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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1884-06-19 · No. 25. (19.6.1884) · p. Seite 99

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
13 (1884)
Issue
No. 25. (19.6.1884)
Date
1884-06-19
Page
Seite 99 (sequence 3)
Language
German
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— 98 — 10b gehabur gespendet, hat im Talmud Baba Bathra «in Einzelner dies bemerkt, was nur eine Umdenmng des Verses Jeremias 33,24 ist: ״Wenn nicht meinen Band des Tages and der Nacht, hätte ich die Gesetze des Himmels and der Erde nicht gegeben.“! Aas he i d nischer Zeit stammt diese dem Talmud entnomijnene Bemerkung, wo es eine Entweihung der Nationajehre und Gottes erschien, wenn ein Israelit von den Feinden seines Volkes and den Hassern seines Gottes Uhterdie Stützung öffentlich annahm! — Aber wenn Christen unseren Armen nur viel geben wollten — sie sollten durch keine Ablehnung geärgert werden! Wenn ein König oder Herrscher — (״derjGoi (Christ) ist“ wird ganz unmotivirt dazu gesetzt. § 254,2 heisst es: ״Akum“. — Wollte Justus das ewige Einerlei durch Mannigfaltigkeit ersetzen?) — den Juden |Geld schickt, sollen sie es im Geheimen christlichen (Akum ist fortgelassen) Armen geben. Nur j die Kleinigkeit ist vergessen, dass Isserles sofort hinzufflgt: ״Einige sagen, dass man damit thun toll, was der Herrscher befohlen hat“. (So scheint es aus der Erklärung ßaschi’s und der Tossaphotq bei der Erzählung von der Mutter des Königs Schiabur hervorzugehen..) Wozu die Erklärer bemerken, 1 was eine zarte Seele, wie Justus, wohl nicht begreift: Annehmen und anders Verwenden wäre ja eine Täu- Bchung (Genewas Daas), die streng verboten ist! Judenspiegel S. 84. 85.;Schenkt der Herrscher ־ *aber der Synagoge etwas, (so kann es angenommen *werden, weil der Segen ,davon nicht so bedeutend ,ist. Der dort angeführte Isserles § 254.3: I ,Aber, wenn sie etwas spenden liir das Gotteshaus nimmt man es an.“ Der SifseKohen giebt den wahren Grund, weil auch im Tempel lOpfer! von Heiden angenommen wurden. Dass man den Namen eines Abtrünnigen dicht •n heiliger Stätte als des Spenders von Geschenken für das Gotteshaus nennen lässt, dass man von[ihm keine Weihegeschenke annimmt, wird Justus bei säinen neuen Glaubensgenossen ebenfalls finden! Gesetz 88. Der Haupttrumpf wird mit dicken Buchstaben angekündigt. *Die Ehen zwischen Christen *haben keine Verbindlich- *keit, d. h. das Zusammen- *leben derselben ist dem Zu- *sammenleben von Pferden *gleich. Es stehen daher die *Kinder mit den Eltern in keiner *menschlich - verwandtschaftlichen *Beziehung und kann, wenn *Eltern und Kinder jüdisch *werden, der Sohn z. B. seine *Kutter heirathen. Doch haben Ate Rabbiner gegen die Anwendung *dieses Grundsatzes im Leben sich *erklärt, damit die jüdisch gewor- ,denen Akum (Christen) nicht sagen ,sollen, die Akum (Christen) seien »frömmer, als die Juden, indem bei *ihnen (den Akum) es nicht ge- »stattet werde, dass ein Sohn seine »Kutter heirathe.“ Der angeführte § $69.1 und dazu 2 lau,ten: *Nach dem biblischen ״Gesetze dürfte! der ״Proselyt seine Mutter *oder seine Schwester von *Mutterseite, die sich be- *kehrt haben, heirathen *Aber die Weisen*) haben ״es verboten, damit sie *nicht sagen, wir sinn aus *einer schwereren zu einer ״leichteren Heiligkeit ge- ״kommen. '■1: ״Wie ist das Ge- ״setz für Proselryten ״über Incest? Weimer ״als Akum seine Mutter ״oder seine Schwester ״von Mutterseite gehei- ״rathet hat und sie haben ״sich bekehrt, trennt] man ״sie. Wenn er aber mit ״anderen Blutsverwandten ״verheirathet war, tjrennt ״man sie nicht.