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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1884-07-17 · No. 29. (17.7.1884) · p. Seite 115

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
13 (1884)
Issue
No. 29. (17.7.1884)
Date
1884-07-17
Page
Seite 115 (sequence 3)
Language
German
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Gesetz 99. Wieder eine boshafte Entstellung, die ebenso der Unwissenheit, wie dem üblen ־Willen des Nenchristen entstammt. Er weiss nicht, ] was ״Dowor hoowod“ ist. D. h. ״eine verlorene S^che“, etwas unwiederbringlich Verlorenes,! was nicht zu ersetzen ist.*) Der Trauernde darf während der 7 Trauertage kein Geschäft machen. — Bei solchen, deren Gewinn er nicht entbehren kann, oder die ihm ganz entgehen würden aber, sucht man weitmöglichst es zu gestatten. Der angezogene § 380,7 des Jore Deah: ״Dam Akum auf Zins za eihen, ״denen, welche gewohnt sind ״vonihm znhorgen, ihnen darf ״er durch Andere das Darlehen ״geben lassen, weil es ein nicht za ״ersetzender Verlast ist. Der Com- ״mentar Sitae Rohen zur Stelle ״(No. 8) bemerkt: Denn wenn er ״nicht borgen wird, werden sie zu ״Anderen gehen and von ihnen ״leihen und sich gewöhnen, zu ״ ןJenen za kommen; dies ist ein I ״Schaden! (Tar )•*! Und das will dem deutschen Volke die Juddn als unsittlich schildern! Weltverbesserer, bessere zuerst Dich selbst und Deine Genossen! (Fortsetzung!folgt.) Judenspiegel S. 91: ״Wenn sich ihm aber eine I ״Gelegenheit bietet, mit ״einem Akam (Christ ״zu wuchern, dann darf ״er das Haas verlassen and ״die Trauer unterbrechen,' ״denn dieses ist ein ״gut es Wer k, welches ״er nicht nachholen ״kann, wenn er die ״Gelegenheit nicht .wahrnimmt1׳. Der Process des ragusinischen Israeliten Isaak Jesurun im Jahre 1622. (Schluss.) Gewissenhafte Patrizier, die trotz der herrschenden Volksmeinung, dem verstockten Juden sei Recht geschehen, und ungeachtet der wider ihn von jenem Weibe noch unter dem Galgen erhobenen Anklage auf Urheberschaft des Mordes durch seine Standhaftigkeit im Bezeugen der eigenen Unschuld in ihrem Ulitheile mehr und mehr zu seinen Gunsten wankend gemacht wurden, wendeten sich an die Rota, den päpstlichen Gerichtshof zu Rom, mit der eingehendsten Darlegung des verwickelten Falls und fanden da das bisherige ■criminelle Vorgehen nicht durchaus gebilligt.! Die Judengemeinde Ragusa’s liess atum nicht ab mit Bitten um Begnadigung des Unglücklichen und so kum es den 26. März 1625 zur Annahune jener Supplik, Welche im Namen Jesurun’s eingerercht wurde. Ihr Ihhalt, im Protocolle des Senats verzeichnet, ist charakteristisch genug, um hier in wortgetreuer Uebertragung! aufgenommen zu werden: ״Durchlauchtigste und grossmächtigste Herren! In Folge der entsetzlichen und bisher auf der |Welt Unerhörten Qualen, die mein Leben erduldet — denn schon an drei Jahre ist es, dass ich in diesem finstemVerlasse( tenebrosasecreta),der allseits vollWasser und Feuchtigkeit ist, mich befinde — beginnt sich mein Körper zu verzehren; ich bin ohne Bett, das ganz Verfault ist, und deshalb habe ich fast ganz mein Augenlicht verloren. Zu diesen Leiden gesellt! sich d&8 Schlimmste, der Hunger, welcher mir das Athmen Verwehren wird, indem mir die hier dem Vernehmen Usch in geringer Zahl zurückgebliebenen Judeh. die uöthige Unterstützung nicht bieten können. Daher 4ehe ich mit aller Demuth und Unterwürfigkeit die S'enzenlose Güte E. d. u. g. HFL an, damit säe in ächahmnng der Handlungen Gottes, der mitj der Strafe das Mitleid verbindet, mit ihrer Mildherzigkeit. ,dem elenden Zustande, in welchen