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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1844-05-22 · No. 21. (22.5.1844) · p. [Seite]

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
13 (1884)
Issue
No. 21. (22.5.1844)
Date
1844-05-22
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Zar Belnchtii! aller Jadenttiam and Jaden betreffenden IltteraHsehen Kr• sehelnnngen anf dem Gebiete der PhUo• «ophle, Geeehielite, Ethnographie, Theo• logle, Orientalin, Gxegeee, Homiletik, Litnrgfk, P&dagoglk. Herausgegeben von Rabbiner |Dr. Moritz Rahiner. 0]Lag9c6׳(tt^, 22. 1884. Bieher derelnaehligigen Lltteratnr, welche der Bedactlon sngeaandt werden, find•■ ln dleeem Blatte eingehende Beepreehnng. Bel Klntendnng von awei Recenalon•• Exemplaren erfolgt einmalige knrse ■ Gratle*Inaertien. Das wJ0di8ehe Utterat11r>Blatt*< erscheint wöchentlich in einem halben Bogen; Preis bei allen Buchhandlungen (in Leipzig bei Robert Friese) pro Jahrgang 8 Hark. jAbonnenten der ,,Israelitischen Wochenschrift“ (die vierte(jährl1ch bei illen Postanstalten und Buchhandlnngen 8 Mark kostet) Erhalten das ״Jüdische Litteratur-Blatt“ gratis. — lagerate werden mit IS Pf• für die gespaltene Petitzeile, Beilagen mit 16 Mark, berechnet und sind an die Expedition dieses Blattes zu senden. PM Buchhändler, welche direct oder durch Roberlt Friese in Leipzig Inserate einsenden, erhalten -5 Rabatt. "90 Inhalt: Wissenschaftliche Aufsätze: Aus dem socialen Leben im jüdischen Alterthum. (Fortsetz.) — Justus’ Judenspiegel. Beleuchtet von.Dr. A. Lew in, Coblenz. (Fortsetz.) -־ Die Synagogen dor Talmudzeit. (Schluss.) Litteraturbericht: Recensionen: Frankfurter Rabiinen. Ein Beitrag zur Geschichte der israelitischen Gemeii de in Frankfurt a. M. Notizen. — Inserat. — Briefkasten. Nachdruck nur mit voller Quellenangabe gestattet.. Aus dem socialen Leben im jüdischen Alterthum. (Fortsetzung.) Es würde die Grenzen, welche diesen Zeilep. gesteckt sind, überschreiten, wollten wir alle jene Ijlibelstellen citiren, welche die socialen Einrichtungen im mosaischen Staate znm Gegenstände haben. Kennern der Bibel sind solche ohnehin bekannt. Wir beschränken uns darauf, jene Einschränkungen ihren Grundzügen nach anzuiühren. In erster Reihe steht das Acker - oder L an d vertheilungsgesetz. Dassel be verordnete eine vollsten dig gleichmässige Vertheilung des in Besitz genommenen Landes, u. z. zuvörderst nach Stämmen und innerhalb eines jeden Stammes nach einzelnen Familien, wobei die Anzahl der Familienglieder das Ausmass des Antheiles bestimmte. Um aber die Gloichmässigkeit der Besitzveirhältnisse constant zu gestalten, erfolgte die Einsetzung des Jobeijahres, wo ״ein Jeglicher zu seinem Eigenthum zurückkehren“ sollte. Das Motiv, von welchem Moses hiebei geleitet war, mochte doppelter (Natur gewesen sein. Erstens wollte er den Anhäufjingen von Gütern in Händen einzelner Familien Vorbeugen, da dies der Ansatz zur Bildung eines Besitzad^ls zu •ein pflegt, was aber Moses, getreu seiner Gleichjheitsidee durchaus verhindern mochte. Andererseits durfte Moses richtig erkannt haben, dass nur ein zahlreicher, gesunder, seines Besitzthums froher Ackerbaijstand das widerstandskräftige Element in sich birgt, welches am besten sich eignet, dem Anstürmen kriegerischer Völkerschaften von aussen und der um sich greifenden Verweichlichung von innen Stand zu halten; eine Erfahrung, welche die Römer fünfzehn Jahrhunderte [•päter mit ihrem staatlichen Ruin erkaufen mussten. Um dem ausgesprochenen Gedanken der Gleiche mässigkeit des Besitzes dauernden Halt im Volke zu verschaffen, liess es Moses nicht bei den blossen Gesetzen bewenden, wohl - wissend, dass Gesetze doch nur ein äusserer Zwang sind und oft ihre Wirkung verfehlen, wenn das Volk, für welche die Gesetze ge- _ schaffen sind, denselben nicht das gehörige Verständniss entgegenbringen, oder wenn der Vollzieher der Gesetze nicht von dem wahren Geiste derselben, sondern von Nebenabsichten geleitet sind. Er strebte daher danach, dem Volke L i e be zu seinem Besitze einzu- , pflanzen. Er stellte ihm denselben als ein von Gott seiner (des Volkes) Obhut anvertrantes Heiligthum dar, dessen Pflege zu den vornehmsten Pflichten gehöre. ״Ein Land, auf das der Ewige dein Gott Acht hat, stets sind die Augen des Ewigen, deines Gottes, daraut, vom Anfang des Jahres bis zum Ende des Jahres“ (5. B. M. 11, 12). Dass diese von Moses aus-■ gestreute Saat auf fruchtbaren Boden fiel, ist einleuchtend. Gleichwie den Kriegsgesängen Homers bei den Hellenen, erhielten sich die schönen Sagen und Ueberlieferungen von den Erzvätern im jüdischen Volk lebendig und füllten sein Gemüthsleben aus. Wie die Helden des trojanischen Krieges bei jenen, waren bei v diesen die Erzväter vorbildlich, und dies nicht blos N■ in ihrem friedlichen, frommen Lebenswandel, sondern auch in ihrem weltlichen Streben, in ihrem Erwerbssinn. Von dem Letzteren bietet uns die heilige Schrift manche interessanten Züge. Sie erzählt uns, wio Isaak das Land fleissig anbaute und dafür von Gott mit ״hundertfachem Ertrage“ gesegnet ward; wie er unermüdlich und unverdrossen immer nach neuen Wasserquellen grub; wie Jakob, das blutrünstige Geschäft der *Jagd verschmähend, sich ganz der Häuslichkeit, dem Ackerbau ui^ der Viehzucht hingab; ־ wie sich endlich die Erzväter auf ihren Wanderzügen, welche ihnen die Hungersnoth anferlegte, immer nach ihrer heimathlichen Scholle zurücksehnten. Wenn £1 Moses nun seinem Volke die Besitznahme des Landes als Bewährung des mit den Erzvätern geschlossenen Bundes und als Erfüllung der daran geknüpften Verheissungen hinstellte; so bestärkte er hiednreh das Volk in seinen oben gekennzeichneten Gesinnungen 4־-, . Jy

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