Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 13 (1884)
- Issue
- No. 15-16. (10.4.1884)
- Date
- 1884-04-10
- Page
- Seite 59 (sequence 3)
- Language
- German
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59 — Gesetz 12 und 13. Die Sabbathentweib|ung ist nur erlaubt, um Juden zu retten, Andersgläubige nur, wenn ein Jude dabei ist. . ״Einer christlichen Frau“ bei der Geburt am Sabbath zu helfen, ist verboten, ״da sie doch nur als Tier betrachtet werden darf‘. Wir haben hier Kampfgesetze. Das Zweite stammt aus derselben Mischna*), in welcher den Jüdinnen untersagt wird, sich vpn heidnischen Hebeammen entbinden zu lassen, weil man befürchtet, dass diese das neugeborene Kind morden! — Das ist schlimm genug. Da hätte Justus die Begründung von ״Thier“ nicht hinzuzulügen brauchen. Weder in der Mischna, noch im Talmud etc. ist ein Wort hiervon gesagt. Für die Praxis ist’s übrigens selbst tief in Polen seit Jahrhunderten bedeutungslos. Jüdische Hebeammen entbinden zu jeder Zeit Christinen, diese jüdische Frauen; wie überhaupt alle diese und die Uebertreibungen in den Sabbathgesetzen — wie etwa die Einschränkung des Löschens eines Brandes am Sabbath — durchaus graue Theorie sind. Gesetz 14. ״Am Paschaabende soll jeder Jude das Gebet Schephoch beten (d. i. ein Gebet der; Juden, worin Gott angerufen wird, er möge seinen Zorn über die Goijm (Christen) ausgiessen.“ Weiss depn der Täufling nicht, dass dies ״Gebet Schephoch“! nichts Anderes ist, als die Verse Psalm 79, 6,7 upd eine Umschreibung der beiden Verse? Waren die ״Goijm“, welche der Psalmist im Auge hatte, auch Christen? Sind die Christen Völker, welche Gott nicht erkannt haben? Sind unsere Königreiche solche, die Gott nicht anrufen wollen? Wahrheitsliebe und eine gewaltige Fülle von Gelehrsamkeit vereint, erzeugen einen — Justus! Er sagt (S.44) in Bezug auf dies Schephoch: ״und wenn sie (die Juden) ״das Gebet andächtig ver- ״richten werden, dann wird ״der Herr ohne Zweifel ״das Gebet erhören und ״den Messias schicken, der ״seinen Zorn über die ״Goijm (Christen) aus- ״giessen wird.“ Der von ihm angezeigte Jsserles aber sagt: ״Einige sagen, dass Schephoch ״vor Lolonu gesprochen werden ״soll (Ban Perek af al: Pi) und ״dass die Thür zu öffnet sei, um ״zu denken, dass es eite Nacht ״der Wacht ist. Und ijn Folge ״dieses Glaubens wird der ״Messiaskommen und setnenZorn ״über die Akum ausscljütten.“ Messianische Zeit — die Schilderung djes Propheten Ezechiel von Gog und Magog ist’s, in welche Justus mit täppischer Hand hin eingegriffen tat. Gesetz 15. Für den Hund darf am Festtage Speise bereitet werden, für einen Akum (Christen) nicht, ״indem wir denselben leben zu lassen nicht verpflichtet siqd.“ Das sieht schrecklich aus — ist’s aber durchaus nicht)! Denn החיה heisst nicht ״leben lassen“, sondern ״ernähren* oder מזונותן עליך ihre Ernährung liegt Dir ob! Für alle Wesen, denen der Jude ihre Nahrung zu reichen verpflichtet ist, darf er auch am Festtage Speipen bereiten. Für die ausserhalb dieses Kreises Stehenden nicht — also für Knecht und Magd, aber nicht für Gäste! Das ist des Pudels Kern, wie er in Bpza 21b oben, als Folge des biblischen ״ לכםEuch“ : dargethan wird! (Fortsetzung!folgt.) Zur Geschichte der Juden in Odemheim. In seiner kürzlich herausgegebenen ״Geschichte der ehemaligen freien Reichsstadt Odemheim“ befindet sich folgende, auch für weitere jüdische Kreise interessante Stellen: Seite 100: Eine dritte Steuer, welche die deutschen Könige aus Od. bezogön, war die Judensteuer. Die Juden wurden als Leibeigene *) Awoda »Sarah 2üa. oder ״Kammerknechte“ des