ich gerathen bin,) bei- *^ringen mögen, indem sie mich aus diesem Gefang- “88 zur ewigen Verbannung aus der Stadt und [dem Staatsgebiete entlassen, woselbst ich, wenn icjh je .. *) Cfr. Gesetz 16. zurückkehren würde, mich zur Stunde der Todesstrafe der Enthauptung verfallen erkläre". ... So öffnete sich denn auch der Kerker des Gefangenen. Er verliess denselben — wenn wir den Worten Coen’s glauben wollen — ״gesund und kräftig, als habe er nichts erlitten. Nur der linkhändige kleine Finger blieb gekrümmt und erinnerte an die überstandenen Leiden. Mit unsäglicher Aengstlichkeit kamen ihm alle Hebräer entgegen, um ihn zu sehen, und dankten dem Höchsten für die unerwartete Wohlthat, ihn wieder umarmen zu dürfen, da er dooh selbst stets verzweifelt hatte, das Licht je wieder zu sehen. Auch viele Christen verschiedenen Standes und Ranges kamen ihn zu besuchen und grenzenlos waren Ver- Wanderung und Staunen, das Jeden ergriff; sie freuten sich mit ihm und mit allen Hebräern. So wurde denn seine FreiwerduDg mit allgemeinem Jubel aufgenommen." So weit die Erzählung des Rabbiners. Auf diese Weise wurde durch Jesurun’s ewige Verbannung das mit drei Viertel der Stimmen beschlossene Urtheil des Jahres 1622 auf lebenslängliche Gefangnisshaft — denn so darf man zwanzigjährige Kerkerstrafe dieser Art füglich bezeichnen — beiseite geschoben. Er reiste auch alsbald nach Jerusalem und schloss hier, an der uralten Erinnerungsstätte kirchlicher und staatlicher Herrlichkeit des Judenthums, seine Tage. So endigte der merkwürdige Process, der durch die verwickelte Sachlage, Beginn, Zwischenfälle und Ausgang geeignet ist, nicht blos das Interesse des Geschichtsfreundes, sondern auch des juristischen Fachmannes zu fesseln. Auch hier, wie leider so oft, stossen wir auf unaufgehellte Umstände wichtigster Natur; wir erfahren nichts über die Ermordung jenes Christenmädohens, wir können nur ahnen, dass jenes Weib, seine Mörderin, das bis zum Galgen einerseits seine Schweigsamkeit, andererseits die Beschuldigung des Jaden als Urhebers festhielt, während es den eigenen Mann von Mitschuld freigesprocben haben muss (denn er wurde unmittelbar nach ihrer Hinrichtung entlassen), dem allgemeinen Volkshasse und der eigenen Abneigung gegen den jüdischen Pfandleiher in einer falschen und trotzig aufreohtgehaltenen Anklage Ausdruck gab; nichtsdestoweniger gewinnen wir die moralische Ueberzeugung von Jesurun’s Niohtschuld. Schade, dass uns sein Zeit- und Glaubensgenösse, Abraham Coen, den Christen nicht nennt, der das Samariterwerk an dem eingekerkerten Juden übte. Dürften wir in ihm den Gatten der hingerichteten Matko annehmen, so wäre dies ein< wahrhaft versöhnendes Moment; aber auch so bleibt es ein wohlthuender Lichtblick in dem düsteren Bilde des ganzen Rechtshandels von der Ostküste der Adria. Professor Krones, Graz. J Littemturberichk ftecensionen. Dr. M. GQdemann Geschichte des Erziehungs- Wesens und der Cultur der Juden in Italien während des Mittelalters. Wien 1884. Alfred Holder. (Fortset*.)*) Ueber das Vaterland des Tana äi be-Elijahu haben Zunz und Rappoport sich für Babylon,. Grsetz und mit noch grösserer Bestimmtheit der Verfasser, für Italien entschieden. In der That wäre es in Babylon annöthig gewesen, so eindringlich und unaufhörlich das Gesetzesstudium zu empfehlen, wie es der anonyme Verfasser thut und viele Beziehungen des Lebens in *) Im früheren Art ist zu lesen: Gelasinus u. Telesinus; in No. 27 ״Monatsschrift X.“ u. Z. 26 v. u. ״ihren Glaubensgenossen“.

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