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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1884-06-26 · No. 26. (26.6.1884) · p. Seite 103

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
13 (1884)
Issue
No. 26. (26.6.1884)
Date
1884-06-26
Page
Seite 103 (sequence 3)
Language
German
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WLMPIW4 1 י <Jj״״■.!־, יJWHJ* -M - -r. ..... . r; ‘ — 103 — PPJL^iH in das benachbarte Feld) waren im jüdisoben Rechte besser geschätzt. Sobald das anliegende Feld in die Hand eines Nichtjuden kam, der dem Nachbarn kein Vorkaufsrecht zugestand, war dieser in ein«! ungünstige Situation versetzt. Das sagt der Choschen Mischpat § 175,40 deutlich: Und wenn er (der A ihn gequält in Etwas, was dem israelitischen Rechte zuwider ist, bezahlt der Verkäufer!! Gesetz 91. Das erste Stück ist ein drastischer Beleg für die geradezu horrende Unwissenheit dieses Dr. Justus. Ein beim Tode eines andern Juden anwesender Jude 6011 als Zeichen der Trauer ״ein Stückchen sich von seiner Kleidung reissen.“ Also die ״Keria“ das ״Zerrreissen der Kleider“, oder wenigsten ״der Einriss in das Obergewand“, von der die heilige Schrift so oft spricht*) welche auch heutzutage überall bei den Juden in Trauerfällen üblich ist — kennt der Gewährsmann der antisemitischen Professoren Rohling und Ecker nicht! ״Aber beim Tode eines Akum (Christen) oder sines Juden, der Akum ״(Christ) geworden ist“, ״ist dieses Zeichen der Trauer verboten, weil der Jude über einen solchen Fall sich freuen soll.“ Nur bei einem erwachsenen Israeliten*^) ist dieses religiöse Trauerzeichen geboten***). Dagegen wird kein Wort über Nichtjuden gesagt. Es lässt sich folgern, dass es nicht geboten ist, da ״Isn.elit“ sagt ist. Aber, dass es ״verboten“, dass ,der Jude über einen solchen Fall sich fr«uen soll“ ist eine grauenhafte Erfindung des boshaften Täuflings! 1 ״Um eines ״Abtrünnigen zum Akum willen trauert man nicht“ heisst’s 1. 1. im Isserles! Und] wie berechtigt diese Ausschliessung ist, bezeugt die wunderbare Erdichtung eines Justus! In No. 2 haben wir uns eines wohlwollended Zu- Satzes zu erwehren. Der angeführte § 344.fl. ״Bei unzeitig Geborenen, bei Akum ״und Sklaven beschäftigt mai sich ״nicht damit, dass eine Klagerede ״gehalten und Leichengeiblge vor- ״handen sei.“ Hierzu füget der Sifse Koben, wie der Beer hag ׳olah hinzu: ״wohl aber besorgt man, was ״nöthig ist für Sarg und Gra Juden Spiegel 87. ״Ferner ist es dem Juden ״verboten, einemAkum ״(Christen) die letzte Ehre ״zu erweisen, z. 11. seine ״Leiche zu Grabe zu be- ״gleiten oder eine ״Trauerrede zu halten, ״bloss dort darf er es ״thun, wo es geschieht ״um des Friedens wegen. Das ״verboten“ ist erlogen! Verpflichtet ist der Jude, für Sarg und Grab des unbemittelten Nicht- Juden zu sorgen, für Leiehengefolge und Trauet rede dagegen zu sorgen, ist nicht seine Pflicht! Thut er es, 80 hat er wahrlich nichts Verbotenes getian! Der Zusatz ״des Friedens wegen“ ist von Justup an felscher Stelle hinzugefugt. Gesetz Judenspiegel 87.!Wohl aber darf der jüdische *Priester das Haus betreten, in ״Welchem ein Akum (Christ) ge- »*torben ist, weil die Akum ״(Christen)nicht als Menschen, ״sondern als Thiere zu be- ״trachten se ien.“ 92. Derangezogene§31 ״Die Gräber der ״soll ein Kohen sic ״betreten hüten (ob: ״Einige erleichtern, ״ists recht, zu ersch׳ ״Aber das Grab einei ״trünnigen verunre: ״wie das eines Israelit: w 3: Um die biblischen Gebote der Verunrei durch Todte und Gräber möglichst befolgen zu kö: *uoht der Talmud eine Art derselben auf Israeli1 *ü beschränken, indem er die Bezeichung Odom (: Mensch, [denn Enosoh oder lach bezeichnen mit fe v,2. kam zu s chon doch iren. Abinigt, en.