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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1884-04-10 · No. 15-16. (10.4.1884) · p. Seite 58

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
13 (1884)
Issue
No. 15-16. (10.4.1884)
Date
1884-04-10
Page
Seite 58 (sequence 2)
Language
German
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Babbinen sich genöthigt sahen, die Frage zn ent- 80heiden: fällt das Kreuz unter die den Statnen gleichstehenden Caltsymbole? Da sie dies bejahten — sie unterscheiden dabei zwischen als Schmnck getragenem nnd gottesdienstlich verwendetem*) — mnssten sie eine dafür gültige Verordnung treffen! Gesetz 5. ״... so aber ein Kind derselben“ (der Nachkommen Aron’s, der Priester) ״ein Akum (Christ) geworden ist, dann ist die Familie entheiligt and verliert infolge dessen ihr priesterliehe8 Becht“. Das hat Jastus gross drucken lassen, denn erstens ist nicht von einem Kinde and zweitens nicht von der Familie die Bede. Der Wortlaut ist**): ״Einige sagen, dass, wer eine Tochter hat. welche zn den Akam ihren Glauben ändert, oder gebuhlt hat, (Jen Anspruch verliert, geheiligt za werden, denn ״sie entweiht ihren -Vater“. ***) Diese Heiligung besteht darin, dass er die Mahlzeit eröffnet, zuerst den Segen spricht. Dagegen bleibt es ihm unbenommen, den Priestersegen zn verrichten! Der Glaabenswechsel von Mädchen erfolgte nach der Ansicht der mittelalterlichen Babbinen nicht ans Ueberzeagang, sondern aas Fleischeslust — darin mögen sie schwerlich so ganz Unrecht gehabt haben, wie Shakespeare’s Jessica bezeugt. Gesetz 6. Dass man von einem Jaden, ״der Akam (Christ)“ geworden ist, kein Geschenk ftir die Synagoge annehmen dürfe-konnte ich an der angegebenen Stelle nicht finden. Gesetz 7. Das ״Symun Gebet“ ist ein Beleg für Jastns Gelehrsamkeit, denn das Tischgebet wird ״mit Synum“ verrichtet, wenn drei vereint es beten! Also dies ״Synum Gebet . . . darf in keines Akam ״(Christen) Haas gebetet werden, damit der Akam ״(Christ) nicht gesegnet werde“ Der B. Moses I88eHes sagt dies folgendermaassenf): ״Es ist Sitte ״(Minhag), nicht gemeinsam das Tischgebet im Hause ״einedPkkum zu verrichten nnd mir scheint der Grund ״dazu zn sein, weil sie ans Fnrcht vor dem ״Ak am im Hanse desselben nicht mitGenuss ״haben essen können (delo jochlu likwoah Azmon b’beth hoakam) and so ist’s, als ob sie nur gelegentlich einen Bissen za sich genommen haben; and ferner ist eine Gefahr za besorgen, wenn sie den Wortlaut ändern and nicht sagen werden: Der Allerbarmer segne den Herrn dieses Hauses!“ Dazu bemerkt der Ateres Sekenim zur Stelle ״Einige sagen, dass diese Sitte weder Sitte noch Festsetzung ist and dass also, wer sie verändert, nichts Unrechtes thut“. Dass dieses Gebet and dieser Segensspruch in eines Nichtjnden Hause nicht gebetet werden dürfe, ist also — Lüge! Gesetz 8. Das Dankgebet wegen eines Wohlgeruches darf nicht gesprochen werden, wenn das Wohlriechende in einem Abort, in den Händen einer Buhlerin ״oder wenn es in einer Kirche (nämlich der Christen) gewesen ist“ .... ״indem es ... . durch die Kirche verunreinigt worden ist“. So Justus. Im angeführten § 217, 2, 4, 5 wird aber vom Veranreinigen selbst im biblischen Sinne kein Wort gesagt, vielmehr werden als Gründe angegeben: Weil der Geruch nicht am Beiner sei Ost willen da ist, wird kein Segenssprach gestattet über den gegen Leichen oder Abort angewandten Wohlgerach; den Wohlgeruch der Bahlerin soll man nicht riechen, damit man sich nicht ihr körperlich nähere. ״Die Wohlgerüche des *) cfr. Jore Deah 190,3 Hagah. **) Orach Chajim 128,41 Haga. •ך IIL B. B. Mosis 21,9. f) Orach Chaüm 193,3. Akam zu riechen ist verboten.