Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 13 (1884)
- Issue
- No. 28. (10.7.1884)
- Date
- 1884-07-10
- Page
- Seite 111 (sequence 3)
- Language
- German
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111 Mischna*) auch die von den Gibeonitischen Net] Abstammende, also eine za den Kanaanitern Gehört tun wie viel mehr eine Heidin aas einem andern Volke, oder gar eine Bekennerin des einen Goites! Diese müssen konsequenterweise als Kuthaeer betrachtet werden, von denen der Schulchan AruchEben haeser 14,10 bemerkt, dass ihre ״Kidduschin“ nur aut Scheidebriet gelöst werden können. Damit ist die Auffassung des französischen Sanhedrin mehr als gerechtfertigt pass Jore Deah § 334,43 Art. 4 etwas von einer Miscjhehe steht, ist, wie schon bemerkt, absolut erfunden. JWer geringschätzig eine Verordnung der Weisen behandelt“ heisst es da! ״Glaubensänderung ferner trennt die Ehe.“ Wie wir oben (S. 61) gesehen, ׳wird der Uobertritt zu einer anderen Religion gleich einer Neugeburt angesehen. Wenn ich nicht falsch berichtet biq, ist diese Anschauung, wie oben erwähnt, nicht dem Jüdenthume allein eigen. Doch — hier stehen wir ]einer theoretischen Folgerung aus jenem Grundjsatze gegenüber, die wirklich grässlich wäre, wenn Sie je practische Bedeutung erlangt hätte. Freilich bezieht sich das nicht aut das, was der Judenspiegel im Gesetz 98 sagt: ״ja, wenn ein Jude sogar! eine ״Jüdin geheirathet hat, so darf der Jude, wenn!diese ״Christin geworden ist, eine andere nehmen, ]ohne ״dass es einer Scheidung bedarf.“ Denn gesetzlich ist nach Bibel und Talmud die Berechtigung,!mehr als eine Frau zu haben, niemals aufgehoben würden. Der ״Bann der Rabbenu Gerschom“ gegen die!Vielweiberei ist nur für Europa ausgesprochen werden. Also gesetzlich braucht der Jude sich von feiner Frau nicht zu scheiden, wenn er eine zweite!dazu heirathet. Der weitere Zusatz ist nicht mehr lächerlich, sondern dumm und gemein: ״denn dieAkum(Ch!ji8ten) dürfen nicht als Menschen betrachtet werden, sondern sind als Pferde anzusehen.“ — Im Talmud**) wird ausdrücklich das Eheverbot mit den nichtkanaanitischen Heiden aus ״Du sollst Dich mit!ihnen nicht verschwägern***) und ״denn er wird verleiten Deinen Sohn weg von mir“ hergeleitet.. Also di|e Reminiscens aus Ezechiel f) ist 80 deplacirt und grundlos herbeigezogen, dass nur ohnmächtiger Hass es erklären kann. Dazu aber ist das Judenthum s<j> zäh, den abgefallenen Juden und die abgefallene jJüdin mit ihren Kindern noch immer als pflichtvergessene Juden anzusehen.ff) Im vorliegenden Falle handelt es sich also nach jüdischer Anschauung nur um jjtden, nicht um Christen! Pein macht uns, bleibt aber zum Glück graue Theorie, was der Judenspiegel im Gesetz 95 aus dem Isserles anführt, dass durch den Glaubenswechsel die nicht nach jüdischem Ritus gesohlossenen Ehen der Nichtjuden und der abgefallenen Juden als gelöst angesehen werden, wobei der Aufdruck so ungeschickt gewählt ist, dass Justus es dick drucken zu dürfen vermeint, dass das eheliche Leben der!Akum (Christen) als .... betrachtet werden darf.! Der Boshafte wollte esnichtsehen, dass der Chelkas Meohokek zur Stelle sofort hinzufügt: ***) Kidduschin 66 b. *1 Kidduschin 68b. **) V B. M. 7. 