Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 13 (1884)
- Issue
- No. 27. (3.7.1884)
- Date
- 1884-07-03
- Page
- Seite 106 (sequence 2)
- Language
- German
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Leichnam des ermordeten Mädchen unter einem Bette. Das Weib wirft festgenommen and gebunden; mit Mähe nur verhindern die Wachleute, dass der Vater in der ersten Aufwallung die Gefangene erschlag. Sie bleibt, nun in der Vorstadt verwahrt bis zum Morgen, da erst mit Anbruch des Tages die Stadtthore geöffnet werden. Um sie sammelt sich eine wachsende Menschenmenge, die sie mit Schmähungen und Fragen nach dem Beweggründe eines solchen Verbrechens äbersohättet. Darunter war auch ein Landmann — 80־ erzählt das Bach des Rabbiners Coen — der an die in trotzigem Schweigen Beharrende folgende Worte richtete: ״ Sage wenigstens, dass Dich die Hebräer zu dem Morde des Mädchens anstifteten, um sein Blut bei ihren Festen zu verwenden.“ Als nun das Weib in das städtische Gerichtsgebäude abgefuhrt worden war, hielt sie vor den Richtern die Aussage aufrecht, das Verbrechen nur auf Anstiften der Juden begangen zu haben. Da sie unter den letzteren nur Einen, Namens Isach Jesurun, kannte, .bei welchem sie ein Kleid für 50 Dinare (beiläufig 1 Thaler) versetzt, 80 bezeichnete sie diesen als Urheber des Mordes und bekräftigte ihre Aussage mit dem Eide. Nun wurde alsbald die Schliessung des Ghetto, die Vorführung des Beschuldigten und seine Confrontirung mit der Anklägerin eingeleitet. Er war über die ihm gemachte Zumuthung ganz bestürzt und fand nur die Worte: ,Gott behüte mich, Jemanden zu einem solchen Verbrechen zu verleiten! Es ist nichts Wahres, was aas dem Munde dieser Person da hervorkam.“ Die Richter Hessen dann Beide gesondert einkerkem und die weiteren Verhöre nahmen nun einen strengeren Charakter an. Denselben Abend noch kam der Jude vor das Tribunal, wo er unter dem Eindrücke der vorbereiteten Folterwerkzeuge in Verwirrung gerieth und die Erklärung abgab, jenes Weib nie gesehen zu haben, geschweige denn, sie zu kennen. Diese Aussage beschleunigte den peinlichen Process, denn sie musste angesichts der Zeugenaussagen, man habe den Joden mit jenem Weibe häufig verkehren gesehen, als Lüge erscheinen. Man beschloss daher, den Gefangenen am dritten Tage nach seiner Einkerkernng (20. September) za torquiren, nachdem das Gleiche über jenes Weib (Maria Matko im Protocoll genannt) verhängt worden war. (Schluss folgt) Justus’ Judenspiegel, beleuchtet ▼on Dr. A. Lewin, Coblenz. (Fortsetzung.) Gesetz 93. Judenspiegel S. 87. 88. ״Hat ein Jude einen Akum (Christ) ״als Knecht oder ׳ eine Alrum ״(Christin) als Magd and ist dieser ״Knecht oder diese Magd in seinem ״Hauses gestorben, so ist es einem ״andern Jaden verboten ihn über ״den Todesfall als den Tod eines ״Menschen zu trösten, wohl aber ״darf er sagen: ״Gott ersetze Dir ״den Schaden“, wie. man einem ״Menschen sagt, wenn ein Ochs ״oder Esel ihm krepirt ist.“ Der angezogene §37 7,1: ״Wegen Sklaven und ״Sklavinnen stehet man ״nicht in der Reihe“ (um , ,dieTrauemden zu trösten) ״und spricht ihretwegen ״nicht Trostesworte, son- ,.dem man sagt zu ihm: ״Gott ersetze Deinen ״Schaden, wie man dem ״Menschen sagt wegen ״seines Ochsen und seines ״Esels“. Man vergleiche das ״krepirt“ des zartfühlenden Justus mit dem Aasdrucke des Schulchan Aruch! Ja, wie 'beim Verluste von Ochs und Esel, hat der Herr einen .Vermögensverlust, nicht wenn ״Knecht oder Magd“, sondern wenn ״Sklave oder Sklavin“ sterben. Der Herr wird nicht als leidtragender Verwandter angesehen. Im Talmud *) wird ohne Ausnähme erzählt — (der Wortlaut dieses § 377,1 ist bis auf den Buchstaben dorther genommen.) — dass Rabbi Gamaliel wegen seines Sklaven Tobi Condolationen annabm, weil dieser besonders brav gewesen ist! Damit dürfte das Mährchen