Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 13 (1884)
- Issue
- No. 20. (15.5.1884)
- Date
- 1884-05-15
- Page
- Seite 78 (sequence 3)
- Language
- German
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' '■ I . V .-?5\r ■ ■■»■־■־ * ursprünglich waren tmd mit dam Staat» zugleibhjn’s Leben traten, waren die ersteren blos sogenannte ״ Repressiv-Ma&ssregeln indem sie der Verbesserung einer früher bestandenen verrotteten Volkswirthschaft 'gelten. Ueber die nrsprüngliche Socialverfassung der Griechen aber fehlt jede historische Nachricht. £ine solche dürfte überhaupt nicht existirt haben, zumal die Griechen erst mit dem Auftreten ihrer beiden Gesetzgeber aus dem Nebel der Sage and schwankenden Ueberlieferungem in das Licht geschichtlicher Wirklichkeit rücken. — Was bisher von den socialen Einrichtungen der Griechen gesagt worden, gilt auch von jenen der alten B5mer. Schon die ältesten Ackergesetze derselben haben genau gegeneinander abgegrenzte Stände (Patricier und Plebejer) zur Voraussetzung und war auch die Bodenvertheilung weit entfernt, eine gleicnmässige oder auch nur ein billige zu sein. Wir haben nun an den Ufern des Nil einen Staat gesehen, der eine bedeutende Stufe der Cultur und der Macht erklomm und dessen Institutionen dem ersten Calturvolke Earopa’s theilweise vorbildlich waren; einen Staat, von einem Volke bewohnt, dessen Fleiss, Kunstfertigkeit und Arbeitskraft imposante Baudenkmäler der Nachwelt laut verkünden. Wir sahen ferner an den Ufern des Indus ein grosses Volk ■ich ausbreiten, welches uns durch den Beichthum seiner Li tteratur durch die philosophischen Systeme seiner Weisen Achtung abringt. Allein hier und dort späht unser Blick vergebens nach einer Spur von socialer Gerechtigkeit. Vielen Millionen von Menschenkindern, welche diese beiden Reiche beherbergten, war das düstere Schicksal besiegelt, noch ehe sie geboren wurden. Kein Freudenstrahl verklärte die trübe, enge Behaarung, wo das Kind eines ägyptischen Höngen oder eines indischen Qudra das Licht der Welt erblickte; kein beseeligendes Lächeln empfing den neuen Ankömmling; keine heiteren Lieder ertönten an seiner Wiege. Mit dem Brandmal niederer Geburt behaftet, betrat er in zarter Jugend seine, von keinem Hoffnungsschimmer erhellte Laufbahn, um solche keuchend unter erdrückender Lebenslast zu durchschreiten und am Ziele derselben geräusch- und, ehrlos eingescharrt zu werden. Und gilt das eben Gesagte nicht auch von den Heloten Sparta’s und den römischen Sclaven? Wenn wir uns nun von diesen düsteren Bildern abwenden und die mosaischen Staatseinrichtangen überblicken, so beugt sich unser Geist in Ehrfurcht vor dem grossen Sohne aus dem Stamme Levi. Unser Gemüth wird von einer unnennbaren Bewunderung erfasst, wenn diese grandiose Gestalt unserm geistigen Auge sich vergegenwärtigt. Wie kaum je in Einem haben sich in diesem Manne tiefe Empfindung, hoher, durchdringender Geist im Erkennen und Heroismus im Vollbringen zu harmonischem Dreiklang verschmolzen. Aus einem winzigen Hirtenvolke und auf einem Flächenraum von kaum vierhundert Quadratineilen schuf der grosse Glaubensstiftar •in Gemeinwesen, das auch in Hinsicht der socialen Gerechtigkeit und Ordnung das ganze Alterthum überstrahlt und , . ־ ■ - *־V;. י auch heute, nach dreiunddreissig