr das Weltjähr zu berechnen sei. Zunz' erhält es durch Addition von 1327 43448 ־, d. L 4775. Da aber der Zufall hier ein Schaltjahr mit der Formel!1ש״ד ergiebt, greift Zunz zu dem Auskunftsmitte], den Wochentag für den 6ten des (ersten) Adar, wovon in dem Gutachten aber nioht die Rede ist, za bestimmen, and erhält riohtig, da der erste dieses Monats ein Montag ist, für den