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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1884-11-06 · No. 45. (6.11.1884) · p. Seite 178

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
13 (1884)
Issue
No. 45. (6.11.1884)
Date
1884-11-06
Page
Seite 178 (sequence 2)
Language
German
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V den Hinweis auf seine Sündhaftigkeit -and sein daraas reealtirendee Lpid, das sich1 bald nooh steigern werde and dooh nooh gering sei gegen ,dasj was einst seine Nachkommen leiden würden. Er treibt es so weit, dass Gain sogar sa der Einsieht gelangt, dass ־,es von seines Vaters Gott recht gewesen, dass er den Beam des Unglücks den Menschen verboten. “ — Endlioh saoht er aach die Eifersucht Cains auf den Brader rege za machen, der der Matter theaerer sei, als er and aach von Gott and den Engeln vorgezog6n werde. Ent nachdem er alle bösen Leidenschaften, die in Cain der Anlage nach vorhanden sind, aufgeweckt hat, entlässt er ihn wieder zur Erde. — So tritt ans in 'Lädier das Prinzip des Bösen in seiner ganzen Furchtbarkeit entgegen; es ist der Geist, der das Böse wilLund aach nur das Böse schafft; sein Streben ist zwar nicht darauf gerichtet, den Menschen daroh allen. Schlamm der Niedrigkeit and Gemeinheit za sohleifen; aber sein Ziel, ihn vom Urqaell des Gaten abzaziehen and ihn den Eülauen der Sünde za überantworten, verfolgt er mit eiserner Consequenz. _ (Fortsetzung folgt.) Ursprung und geschichtliche Ursachen des Antisemitismus. vn. ־Wenn in solcher Weise die grossen Krisen, welche die christlichen Völker aqfregten, zwar keine Bechtfertigung, 80 doch eine Erklärung bieten für die Blatbäder, durch welche wir die Jaden des Mittelalters in Massen amkommen sahen: wie will man aber die Fälle der Beraubung, durch das Gesetz oder den Pöbel, die Misshandlangen aller Art verstehen, deren Opfer sie fast immerfort waren? Wie werden wir darüber Bechenschaft geben können, dass organisirte Staaten in ihrem Schooee gegen einen Theil ihrer Bevölkerung so häufige Gewalttätigkeiten aasüben oder dulden konnten? — Das Christenthnm hatte ■ dem Mittelalter nicht allein seine Beligion gegeben, sondern aach sein sociales and politisches Begime: das Lehns wesen. Gegründet auf den Glaaben an Christus und den Bodenbesitz, erkannte das Lehnswesen nur diejenigen als rechtsmässig an, die unter irgend einem Titel za dieser zweifachen Rangordnung gehörten, das heisst: nach oben Aristokratie und Cleras, nach unten Bürgerliche and- Leibeigne. Diejenigen nnn, die unter diesen keinen Platz hatten, galten nothwendig als Fremde, als Feinde. Es konnte wohl ohne Zweifel Vorkommen, dass man aas irgend einem Grande oder an manchem Orte ihre -Beligion respectirte oder ihre materielle Sicherheit gewährleistete; allein die Norm in Hinsicht ihrer ist nicht das Gesetz, nicht das gemeine Becht, vielmehr die Willkür, das Bednrfniss, stets wechselnd, stete veränderlich. Sie sind im Staate, ohne daran Theil zu nehmen, niedriger als die Leibeignen, deren Herrn wenigstens Gott Beohenschaft schuldig sind, während jene, als Fremde, mit ihrem Leben and ihrem Gate, Sachen eines jeden sind, der sich ihrer bemächtigen kann. Dies war die Lage der Jaden im Mittelalter. Aasgestossen aus der feudalen Gesellschaft, von ihr als Feinde behandelt, konnten sie in־ deren Mitte oder vielmehr an deren Seite, sich nicht anders als mit Erlanbniss der Herrscher ansiedeln. Nach Ueberein- ־kommen wnrden für den Staat bedeutende Taxen festgesetzt and dem Jaden dafür während einer bestimmten Aufenthalts zeit, Zasicherang des Schutzes und in verschiedenen Formen das Becht, Darlehen za geben, verlieh«!. Der Zinsfass dieser Darlehen, ein ׳*־•ג*." ganz gesetzlich«: Zinsfass, da er daroh den Fürsten festgesetzt war, war sehr verschieden; in manchen Länderü erhebt er sioh za manchen Zeiten bis attf 2(>.