Königs angesehen und behandelt; sie standen ganz unter seiner Botmäpsigkeit und genossen seinen Schutz. Dafür mussten sie dem Reichsoberhaupt hohe Steuern zahlen. In Od. werden die Juden zum erstenmal urkundlich erwähnt im Jahre 1403. Laut einer Urkunde, ausgestellt am Sonntage nach dem Allerheiligenieste 1403, erlaubte König Ruprecht dem Amtmanne und dem Bürgermeister und Rath zu Od., auf die Dauer der nächsten 4 Jahre Juden aufzunehmen, und weisst dem Amtmann Sifrid v. Stein an, von den Steuern, welche die Aufgenommenen jährlich zu geben hätten, dem Ritter Eberhard Vetzer 10 Gulden, welche ihm schon vormals verschrieben worden *eien, auszuzahlen und den Rest der Steuern für sich zu behalten. Seite 37 : Grosse Aufregung herrschte im Anfänge des Jahres 1513 in Od., Junker Ruprecht Seltin, Sohn des in Od. wohnenden Junkers Gerhard Seltin von Saulheim, hatte unter Vorgeben, der Burggraf zu Alzey habe ihn dazu ermächtigt, muthwilligerlWeise einen Juden gefangen genommen und ־den Bürgermeister, welcher von Amtswegen dagegen einschritt, einen ״Juden“ gescholten. Dadurch hatte er ־ den - Stadtfrieden gebrochen und sich schwerer Strafe schuldig gemacht. Der Rath trat zusammen, um über diesen schweren Frevel zu richten, konnte oder wollte jedoch wegen der möglichen Folgen bei einer Verurtheilung des Verbrechers keinen entscheidenden Beschluss fassen. Junker Ruprecht wurde übrigens gezwungen, den Juden frei zu geben, und durch den Bürgermeister und die Stadtknechte ins Gefängniss gebracht und zwar in den ״Thurm“, wohin nur die schweren Verbrecher kamen. Da die Junker Seltin in der Stadt, insbesondere unter den Burgmannen, zu welchen Gerhard Seltin gehörte, einen nicht unbedeutenden Anhang hatten, so entstand über die Gefangemjahme des jungen Seltin ein grosser Lärm und Auflauf, welcher bis in die Nacht fortdauerte, so dass die Stadtpolizei die ganze Nacht auf den Beinen sein musste, um Gewaltthätigkeiten zu verhindern. Wegen der Schwierigkeit des Falles, da es sich um den ISohn eines Ritters handelte, welcher als solcher besondere Vorrechte vor anderen Bürgern hatte, fragte man bei dem Burggrafen zu Alzey, zu Nierstein bei dem Odemheimer Amtmann. Ritter Eberhard Vetzer von Geisspiessheim, sowie bei den Rathsherren in Oppenheim und jenen in Worms um Rath, was zu macheu sei. Unterdessen hatte Junker Gerhard Seltin die Stadt verlassen und 'drohte mit Waffengewalt seinen Sohn zu befreien; an Ritter Ludwig v. Affenstein, welcher Odemheimer Burgmann war, an den Wartenbergem, welche schon in früheren Zeiten mit den Odemheimem in Fehde lebten, und an anderen fand er Verbündete,- welche auch ihrerseits an den Bürgermeister und Bath Drohbriefe schickten. Doch man liess sich in,der Stadt nicht einschüchtem, sondern rüstete sich zur Vertheidigung: die Brücken und Mauern wurden in der Eile ausgebessert,, die Rüstungen und Waffen I der Bürger besichtigt, Pulver auf die Letzen geschafft, die Weilnolsheimer, welche die Rechte, aber auch!die Pflichten wie die Odemheimer Bürger in der Stadt hatten, aufgefordert, sofort mit ihren Harnischen und Kriegsgeräthschaften nach Od. zu kommen, einem I Jeden der Bürger wurde sein Posten angewiesen, mit dem strengen Befehle, beim Ertönen der Sturmglocke ungesäumt auf demselben einzutreffen. Wie bei allen wichtigen Angelegenheiten wurden Boten ausgesandt, j um die adeligen Mitglieder des Ritterrath.es zu einer ausserordentlichen Ritterrathssitzung von ihren Wohnorten nach Od. zu berufen, und zugleich schickte man Beschwichtigungsbriefe an Junker Gerhard und an die Wartenberger. Endlich, nachdem die Aufre- .