Mannheim
Compact Memory

Jüdisches Litteratur-Blatt · 1884-05-15 · No. 20. (15.5.1884) · p. Seite 79

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
13 (1884)
Issue
No. 20. (15.5.1884)
Date
1884-05-15
Page
Seite 79 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/6492408-6488249-8756127--0392-4855752
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

י ^5*' Oe Judenspiegel S. 64 ff. ״Es ist dem Jaden ver- ״boten, eine Nochris ״(Christin) als Amme za ״nehmen, falls er eine ״jüdische haben kann, ״weil die Natur und das ״Wesen einer Amme in ״der Regel auf das Kind ״übergingen und die ״Nochris (Christin) das ״Kind verdumme und ״ihm schlechte Eigen- ״schäften beibringe.“ ■־*■ ■ . :ך setz 53. Dort angeführter Jore Deah § 81, Haga 7 : ‘ | ״Milch der Akum ist wie die: Milch ״der Israelitin, doch soll m^n ein ״Kind nicht von einer Akum Rängen ״lassen, wenn man eine Israelitin ״haben kann. Denn die Milfh der ״Akam verhärtet das Harte und ״schafft ihm eine böse Natur j Und ״ebenso 8011 auch dite isr. ״Amme nicht verbotene ״Speisen essen and tuc|1 das ״Kind selbst nicht, denn all ״dies schadet ihm im Alter.“ Die ״verbotenen Speisen“ also sind’8, von denen man eine schlimme Einwirkung auf das Kind befurchtet! Gesetz 54. Hier zählt er einen Theil det 18״ Verbote“ auf, von deren Entstehen wir in der: Einleitung gesprochen haben. Der geneigte Leser weiss, dass dies der dem Druck entgegengesetze Gegendruck gewesen ist. Ohne Irrthum geht’s bei Justus aber nicht ab, so zählt er Spirituosen auf, wo nur vom ״Wein* die Bede ist. Nur . Vereinzelte wollen als Consequenz das Trinken in Schanklokalen verbieten. Gesetz 55. Hier operirt Justus mit dem Worte ״unrein“! Das klingt gar beleidigend. .Ist aber nur die Uebersetzung des hebr. ״tomeh“ — d. h. nicht zum Einbringen in den Tempel geeignet als etwas was vom Tempel femgehalten werden soll! Hier haben wir überhaupt dünne und dick gedruckte Lüge. Jore Deah 117. Judenspiegel § 66: ״Der Jade darf nicht ״handeln mitunreinen ״äachen(z.B. Schweinen, ״Dingen aus einer (Christ.) ״Kirche u. s w., wie wir ״weiter unten sehen wer- ״den«, aber einem Akum ״(Christen) das abzu- ״nehmen (d. h. nicht ״kaufen, sondern als Be- ״Zahlung einer erdichteten ״Schuld anzunehmen) ist ״erlaubt, weil es immer ״eine gute Sache ist, ״dem Akum (Christen) ״etwas zu entreissen. ״Alles was von der Thora verboten ״ist, obschon es dem Gebrauche er- ״lauht ist, wenn es etwai zum ״Essen geeignetes ist, darf man es ״nicht zum Handelsartikel machen ״— ausser Fett — und wenjn dem ״Jäger wilde Thiere, unreine) Vögel ״und Fische in die Hand gekommen ״sind (und ebenso wenn eine Newelah ״oder Trefa d. h. durch die (Todes- ״art oder Krankheitsbefund zu ״essen Verbotenes, im Hause vor- ״gekommen ist) darf main sie ״verkaufen .... Haga: Und er ״(sc. der Jäger) muss sie sofort ver- ״kaufen und darf nicht warten bis ״sie fett geworden sind. Und Ebenso ״ist es erlaubt, für seine Schuld von ״dem Akum unreine Dinge*) an- ״zunebmen, denn es ist, als ob er ״sie (die Schuld) aus ihrer! Hand (Sieht das nicht so aus, ״rettet.**) Newela dem Akum zu als oh es im Jore Deah so ״verkaufen und ihn glaubten zu stehe? Und natürlich — ״lassen, dass es Koscher | (d. h. ist kein Wort davon zu ״rituell dem Genüsse erlaubt) ist, finden! L.) ״iah verboten. Den Beim wolle sich der geneigte Leser daraus selbst machen. Gesetz 56. Essgeschirr, das von einem Akum gekauft ist, muss, nicht wie der Judenspiegel sagt, ״rein gewaschen“ werden; sondern in einem 40 Seah mindestens enthaltendem Wasser gebadet und dabei ein Segen gesprochen werden. — In diesen uralten der Mischna entnommenen Bestimmungen wirken die biblischen Gesetze über Tomeh und Taohaur (״unrein hnd rein“ in dem oben erklärten Sinne) nach. Praktisch geblieben ist die Befürchtung, es könnte der Nicht- Jude' ein solches Geräth für ritualmässig verbotene Speisen (Schweinefleisch etc.) benutzt haben. Der ®atz ״weil die Abnm (Christen) unrein (im Sinne der *) . Hier steht tome statt ״zum Essen verboten“! **) So tohwer also war es, Bezahlung zu erlangen Juden) sind“ gehört JustuB und nicht dem Sohulohan- Aruoh an. ' (Forts, folgt.) Die Synagogen der Talmudzeit Im Märzhefte der Grätz’schen Monatsschrift L J. beginnt H. Rabb. Dr. Jm. L ö w dieVeröffentlichang eines Bruchstückes aus dem unvollendet gebliebenen dritten Bande ״der Beiträge zur jüdischen Alterthumskunde* seines Vaters, des seligen Leopold Löw. Im zweiten, ״Baustätten der Synagogen“ überschriebenen Kapitel berichtet Löw über die bekannte Thatsache, das? die Synagoge in der talmudischen Zeit ausserhalb der Städte, auf dem freien Felde, sich befanden. Ausser der Talmudstelle Kidduschin 73b, wo die Bede von einem ״Findlinge ist, welcher in einer nahe zur Stadt ״gelegenen, von Vielen besuchten Synagoge gefunden“ worden war, und ״zwölf Autoritäten, welche im Mittel- ״alter die Erinnerung an die ausserhalb der Städte ״erbauten Synagogen wach erhalten“ hatten, dürfte ״vielleicht“, so meint Löw, ״auch die Allegorie des ״Midiasch*) zu I M.. 29,2—3. einen Fingerzeig auf die ״ im Freien erbauten Synagogen enthalten“ und obgleich die fragliche Stelle a. a. O auch noch andere allegorische Deutungen erfahren, 80 ״dürfte nichts ״ desto weniger die Vermuthung gestattet sein, ״dass die im freien liegenden Synagogen auf die Deutung führten: ״Der Brunnen auf dem Felde“ ist ״״die Synagoge“. Die Erklärung, dass die fragliche Deutung des Midrasch auf der Thatsache beruhe, dass die Synagogen der talmudisch-midraschisohen Zeit auf dem freien Felde erbaut gewesen waren, hat zwar bereits Samuel Straschun in seinen Glossen zum Midr. Babba**) gegeben, welch’ Letztere noch bei Lebzeiten des im Jahre 1875 verstorbenen Leop. Löw bereits zwei Mal: 1843—45 und 1 858***) im Drucke erschienen waren; es ist jedoch immerhin möglich, dass dieselben dem seligen Löw unbekannt geblieben, wie sie denn auch mir bis vor drei Jahren, zu welcher Zeit ich mir die (in der Note**) citirta) neue Wilnaer Ausgabe des Midr. Babba erworben, unbekannt geblieben waren. Bemerkenswerth erscheint mir vielmehr die Schüchternheit, mit der der 8eL Löw diese Erklärung der fraglichen Midraschstelle vorträgt. War es ihm entgangen, dass ein grosser Theil der Agadoth des Talmud und der Midraschim blosse apologische Zeitbetrachtungen sind, welche nur zu homiletischen Zwecken an das Schriftwort anknüpfen und auch ursprünglich nichts weiter, als Betrachtungen aus der Zeit für die Zeit sein wollten? Waren ihm, dem sei. Löw, die neueren Schriften, welche von diesem Gesichtspunkte aus die Agadoth betrachten, unbekannt geblieben? Er hatte doch sicherlich Grätz (Geschichte B. IV), welcher ־die talmudische Zeit behandelt und von diesem Gesichtspunkte aus bearbeitet worden, gelesen! Ein grosser Theil der Agadoth beruht auf den zeitgeschichtliehen synagogalen Einrichtungen und Controversen und kann blos unter Berücksichtigung der geschichtlichen Grundlage genau und deutlich erfasst werden, wie wir anderweitig, gelegentlich nachweisen werden. Wir wollen im Folgenden nur einige Agadoth besprechen, welche auf der Thatsache beruhen, dass die Synagogen der talmudischen Zeit ausserhalb der Städte, auf freiem Felde, gelegen waren. (Fortsetzung folgt) *) Rabba cap. 70: וירא והנה באר בשדה זה בית הכנסת. **) S. Midr. Rabba mit 15 Comm. Wilna 5638 1878 a. 1. Anm. (ד)• •***) s. Jeiiinek קונסו המניד s. 12 No. (77).

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.