Jahrhunderten, in seiner Art als leuchtendes Vorbild gelten kann, denn einen vollkommeneren Ackerbaustaat lässt sich kaum denken. (Fortsetzung folgt.) Justus’ Judenspiegel, beleuchtet von Dr. A. Lewin, Coblenz. (Fortsetzung.) Nun kommen wir zu dem als Ritualcodex über das Schlachten der Thiere, über das zum Essen Erlaubte und Verbotene, vielgebrauchten Theile des Schulchan Aruch, zum Jore Deah! (Doch vorher tragen wir noch das oben in der Reihenfolge nicht besprochene Gesetz 6 hier nach: Gesetz 6. Orach Chajim 154. 11 (nicht 128,41)' Was als ״Opfer“ betrachtet wird, darf man von einem Mummor, d. h. dem, der das ganze Gesetz von sich geworfen hat, oder wichtige Theile desselben nicht beachtet, nicht annehmen, (cfr. Chulin 4,b). Daher ״ist es verboten das von einem Apostaten geschenkte Wachs oder Licht in der Synagoge zu verbrauchen“ Dagegen darf man eine Thorarolle, die der Abtrünnige auf seinen Namen hat schreiben lassen, als Geschenk -von ihm nehmen. Der Magen Abraham führt die Ansicht an, dass man selbst von dem, welcher Jude ist, aber den Sabbath principiell ent-! weiht, keine Lichter in die Synagoge bringt. Da von Nichtjuden Opfer angenommen werden sollen, trifft diese Ausschliessung nur als Juden Geborene — es ist eine interne, disciplinare Massregel, die von allen billig Denkenden als berechtigt anerkannt werden wird. Von ״verdammt“ oder von ״exkommuniziren“, von denen Justus flunkert, ist keine Rede. Das ״Aus der Religionsgemeinschaft ausschliessen“ hat der Abtrünnige selbst besorgt. Das Nichtannehmen seiner Opferspende drückt allein — die Verachtung aus, der er verfallen ist, wie diese Bestimmung zwischen zwei anderen steht, welche das vom Götzendienst Herstammende und das Eckelerregende ausschliessen. Dass man vom Akum Lichter, wie Opfer annimmt, hebt der Magen David, die Lügen der Apostaten fürchtend, hervor.) Gesetz 51. ״Newelah“ heisst nicht allein ״krepirtes Vieh“, sondern auch was auf eine andere Art, als durch rituelles Schlachten das Leben verloren hat. Da das rituelle Schlachten ein religiöser Akt ist, so darf er von keinem einer andern Religion Angehörenden vorgenommen werden, und wenn es doch geschehen ist, so ist dies nicht als gültig anzusehen. Das von irgend einem Nichtjuden Geschlachtete ist nicht rituell geschlachtet. Wie würde man’s aufnehmen, wenn Juden forderten, dass sie, ohne Christen zu werden, Sakramente, überhaupt religiöse Akte der christlichen Kirche rechtskräftig vollziehen dürfen!? Gesetz 52. Weil der Nichtjude in der rituellen Frage, ob das Thier 8 Tage alt ist, nicht gültiges Zeugniss ablegen darf, setzt Justus ohne Bedenken hin, ״weil die Akum (Christen) Lügner und Betrüger seien“. Das ist erlogen, denn in Ritualien sind nur die diese Riten heilig Haltenden gültige Zeugen, was durchaus die Glaubwürdigkeit der andern Menschen nicht bemängelt. Hier (ritt hinzu, dass der Verkäufer es sagt, der Interesse daran hat, dass der Verkauf zu Stande kommt! *) In voriger No. sind folgende Druckfehler zu berichtigen: S. 70a Z. 6 v. u. für ״den“ liess ״dem־‘. Das. b Z. 16 v. o. nach ״bei“ füge hinzu: ״mit falschem“. Z. 17 v. o. streiche ״mit falschem“. Z. 39 v. o. statt ״Kamischpot׳‘ lies ,JHamischpot“. Z. 40 v. o. statt ״oder“ lies ״ed.“. S. 71a Z. 14 v. o. streiche ״**)“. Z. 10 v. xl statt ״*)“ stelle ״*״)“.