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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1844-05-22 · No. 21. (22.5.1844) · p. Seite 82

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
13 (1884)
Issue
No. 21. (22.5.1844)
Date
1844-05-22
Page
Seite 82 (sequence 2)
Language
German
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׳ . * _ ■י er btm dAmit. der im; Volke tiefgewurzelten Lebensriohtung entgegen.,* indem er derselben gleichsam de£׳ Stempel der höheren ־Weihe, der göttlichen Sanction, ansdrückte. Tn der That war die Anhänglichkeit an das väterliche Erbe kaum bei irgend ־einem andern Volke so innig wie bei dem jüdischen and es liess sich dessen Pflege sorgsam angelegen sein. ־Wenn Griechen und Börner die Feldarbeit als eine des freien Mannes unwürdige Beschäftigung betrachteten; wenn die Germanen solche dem unterstehenden Hausgesinde auferlegten (TaC. Germ. 15), während sie Hengste lähmten, Hunde hetzten und Pfeile schliffen (Edda), 80 oblagen die vornehmsten Männer in Israel dem / Ackerbau und anderen ländlichen Arbeiten. Hatte doch David, in welchem Königthum und — Dichterthum die schönste Vereinigung feierten, den Hirtenstab mit dem Scepter vertauscht! " (Fortsetzung folgt.) Justus’ Judenspiegel, beleuchtet von Dr. A. Lewin, Coblenz. _ (Fortsetzung.) Gesetz 57. ״Dem Juden ist verboten eine ״Flasche oder ein Glas Wein, welches ein Akum be- ״rührt hat, zu trinken, weil der Wein durch Berührung ״des Akum (Christ) verunreinigt ist.* In beliebter Manier entstellt. Der citirte § 123,1 Haga sagt: ״Wegen der Befürchtung, dass vom Weine ״dem Akum (d. h. dem Götzen) gesprengt worden ״ist; und in dieser Zeit, wo es nicht vorkömmt, dass ״die Völker den Götzen libiren, sagen Einige, dass ״der Wein nur zum Trinken verboten ist.“ Also es ist nur die — praktisch in Westeuropa kaum noch beachtete — Bestimmung der 18 Verordnungen übrig Sblieben (cfr. Einleitung), welche, wie Justus richtig azufügt, den gesellschaftlichen Verkehr zwischen Juden und Nichtjuden hemmen will.*) Von Unreinheit, selbst im biblischen Sinne, ist hierbei kein Gedanke! Gesetz 58. Hier ״den Juden ist jeder Genuss re8p. Vortheil, den er von einem Götzenhause des Akum *christlichen Tempel) haben könnte, verboten“ u. 8. w. —) und in den folgehden Gesetzen begeht Justus die nach beiden Seiten hin gemeine Fälschung Eli! ״Götze“ ohne Weiteres mit ״christlicher Tempel“ ״christliche Kirche“ zu übersetzen, obwohl der Schulahan-Aruch hierbei naturgemäss nur Ausdrücke der Mischua und der Gemara braucht, da er von wirklichem Götzendienste spricht, bei dem geopfert wird, _ wo mindestens ״eine Art Schlachten, eine Art Blutsprengen“**) vorkommt. Niemals ist entschieden ff worden, was und wie weit vom christlichen Cultus ־' von den. Juden unter die talmudischen Bestimmungen über Götzendienst untergebracht worden ist. Es scheint fast, als ob allein Statuen u. dgl. Darstellungen göttlich verehrter Wesen dahin gerechnet worden sind. — Dass man Wasser zur Tarife nicht verkaufen soll, kennzeichnet sich ausdrücklich als ein späterer, nach Analogie gebildeter Zusatz. Dabei heisst es aber nicht ״Akum“, sondern ״Kuthi“ d. h. ebenso wie die Kuthaeer***) (Samaritaner) einen Theil des jüd. Gesetzes beobachtet haben und deswegen als ff *) Das ist einer der Punkte im Schalchan Aruch, der, ob- 'Iff wohl er practisch meist nicht mehr beobachtet wird, offen als nicht mehr verbindlich erklärt werden müsste. (Red.) fc. ■ — *ר S י ״4';׳^.... ***) i 161.1 Isserlea cfr. oben. . ' .: ״Ärüder in der Erfüllung der religiösen Gebote“ angesehen wurden, auch aie Christen nicht als H e i d e n zu betrachten sind. Vom ״Weihräuch“ dagegen spricht die' Mischna und nur Babbi Justus^ hat gar leicht entschieden, dass diese Verordnung mit Haut und Haaren sich auf die Christen beziehe. Warum hat er nicht das Verbot des Verkaufens von Kleinvieh, das dicht daneben steht, auch herangezogen? Doch nur, weil es zu deutlich an Götzenopfer mahnt? Diejenigen, Reiche den Handel mit dem heidnischen Cultus zugehörigen Dingen gestatten, wo Coneurrenz ist, haben nicht die Absicht ״damit der Akum (Christ) das Geld nicht verdiene“, was allein des Dr. Justus zarter Sinn erdenken konnte, sondern gehen davon aus, dass dann der Verkäufer sich keiner Förderung des Götzendienstes schuldig macht!*) Ueber ״unrein“ haben wir schon früher gesprochen. Abermals haben wir noch zu versichern, dass der Schulchan-Aruch überall, wo der ״Judenspiegel“ in diesem Gesetze so sicher von christl. Kirche spricht, nur die talmudischen Verordnungen gegen Elilim ״Götzen“ wortgetreu auszieht. Gesetz 59. Hier scheint es dem Judenspiegel ganz deutlich und einleuchtend, dass die Kreuze oder religiösen Bilder in Dörfern, an den Wegen oder in kleineren Städten (von denen die Juden keinen Vortheil haben sollen) zur Verehrung, in grossen Städten dagegen nur zur Dekoration gemacht sind. Wir haben schon angedeutet, wie uns hier das Verhalten des schwindenden Heidenthums vorgeführt wird, da der ״Bauer“ an den väterlichen Göttern, festhielt, der Städter dagegen durchweg ungläubig geworden war. § 141,1 sagt, wenn die Statuen das Bild eines Stabes, eines Vogels u. dgl. in der Hand halten, sind selbst die an der Grenze Stehenden als Götzenbilder anzusehen. Passt das auf christlichen Brauch?**) Wenn dann Isserles von ״Kreuzen“ spricht und das nicht als Bild betrachtet wissen will, welches man am Halse zum Andenken trägt, so ist das eine Schlussfolgerung nach Analogie. j Gesetz 60. Der Jude 8011 keinen ״Genuss oder Vortheil von einer Akum- (Christen-) Kirche“ u• s. w. haben. Wieder übersetzt Justus Beth Elilim — Götzenhaus mit ״Akum- (Christen-) Kirche“ obschon der Tur hasohow von der Aschera dem Götterhain dabei spricht und der Darke Mosche hervorhebt, dass es nur dann der Fall ist, wo die Bäume als Gottheiten verehrt werden. ״Kle Schir“ Musikinstrument“ be-l deutet ihm Orgelspiel! Es geht eben nichts über pollakisch-getaufte Unverfrorenheit I Gesetz 61. Es sei dem Juden streng verboten,! neben einer Kirche ein Haus für sich zu bauen. Diesel der Mischna entnommene Bestimmung bezieht sich] auf Beth-Elilim — Götzenhaus. Denn der Jore Deahl selbst***) erklärt, dass Elilim Berge, Flüsse, Bäume] seien oder auch Häuser, die selbst verehrt werden] und nicht als Behälter des Götzenbildes dienen. Auch] von Götzenbildern der Israeliten ist dabei die Beda] Gesetz 62. Es wird der Unterschied festgestelltj zwischen Gütern, die den Götzen und denen, welche] den Geistlichen gehören. Von Ersteren 8011 der] Israelit keinen Genuss haben, von Letzteren wohl.] Hierbei spricht der Judenspiegel natürlich nur von Christ-] liehen Kirchengütern und leistet dann noch den netten] *) Dieser Grund wird in der vom Judenspiegel an״®■] zogenen Stelle ausdrücklich ausgesprochen. Der Spiegel der] Wahrheit spiegelt aber seine eigene Bosheit am liebsten wieder ] **) Es sind vom Schulchan Aruch die Worte der Mischnsl Awodah Sarah 40 c. beibehalten worden. •m •146.1 (*׳־. . . I

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