“) tnigung en, ten icht inen n ne Unterschieden ebenfalls Mensch) auf Israeliten allein beziehen wollte*). — Doch wie wenig das durchgedrangen ist, beweist eben der von Justus angezogene Paragraph des Jore Deah. (Fortsetzung folgt.) Litteraturbericht, Recensionen. Güdeniann Dr. M.“ ' Geschichte des Erziehungswesens und der Cultur der Juden in Italien während des Mittelalters, nebst bisher ungedrackten Beilagen Wien 1884. Alfred Holder. (Fortsetzung.) Eine strenge Scheidung nach Fächern ist freilich bei Gelehrten dieser Zeit nicht durohzuführen. Die wissenschaftliche Bildung ist encyklopädisch und mit der einen sind die anderen Disciplinen mehr oder minder verbunden. Theologie, Philosophie und Jurisprudenz hängen eng zusammen und stehen allesammt auf kirchlichem Boden. Auch die jüdische Gelehrsamkeit macht hiervon keine. Ausnahme, nur dass die Rechtswissenschaft durch Talmudstudien ersetzt wird und selbst für Astronomie, Astrologie und Arzneikünde Anknüpfungen in der religiösen Litteratur früherer Zeiten gesuchtwerden. Endlich muss dennoch der chronologische Unterschied zwischen dem vorbereitenden Zeitalter des kaum erwachenden wissenschaftlichen Lebens und dem Zeitalter der« Blüthe und des Aufschwunges in allen Gebieten der Cultur festgehalten werden. ■ i Dass bis zum 13. Jahrhundert keine bahnbrechenden und epochemachenden Geister unter den Juden Italiens auftreten, ist eine naturgemässe Folge der ziemlich allgemeinen Unwissenheit und Unkultur, welche Verf. S. 20 und 21 in treffender Weise schildert. Die Scheu der unwissenden Geistlichen sich mit Büchern nichtbheölogischen Inhalts zu befassen, mahnt lebhaft an den Abscheu der modernen *Ghassidim vor trefenen d. i. profanen Schriften. Mit dem neuen Glauben war bei den Völkern am Gestade des mittelländischen Meeres eine unglaubliche Barbarei eingekehrt und ohne die rege Geistesarbeit auf mothamedanischem Boden wäre die Nacht der Unwissenheit von Frankreich, Italien und dem nördlichen Spanien noch lange nicht gewichen. Kaum dass diese Finsterniss sich zu lichten beginnt, kaum dass die Gelehrten au» der Umgebung Karls des Grossen aus derselben hervorleuahten, erklingen auch schon jüdische Namen als Vertreter aufstrebender Bildung und Gelehrsamkeit. Schon zu Ende des 5. Jahrhunderts nennt •Papst Gelarius den jüdischen Arzt Telerinus einen sehr berühmten Mann und seinen Freund. Zedekias war der Arzt Karl des Kahlen, dem die böswillige Verleumdung freilich auch zum Vergifter seines *Herrn macht. Die medicinischen Kenntnisse Schabtai Donnolo’s, Idem wir noch in anderen Disciplinen begegnen, waren auf eingehende naturwissenschaftliche Forschungen begründet. Es ist übrigens bekannt, dass selbst die judenfeindlichsten Päpste und Fürsten in puncto der eigenen theuren Gesundheit gegen die eigenen Bullen und Dekrete sündigten und ihren Leib der Obhut jüdischer Aerzte anvertrauten. In der versprochenen Fortsetzung des vorliegenden Werkes wird wohl noch oft von dem Einflüsse jüdischer Leib- und Hofarzte auf die sociale Stellung ihrer Glaubensgenossen die Rede sein. ל י Z. B. L B. M. 37 , 28, 33. 44,13. IY B. M. 14,6. . ¥• H Samuel 111. 3,31. I Könige 21,27. Joel 2,13. u. **) Jore deah $ 340,5. Isoh o ischoh mjjisaroeL ***) Chfjew likroa, 1b. *) B. Simeon ben Jochai (also in der Zeit nach dem Barkochbakriege, wo der Hass gegen Rom aufs Aeusserste gestiegen war) hinweisend auf Ezechiel 34,31: ״Und Ihr, meine Schafe, die Schate meiner Weide, ihr seid Odom.“ ■111r.1Wia.&S1riti lt 1—itiV ■iitiüall'iillllliü

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