Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 13 (1884)
- Issue
- No. 35. (28.8.1884)
- Date
- 1884-08-28
- Page
- Seite 138 (sequence 2)
- Language
- German
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j>!n<m ninht nur ihre Vorrechte, sondern auch ihre Rechte an entziehen, nnd endlich sie zu zwingen, sich selbst zn verleugnen und sie als die einzige Kirche Glottes anzuerkennen. Von Juli an’ 8 Tode, welcher die tolerante Politik des Edikts von Mailand wieder ausgenommen hatte, bis zum Tode Theo dosius des Grossen, tritt die Aktion gegen die Juden mit einer strengen Klarheit hervor: die Juden sind des Bechtes, politische Aemter einzunehmen, entkleidet; sie können nicht mehr militärische ]Befehlshaber, Administrats^ und Magistrats-Beamte sein; man liess ihnen niohts als die lästigen Chargen. Justinian, sobald er sich der Kirche ergeben, thut einen Schritt weiter: er erklärt die Juden für unfähig, gerichtlich zu zeugen, legt ihrer Befugniss, Boden zu besitzen, Beschränkungen auf und geht so weit, ihre Freiheit, Testament zu machen, in Fesseln zu legen.*) Diese gesetzlichen Bestimmungen, welche in die Gesetze der ersten fränkischen Könige äbergingen, -würden schrecklich**) in 'denen, der unabhängigen Westgothen in Spanien und blieben die Grundlage selbst für die Gesetzgebung der folgenden Jahrhunderte; sie setzten den Juden bis in ihr Privatleben nach. In der That war das der Ort, wo der Graben der Trennung gezogen werden musste. Die beschränkenden Massregeln, welche von Conzilen und Herrschern gefasst wurden, geben uns eine Vorstellung von der Gefahr, in welcher die Kirche sich zu befinden glaubte. Der Proeelytismus wurde für die Juden zu einem Capital-Verbreehen; die gemischten Ehen, die ganz besonders gefürchtet würden, weil sie in bedeutendem Verhältniss vorkamen und zum Vortheil der Juden ausfielen, wurden Gegenstand der schrecklichsten Androhungen; allein man begnügte sich, sie für ungültig zu erklären und die Gatten mit der schmerzlichsten Strafe zu belegen: man taufte ihre Kinder und übergab sie einer religiösen Anstalt. Es braucht nicht gesagt zu werden, dass es den Landleuten verboten wurde, ihr Getreide und ihre Ernte von den Babbinen segnen zu lassen. Was die Verhältnisse der Freundschaft und der einfachen Höflichkeit betrifft, so sind sie auch untersagt: sie dürfen nicht mehr miteinander speisen. Später dürfen die Aerzte und Hebeammen beider Parteien nur den Kranken ihres Bekenntnisses Beistand leisten, war es noch so dringend, und selbst in Todesgefahr, musste eine christliche Amme einem neugebornen jüdischen Kinde ihre Milch verweigern. Uebertretungen־ dieser Gesetze hatten zur Folge entweder Excommunication für ein Jahr oder äugenblicklich 100 Stockstreiche, je nachdem es ein Edler oder Bürgerlicher war.***) , Derart ist der gesetzliche Zustand der Juden schon.am Ende des V. Jahrhunderts; für sie ist die Absonderung von den Personen des' katholischen Cultus die Begel, und in dem Verhältnisse, in dem man auf diesem fatalen Wege weiter ging, war man durch die Logik des Prinzips der Ausschliessung selbst 1 *) Depping, 8m Juifil au moyen-äge **) Qeut der Gesetze XX Vlfl, Vil *•*) Graetz a. a.-o, p. 393. gezwungen, sie jeden Tag mehr aus der Gesellschaft hinaus zu drängen. Da ist aller Widerstand und alles Bestreben, aus dem eisernen Zirkel, der sie einschliesst, herauszukommen, vergeblich; sie können nichts dadurch erreichen, als den Zorn zu steigern und zu veranlassen, dass die Maschen des Netzes fester angezogen werden. Bald ist es ihnen nicht mehr gestattet, unter demselben Dache zu wohnen und dieselbe Luft mit den Christen einzuathmen. Man pfercht sie alle mit Gewalt rings um ihre Synagogen in verschlossenen Vierteln ein, man zwingt sie, vollständig und stets, sich von Allen zu unterscheiden. Sie müssen ihre Haare und ihren Bart wachsen lassen, sich nur mit groben Stoffen bekleiden und ihre Brust oder ihr Haupt mit einem gelben Fleck oder Barette bedecken, als sollten sie gleichsam das Ghetto hinter sich her schleppen.*) Endlich musste man durch ein in den Annalen der Verfolgung unerhörtes Baffinement eines Tages dazu kommen, die ־Ungleichheit auch noch unter dem Galgen und im Gefängnisse aufrecht zu erhalten: man sperrt die Juden besonders ein und gewährt den orthodoxen Verbrechern die Gunst, die Juden an den Füssen aufzuhängen.**) (Forts, folgt) Eine verkannte Bibelstelle, Echa 3,31 ff. von Neuem untersucht und beleuchtet Eine herrliche Theodicäe, eine wahre Perle biblischer Poesie, enthält die Versgruppe, Klagelieder 3,31 ff, mit welcher V. 22 ff. fortgesetzt wird, gelingt es nur eine angemessene sprach- und sinngemässe Auslegung za finden oder vielmehr den exegetischen Fingerzeig, den hier.die Alten bieten, richtig und ausgiebig zu verwerthen. Gerade neuere Uebersetzer, wie Salomon, Arnheim (bei Znnz) haben hier mehrfach gefehlt. Man lese nur ihre Uebersetzung nach, und man erkennt leicht, dass durch solche Auslegung der Sinn unserer Stelle nur verdunkelt wird. Sie gehen nämlich von der Ansicht aus, dass V. 34 bis 36 blosse Ausführung der in V. 33 gegebenen Behauptung seien, was dort allgemein ausgesprochen sei, werde in diesen 3 Versen specialisirt, was aber sprachwidrig ist. Das Schlussglied in V. 35 (עד פני עליון) und mehr noch das V. 36 (אדני לא ראה) zeigen deutlich, dass das Subjeot zu להטות, לדכא ein anderes sein müsse, nicht: Gott. Denn die Begriffe אדני und p^ fidlen zusammen, und man kann doch nicht vor seinem eigenen Angesicht das Becht beugen wollen. Ebenso unhaltbar ist die Auffassung bei V. 37 u. 38, dieselben als rhetorische Frage zu verstehen: ״ Wer hat Solches gesagt, dass es geschähe, so es Gott nicht geboten?“ Danach wäre unser Dichter plötzlich und sprangartig zur Zurück- Weisung etwa eines Selbsteinwandes übergegangen. Damit wäre jedoch der Zusammenhang in höchst unkünstlerischer Weise zerrissen worden; für den Zweifel, ob. auch wohl das schwere, nationale Unglück als göttliche Schickung anzasehen sei, ist im Context der Stelle gar kein Raum. Allein, wie so oft in exegetischen Dingen, ist auch hier einmal Baschi wieder der Pfadweiser, der auf das Richtige führt; verfolgen wir also' die von ihm z. St. gegebenen Andeutungen. Das Subject zu לדכא, להטות, לעות ist hier, wie an vielen anderen Stellen unbestimmt gelassen, man ergänze ״man“ oder ״keiner“ und übersetze wie folgt: p. 20—30. *) Lateranisches Concil 1215. Emek habbacha XXXVTtL **) Emek habbacha XXXIV.