13 ***) 34•31- .j t) Um weitere Ausführungen zu vermeiden, vergleiche man Eben haeser 41, 9: Ein abtrünniger Jude, der durch Kid luschin sich eine Frau geweiht hat, sind sie gültig und können nur durch Scheidebrief gelöst werden und selbst seine Kinder, die ihm geboren wurden naph seinem Abfalle, wenn s ie einer Jüdin sich angelobt haben, ist die Angelobung gültig, sobald sip von einer israelitischen, selbst abtrünnigen Mutter stammen. Sind sie Kinder einer kuthaeischen Mutter, werden sie als Kathaeer betrachtet. (Isserles: Aber Nachkommen einer abtrünnigen Israelitin von einem Kathaaer, können sich religiös gültig einer Jüdin angeloben!) ״Für die Praxis ist — Gott behüte (choliloh) — nicht zu erleichtern in dem Verbote einer Ehefrau! Also auch hier nur ein gehässiger Ausdruck, aber keine gehässige, sittenlose That. Recensionen. - j Jacobsohn B. der israelitische Gemeindegesang. Fünf popaläre Aufsätze als Beiträge zur CultusfrageL Leipzig 1884, Baumgärtner’s Buchhandlung. Diese Aufsätze sind theils Abdrücke aus früheren. Jahresberichten der Religionsschule za Magdeburg und Leipzig, sowie aas dem ״Jüd. Litteraturbl.“, theila Vorträge auf der Conferenz israelitischer Kultusbeamten zu Halle a. d. S. Sie dürften nicht blos den Fachmann interessiren, sondern alle, die Herz und Sinn haben für di• Bessergestaltung and Läuterung unseres Gottesdienstes in musikalischer Beziehung. Und wer wollte es leugnen, dass die Form, wie rusar Gottesdienst abzühaiten sei,' eine berechtigte Fra^e ist? Zunächst bemerkt der Verfasser, dass es heutzutage bei dem mangelhaften Sinn der Eltern eine Nothwendigkeit ist, dass zu den Lehrgegenständen der Religionsschule auch der Unterricht in der Liturgie gehören müsse. Wir stimmen dem nach anserar nnd vieler anderer Erfahrungen aus vollem Herzen zu. Es sind gar zu viele Kinder, denen beispielsweise das Minchah-Gebet eine terra incognita ist. Jud die Herren Verleger der T’philloth (Siddurim) werden gut thun, wenn sie diesem Gebettheil im Zusammenhange drucken lassen und nicht bloss angeben: zaerst das, S. X. und dann das, S. Y. Wahrhaft beschämend ist es, wenn Jahrzeit oder andere Gelegenheiten Erwachsene ins Gotteshaus rufen, und sie hin- und herblättern nnd nicht die Gebetordnung mehr kennen! Was soll aus deren Kindern erst werden! In früheren Zeiten war die Bezeichnung ״Siddar-Lamdan“ keiAe Ehre, heute ist sie ein Lob. Zum Schluss giebt de/■ Verfasser einige beachtenswerthe methodische Winke. Im zweiten Aufsatze bespricht er die Bedeutung des liturgischen Chorgesanges und seine Pflege in der Religionsschule. Er verlangt hierin, dass die Kinder, um sich erfolgreich am Gottesdienst betheiligen zu können, auch Kenntniss des liturgischen Gesanges erwerben sollen. Auch hierin stimmen whr dem Verfasser vollständig bei. Nicht mit Unrecht weisen die Falk’schen allgemeinen Verordnungen vom 15. Oktober 1872 hin auf die Nothwendigkeit der Pflege des kirchlichen Gesanges in der1 Schule zur lebendigen Theilnahme am Gottesdienste. Wir wünschten, dass sämmtliche jüdischen Schulen — nicht bloes die Volksschulen — darauf ihr besonderes Augenmerk richteten. Aber fragen wir uns, welche Gesänge sollen gesungen werden? In der einen Gemeinde wird Sulzer, in der andern Lewandowski a. s. w. goutirt. D» sehen wir wieder, dass, um eine Einigkeit zu erzielen, uns eine amtliche Centralbehörde fehlt, die einfach, dekretirt: das und das sind die Lieder, welche in den Synagogen erklingen dürfen. So vei fahren die evangelischen und so verfahren die katholischen Kirchenbehörden. Sie mussten so Vorgehen, um aus dem Chaos der verschiedenartigen Gesänge der früherem Jahrzehnte herauszukommen. Wir hören deshalb dieselben protestantischen Choräle im Osten wie im Westen. Solche Einheit bei den Juden wäre das allerbeste Mittel zur Erzielung des Gemeindegesangeja. Ich bin stets ein eifriger Verfechter des Gemeindegesanges gewesen, damit die Gemeinde lebendige Antheilnahme am Gottesdienst gewinnen könne. Der Gemeindegesang muss unser Ziel sein, unbeschadet des Chorgesanges, der gewiss bei besonderen festlich»■.