“ Das ist wörtlich hergenommen aas der Mischna Berachoth 51 b, wo Awodath Elilim ״des Götzendienstes“ steht! Vor dem Jahre 250 hat man doch sicher nur an Götzentempel und nicht an Kirchen gedacht. Der Talmud ibid. S. 53 a spricht da von Zauberanfug und von einem Markt der Awoda Sarah! Der Ausdruck ״Verunreinigung“ kommt also weder in der Mischna, noch der Gemara, noch dem Schulchan - Aruch, sondern allein in dem unreinen Hirnkasten des Justus vor. Gesetz 9. Im § 224,2 soll geboten sein, bei einer Kirche (der Christen) die zusammengestürzt ist, Zusagen, ״gelobt seist Du Herr, dass Du dieses ״Götzenhau8“ von hierausgerottet hast, bei einer stehenden Kirche (der Christen): dass Du den Uebelthätem Deinen Zorn verlängerst; wenn man viele Akum (Christen) oder einen Kirchhof derselben sieht: Eure Mutter stehet in grossen Schanden (Jerem. 50,10) u. s. w. Vor gut gebau*•'־. Häusern von Akum (Christen): die Häuser der Hochmüthigen soll Gott zerbrechen, vor den Trümmern eines solchen: Gott ist ein Herr, der sich rächet.“ Dieses Kapitel beginnt: ״Wer einen Merkulis oder anderes Akum sieht“. Ausdrücklich sagt B. Moses Isserles, dass jetzt der Spruch ״dass du den Uebelthätern etc.“ nicht angewendet wird. All dies als sind wörtliche Citate zumeist aus der Mischna,*) die den Ingrimm der Verfolgten gegen ihre Verfolger bekunden. Vom ״Götzenhaus“ ist keine Bede, denn Awoda Sara ist ein ״Götzenbild“. Die später genannten ״Häuser“ werden vom Magen David als die ״Häuser“ in welchen die Götterbilder stehen, erklärt. Auf Christen haben sie höchstens in den dunkeln Zeiten Anwendung gefänden, wo die Juden in steter Todesangst und quälvoller Entehrung lebten. Dass daneben, denselben Quellen entstammt, Segenssprüche genannt werden über Gelehrte und Könige des Akum, erwähnt Justus nicht. Wir betonen dies, weil es zeigt, dass selbst in den drangvollen Zeiten der Beligionsverfolgungen, der Hass nur gegen die feindliche, heidnische Beligion, und nicht gegen die Nebenmenschen sich zu äussern gewagt hat. Gesetz 10. Der Jude ist am Ausgang des Sabbaths verpflichtet, ״sobald er Licht erblickt“ einen Segen zu sprechen — ״wo aber das Licht aus einer Kirche (der Christen) leuchtet, da ist es verboten, für den Genuss solchen Lichtes Gott zu danken“. Es ist falsch, ״sobald er Licht erblickt“ und ״Genuss solchen Lichtes•‘, vielmehr soll der Jude Licht am Sabbathausgange anzünden und sehen, um diesen Segen zu sprechen — hierbei steht eine cultuelle Handlung in Frage! Ueber Akum haben wir schon sattsam uns geäussert.**) Gesetz 11. AmSabbath darf ein Haus in Palästina gekauft werden, um, nach Justus, einen Akum (Christen) weniger und einen Juden mehr zu haben. Es heisst ״wegen des Colonisirens des Landes“. Falsch ist ferner, dass man deswegen schreiben dürfe, man darf schreiben lassen. Aber bedeutende Decisoren erklären sich dagegen, obschon es im Talmud steht.***) Das erweist allein den sehnsüchtigen Wunsch, Palästina mit Juden zu besiedeln. *) Berachoth 51a. **) Hinzugefügt zu werden verdient no^h, dass im Talmud Chullin 13b bemerkt wird: Nichtjuden ausserhalb Palästina, sind keine Götzendiener, sondern folgen nur dem Brauche ihrer Väter. Hieraus haben schon in frühen Zeiten die Babbinen die Folgerung gezogen, (cfr. das von Baum edirte ״Ein wichtiges Kapitel“ 3. 23 fl.). Das Millin därabonon (1788 gedruckt) geht darin soweit (No. 1126): ״Wo ״Akum“ steht, sind die ausserpalästinensischen Nichtjuden gar nicht mit gemeint“. 1 *"*) Baba Kama 80 b.

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