#/, — 33 7,. In dieser Zeit, wo Adel and Cleras nur vom Kriege and der Aasbeutang der Bürgerlichen and Leibeignen lebte, and wo das Bürgertham wenig arbeitete; in dieser Zeit, wo die Kirche, in Folge einer irrthümlichen, inzwischen aufgegebenen Erklärung der Bibel das Verleihen aaf Zinsen als Todessünde verbot, musste eine kleine Anzahl Jaden, sei es für eigene Bechnang, sei es für die christlicher Verleiher, bald der Gläubiger fast aller Klassen der Gesellschaft werden. Wie überall und immer sachten die Schuldner sich ihren Verpflichtungen za entziehen; allein trotz der Anstandsbriefe, die den Verfall ins Unbestimmte hinaassohieben, and trotz Verweigerung christlicher Zeugnisse, welches die Bezahlung verzögerte, wurde nichts erreicht, als den fatalen Augenblick der Ent- Scheidung hinaaszaschieben. Das ist der psychologische Entsoheidangspankt. Von allen Seiten erhoben sich Klagen. Die Jaden wurden des Betrages and des Wuchers angeklagt, and ein Dekret des Fürsten enthebt von der Zinszahlung, schlägt die Schulden selbst nieder nnd treibt als Zngäbe aach1 die Gläubiger aus. In solcher Weise erlaubte Philipp August den aasgetriebenen Jaden nichts als ihre Möbel und Effecten mitzunehmen; er behält für sioh ,ihre Schulden, Weingärten, Scheunen nnd Keltern,* und von den Schuldnern verlangte er für seinen Schatz nnr die Entriohtang eines Fünftel ihrer Schuld. So lie88 der noch geldgierigere Philipp der Schöne alle Jaden seines Beiches in einer Nacht festnehmen und sie wegjagen, ohne ihnen ,ein Krümchen mitzunehmen“ za gestatten; so kam in Nürnberg, im Jahre 1370, eine Art von Conoordat zu Stande, zwischen dem Kaiser, den Fürsten und den Bischöfen einerseits and den Schuldnern der Jaden andererseits: kann manorigineller sein? Den Letzteren werden 70 °/0 ihrer Schuld erlassen, und die -hohen Contrahenten wollen sich gütigst mit dem Beste von 30 “/0 begnügen. In allen 3 Fällen bleibt das Leben der Juden ungefährdet. Diese Mässigung aber lag weder in der Gewohnheit der Fürsten, noch der Völker; wir könnten dafür ebenso zahlreiche als triftige Beispiele anführen, dieaber von ermüdender Monotonie wären. Gewöhnlich werden' die Juden beraubt und erwürgt, oder vielmehr zuerst hinge würgt and dann durch den Pöbel beraubt; den zieht der Fürst dann zur Strafe heran und zwingt ihn, die Güter der Ermordeten ihm zu erstatten: so geschah es vop Badolph von Habsburg i. J. 1290 in Nördlingen. Zuweilen, wie z. B. Wenzeslaw 1348, nimmt sich der Fürst zuerst seinen Antheil an der Beute, natürlich den Löwenantheil; darauf treibt er die Nachsicht so weit, die Mörder straflos aasgehen zu lassen, und ihnen nofch als Zugabe die herrenlos gebliebenen Häuser der Opfer zu überlassen. Ein ander Mal endlich, wie zur selben Zeit in der Dau•- phinde, lässt der Souverain alle reichen Juden seines Staates verurtheilen und bemächtigt sich ihrer Güter in der einfachsten Weise. Man hat die Bechnung. dieses Processes aufgefunden Er hat nur 10 Tage 'י gedauert und nur die Kleinigkeit von 20 Livres und!״ 17 Sous gekostet. Wie viel er eingebracht, ist nicht-! angegeben. _ (Fortsetzung folgt). Der Wucher der Juden im Mittelalter, von einem König geregelt nnd vertheidlgt. Am 19. Mai 1497 pablioirte der böhmisohe König| Wladialaw aus eigener Machtvollkommenheit interessantes Judenedict. Im Eingänge sagte er,

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