“ *) d. h. die Talmudiisten. Auch hier dürfen wir heilig, versichern, dass Akum nichts Anderes bedeutet, als die in grausiger Sittenk*igkeit lebenden Heiden zur Zeit der römischen Kaiserwirthschaft. Weil sie so unzüchtig sind, dass ln der Hegel Niemand seinen wirklichen Vater kennt (ofr. Jebamoth 22b und 27b), darum sind die Familien- ״fcnde als zweifelhafte anzusehen! Die Unsittlio]ikeit M die Voraussetzung, mit der diese Bestimmung!ht und fallt. Das Heirathen von Mutter und Schwester in 2״“ zeigt zudem, wie wenig der Schulchan^ Araoh ein Gesetzbuch für 8eine.Zeit sein wollte! Die Annahme, dass nach ״biblischem Beohte“ (d. h. im Principe, welches aber nicht für die Praxis massgebend werden darf) alle Familienbande durch die Bekehrung zerstört' werden, beruht auf der juristischen Fiction: ״Ein Bekehrter ist wie ein Neugeborener.“ Das sind talmudische Theorien, welche für den Schulehhn Aruch nur wissenschaftlichen Werth hatten, da Bekehrungen zum Judenthum im 17. Jahrhundert so selten vorkamen, dass an derartige Complicationen nicht zu denken war! Im Uebrigen meine ioh gehört zu haben, dass Abtrünnige bei ihrer Aufnahme in andere Bekenntnisse sogar ihre Eltern verfluchen sollen. Hoffentlich ist das nicht wahr. — Aber es bezeichnet doch immer die Anschauung, wie die Familienbande durch Religionsw6chsel auch heute noch zerrissen werden! Auf die Auffassung der christlichen und jeder sittlichen Ehe wirft dieser Paragraph auch nicht einen Schimmer und ebenso auch keinen Schatten! Gesetz 89. Die ^biblischen Armengaben Vom Felde sind nur für Palästina geboten, auf die anderen Länder haben die Talnrudisten sie ausgedehnt. Wie wir oben (S. 55) bemerkt haben, 8011 die Wohlthätigkeit gegen Stammes- und Religionsgenossen' über das gewöhnliche Mass der Wohlthätigkeit hinausgehen. Es sind daher nur kleinere Unkorrektheiten, die wir zu rügen haben: Justus S. 86. 87. ,Seitdem sie (die Juden) aber unter ,den Akum (Christen) zerstreut sind und ihre Aecker zwischen denen ,der Akum (Christen) liegen, ist ,dieses verboten, weil die Armen der Akum (Christen) ״sich dieses aufsammeln können.“ Wo steht das gesperrt Der angeführte § 332 Haja: ״Jetzt sindsie nicht ״gebräuchlich, weil ״die Majorität Akum ist, ״und wenn map es liegen ״lässt, kämen die Akum ״und würden es nehmen.“ gedruckte ״verboten“?? — Wo dass ״ihre Aecker zwischen denen der Akum (Christen) liegen“? Im Gegentheil beweist dies abermale, wie die Verordnungen und Gesetze*) nur der Theorie zu Liebe durchdacht und paragraphirt wurden, denn mit dem Besitze von Feldern war es schon damals auch in Polen nicht weit her. (Fortsetzung folgt). Litteraturbericht, Recensionen. 1. Haesters A., Deutsches Lesebuch für die Mittelklassen der Volksschule. Ausgabe für israelitische Schulen, bearbeitet von M. Blumenfeld, Hauptlehrer. Preis roh: 74 Pf. Essen. Druck und Verlag von G. D. Badeker. 1884. 2. Dasselbe für die Oberklassen. Preis roh: 1,80 M. 555 Seiten. Die Haesters’schen Lesebücher erfreuen sich in der Lehrerwelt einer grossen Beliebtheit und haben bei Schulmännern entgegengesetzter Richtung Anerkennung gefunden. Es war darum ein gelungener Griff, eine Ausgabe genannter Lesebücher für; j ü ־ di sehe Elementarschulen zu besorgen. Doch! ist diese Idee nicht neuesten Datums, denn es existirt bereits von dem H. Lesebuch für Mittelklassen jüd. Schulen, wenn ich nicht irre, die 7. Auflage, ebenso von No. 2. Aber durch neue pädag. Anforderungen und besonders durch, die Prinzipien, die nach dän, ״Allgemeinen Bestimmungen“ des Preussischen Un- *) Es war fraglich, ob der Talmud diese Gesetze auf alle -י- Länder ausgedehnt hat. ן Ün ÜÜK

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