vom ״christlichen Knecht und der christlichen Magd“ wohl genügend klargestellt sein. — Zugleich beweist das, wie wenig der Schulchan-Aruch darauf geachtet hat, ob die aufgenommenen Bestimmugen praktisch ausführbar sind! — Um die imponirende Hundertzahl voll zu machen, musste der arme Jadenspiegelverfertiger eine Nachlese in allen vier Bänden des Schulchan Aruch anstellen und wenn auch mit knapper Noth, hat er doch glücklich noch sieben Gesetze gefunden. Gesetz 94. Der angezogene Jore deah § 148,12 Haga. ״Und selbst wenn sie das Geld den ״Priestern geben, machen sie davon ״keine Darbringungen oder Götter- ״schmuck, sondern die Priester essen ״und trinken davon und ferner, ״weil dabei wegen Gehässigkeit ist, ״wenn wir uns am Tage ihres Festes ״absondern wollten, da wir doch ״bei ihnen wohnen und das ganze ״Jahr mit ihnen in Handel and ״Wandel verkehren. Deshalb wenn ״man in eine Stadt kommt und ״findet sie froh am Tage ihres Festes ״soll inan sich mit ihnen freuen, ״wegen Gehässigkeit,“ da es ist, ״um sie sich günstig zu stimmen. ״Demnach 8011 der streng Religiöse*) ״sich von der Freude fern halten, ״wenn er es thun kann, dass ihm ״deswegen keine Gehässigkeit er- ״wächst! Und so, wenn man ״in jetziger Zeit dem Akum ״ein Geschenk schickt am ״Neujahrstage, an welchen es ״ihnen ein Zeichen ist, wenn ״ihnen ein Geschenk an die- ״sem Feste zukommt, soll man’g ״möglichst Abends senden, und wenn ״nicht, sende man’8 am Feste selbst!“ Ist das daselbe? Vom Verbote keine Rede; von der hasserfüllten Begründung ebensowenig! Die Juden sind in Angst — sie wollen nicht nicht jüdische Feste mitfeiern und ebensolche Bräuche nicht mitmachen und doch ihre Mitbürger nicht beleidigen, den Frieden und das Zusammenleben angestört erhalten! Gesetz 95. Dass 168,1 ein Druckfehler ist für 368,1 wird wohl Justus zugestehen, denn 168 spricht von Zinsnehmen. Jore deah 368 aber hat Justus einfach falsch übersetzt: Jadenspiegel S. 88. ״Es ist dem Juden streng ״verboten, einem Akum ״(Christen) zu Neujahr ״ein Geschenk zu machen, ״weil die Akum (Christen) ״dieses als ein Glücks- ״Zeichen für das neae ״Jahr ansehen und sich ״darüber freuen. Wenn ״der Jude aber dem Ge- ״brauch sich nicht ent- ״ziehen kann, so soll er ״es früher schicken. Sollte ״er aber durch die Unter- ״lassung, das Geschenk ״am Festtage selbst zu ״spenden oder die frühere ״Zusendung Schaden ״oder Hass sichzuziehen ״können, so ist es ihm ״ erlaubt selbst auf Neujahr ״ihm das Geschenk za- ״zusenden.“ Jadenspiegel S.88—89. ״Den Juden ist es streng ״verboten ihren Kirch- ״hof zu verunreinigen, d. ״h. gewisse Bedürfnisse ,,auf demselben zu ver- ״richten öder einen Akum ״(Christen) denselben b e - ״treten zu lassen. — ״Es ist sonst den Juden .,nie er lau bt, von einem ,Jüdischen Kirchhofe Ge- ״nass oder Vortheil zu ״haben; wenn aber der ״Grund und Boden ״eines jüdischen Kirchhofs ״einem Akum (Christen) ״gehört, dann ist’s er- ״laubt, etwaige Ertrag- ״nisse des Kirchhofs (z. .,B. Gras oder Bäume) zu .,verkaufen, um mit dem ״Erlös den Kirchhof all- Der augezogene § 368, 1 (aus den Mahari Weil § 50): ״Auf dem Friedhofe treibt man ״keinen Unfug: (z. B. Bedürfnisse j ,.verrichten, oder dort essen, trinken, [ ״lesen, lernen, rechnen) nnd man ״weidet dort kein Vieh, führt keine ״Wasserleitung durch und macht j ״keinen Durchgang daraus. Man ״sammelt nicht die Kräuter und ״wenn man’s gethan, dass man sie ,,wegen des Friedhofs hat sammeln ,,müssen, verbrennt man sie an | ״ihrem Ortei Dazu der Isserles: ״Ebenso darf man von der Grabes- | ״erde nicht nehmen, obschon man ״Nutzen davon haben darf — und ״all das ist nur wegen der Ehre der I ״Todten; deshalb wenn man es zur | ״Heilung braucht, ist es erlaub).J ״Ebenso ist es gestattet, Nutzen za'l ״ziehen von den Gewächsen auf den I *) Berachoth 16b Mischna! *) Baal Nefesch.