Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 13 (1884)
- Issue
- No. 27. (3.7.1884)
- Date
- 1884-07-03
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 86% known words query
- IRI
…/6492408-6488249-8756135--0425-4855778- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Litteratur-Blati hr Bcicarktaiif »Der Jadaatkaai aad Jmdt* betreffend« Mtterarirthea Br- •eheliaigea aaf 4ew (jebiete der Phil•־ •epfcle, Oeachiebte, Ktbaefra^bie, Theo-!•fie, Orieatalla, Kxe^Me, HoaaHetlk, Litargik, Pädagogik. Herausgegeben ׳ von Rabbiner Dr. Moritz Ralinier. 3. cJufi 1884. Bicher der einschliglgea IJtteratar,welche der Redaktion lageeudt werde•, find•• la dleae■! Bla$te elageheade Beeprechaag. Bel Eiaeeadaag ▼ob swel Rereaetavi• KxeaegJarea erfolgt elaaaalige karge ti ratii-laaertioa. Das ״JMlscke Lltteratur-Blatt" erscheint wöchentlich in einem halben Bögen; Preis bei allen Buchhandlungen (in Leipzig bei Robert Friese) pro Jahrgang 8 Mark.{ Abonnenten der ״Israelitischen Wochenschrift•‘ (die vierteljährlich bei allen Postanstalten and Bachhandlungen 8 Mark kostet) erhalten das. ״Jüdische Litteratur-Blatt“ gratis. — Inserate werden mit 86 Pf• tür die gespaltene Petitzeile, Beilage■ mit U Mark, berechnet und sind an die Expedition dieses Blattes za senden. Mat* Buchhändler, welche direct oder durch Robeirt Friese in Leipzig Inserate einsenden, erhalten 25 ji Rabatt. 90ך Inhalt: Wissenschaftliche Aufsätze: Der Process des rugnsinisehen Israeliten Isaak Jesarum im Jahre 1022. Judenspiegel, beleuchtet von Dr. A. Lewin, ( (Forts.) — Collectanea. Von Rabbiner Dr. Kro Brandenburg a. d. H. Litteraturbericlit: Recensionen: Güdemann Dr. ]11 schichte des Erziehungswesens und der Cultur der Juden in Italien während des Mittelalters, nebst bisher nngedruckten Beilagen. Wien 1884. Alfred Holder. (Fortsetz.) Clara »Steinitz. ״Die Hässliche“. Notizen. — Inserat. Justus’ öblenz. Ge- Nachdruck nur mit T7־oller Quellenangabe gestattet. Oer Process de s ragusinischen Israeliten ilsaak Jesurun im Jahre 1622. Es ist Dicht laDge her, dass der Tisze-Ejsslarer Criminalfall vor den Schrauken des Gerichtes! seine endliche Erledigung fand; die Hochflut widerstreitender Meinungen hat sich gelegt, wenngleich noch nichjt ganz ־verlaufen, und der rechtlich und billig Denkende freut 6ich des gerichtlichen Wahrspruches zu Gunstfen der Angeklagten, da ihn das Dunkel in der einen!Frage in seiner sittlichen und rechtlichen Ueberzeugu^ig von ihrer Unschuld nicht beirrt. Aus den Jahrhunderten des Mittelalters bejgleitet der wahrhafte Glaube an die regelrechte Praxis des rituellen Mordes bei den Israeliten den Geschichtskenner als socialhistorische Thatsache. Es drängte die ältere Anklage der Volksmeinung, wonach der Jude, ejer geschworene Feind Christi, an dessen geheimniss vollem Sein in der Hoäie seinen Glaubenshass bethäti|ge, in den Hintergrund. Epochemachend muss in dieser Beziehuhg der angeblich erwiesene Knabenmofd im Trienter Ghetto zu Ostern 1475, weithin durch gleichzeitige Drucke der christlichen Welt verkündet, genannt Werden. Auf das gerade an dieser Wende des Mittelalters und der Neuzeit gegen den Israeliten als wuchernden Geldmenscheu hasserfüllte Glauben! und Empfinden aller Stande, insbesondere jedoch der Biederen Volksklassen, wirkte das Verdict übor die ״mörderischen Juden “ in der genannten bischöf ichen Stadt mit nachhaltiger Stärke und legitimirte gea issermaassen den unheilvollen Wahn, es sei jene angebliehe Thatsache eben ein Beispiel statt vieler, ein unanfechtbarer Beweis für die Regelrechtigkeip des rituellen Mordes. Bis in die jüngste Gegenwart verpflanzet) sich diese Nachwehen mittelalterlicher Wahnvorstellungen, üBd wie bedauerlich auch die bezüglichen Gerichtsjücta sind, da sie sich in der Regel als Ausgeburten blinden Hasses und selbstsüchtiger Angeberei h Braus- «teilen, so darf doch der Culturhistoriker das Auge vor ihnen nicht verdrossen schliessen, da sie zu den pathologischen Seiten des gesellschaftlichen Lebens zählen und das, was in ihnen als Motiv der Anklage ruht, als Rückwirkung der socialen Conflicte mit dem Judenthum aufgefasst werden muss. Ein nicht uninteressanter Beitrag zur Geschichte dieser Processe, charakteristisch durch die äusserste Verwicklung des Sachverhaltes und dessen criminalistische Stadien, knüpft sich an den kleinen Freistaat Ragusa und erscheint sowohl in den Protocollen des Gerichtssenates (Consiglio dei Pregati oder Consilinm Rogatorum) als officieller Quelle angedeutet, als auch in den hebräischen Aufzeichnungen des Zeit- und Sta^t^enossen, Aaron Coen Lunelli, Doctors der Rechte und Hauptrabbiner in Ragusa, ausführlich erzählt. Die Uebersetzung derselben ins Italienische*) — und zwar im Drucke vom Jahre 1754 — reproducirte einer der verdienstvollsten Kenner und Förderer der Geschichte Dalmatiens, der leider bereits verstorbene Arzt und Gelehrte Ragusa’s, . Dr. LA. Kaznacic, und ihm verdanken wir auch die Mittheilung jener protocolla* rischen Auszüge.**) Es war im Jahre 1622 zu Beginn des jüdischen Laubhüttenfestes, als sich in Ragnsa, woselbst damals eine kleine Gemeinde von beiläufig 20 Israeliten-Familien angesieaelt war, das Gerücht verbreitete, es sei ein Christenmkdchen, die Tochter eines Mannes (Julius Longo im Gerichtsprotocolle genannt) aus der Umgebung der Stadt verschwunden, ohne dass man sie bisher aufzufinden vermochte. Abends jedoch ging von Mund zu Mund das Gerede, das Mädchen sei 1 aufgefunden worden. Das hörte denn auch der• Vater j des Mädchens, als er sich in Gesellschaft anderer Christen und eines Juden befand. Einer der Erstgenannten wendete sich an diese® mit den Worten: ״Ein Glück für Euch Anderen, dass man sie aufgefunden hat, sonst hättet Ihr Rechenschaft darüber geben müssen, ob Ihr sie nicht etwa für Eure Feste geschlachtet“. Ein ganzer Tag war vergangen und die Nacht im Anbruch, ohne dass sich jenes Gerede von der Wieieraulfindüng des Mädchens bewahrheiten liess. Der bekümmerte Vater durchsuchte nun mit der Stadt wache die Häuser und Gärten in der Nähe der Stadt, ausserhalb deren Mauern das Mädchen spazieren zu gehen pflegte und entdeckte endlich in der Behausung eines Weibes von schlechtem Rufe den aller Kleidung entblössten *) Relazioue <lel gvodigibso avvenimento d'Isach Jesurun segnito a Ragusa al tempo dell’ ec!, Signor Aaron Coen Lunelli. dottore in legge e rabbino principale di ijuella citta personaggio d'imperiun'a memoria, il c!uale ne lasoiö memoria nell’ opera da lui scrittä col titolo ,.Zechan Aaron‘. י• **) S. in der ״Biblioteca storica della Dalmazia“, redigirt von J. Gelcich, J. 1883. Monografie: Processo d'Isach Jesurun, S <il—93.