Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 13 (1884)
- Issue
- No. 15-16. (10.4.1884)
- Date
- 1884-04-10
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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15 16. ימי״יי m« WPWü isches Jahrg.tm Litteratur-Blatt Zar Belearhtaag aller Jadenthum mih! Jaden betreffenden IttterariBchen Kr• eehelnangen auf dem (lebiete der Philo• ••phle, fiMchiehte, EthnOfraphle, Theo• lagle, Orient»]!•, Exegeee, Homiletik. Liturgik, Pädagogik. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Moritz Rahmer. 1 o (flpti t 1884. BSeherdereiaeebligigen Ltttoratnr,welche der ftedactloa aagenaadt werden, finden in dieeem Blatte eingehend. Beepreehang. Bel Eiasendnng ▼on swei Beeenaion■• Exemplaren erfolgt einmalige knrse 6rat(e*Insertien. Das »Jüdische Litteratur-Blatt« erscheint wöchentlich in einem halben Bogen; ftjBis bei allen Buchhandlungen (in Leipzig bei Robert Friese) pro Jahrgang 9 Hark. Abonnenten der ״Israelitischen Wochenschrift“ (die vierteljährlich bei allen Postanstalten und Buchhandlungen 8 Mark kositet) erhalten das ״Jüdische Litteratur-Blatt“ gratis. — Inserate werden mit SS Pf. für die gespaltene Petitzeile, Beilagen mit 16 Mark, berechnet und sind an die Expedition dieses Blattes zu senden Mt* Buchhändler, welche direct oder durch Robert Friese in Leipzig Inserate einsendeu, erhalten 25 yi Rabatt. ־WO Inh alt: Wissenschaftliche Aufsätze: Justus’ Judenspiegel. Beleuchtet von Dr. A. L e w i n, Coblenz. — Zur Geschichte der Juden in Odemheim. Von Dr. Reinheimer. — Juden in China. — Toleranz im Alterthum. Von Caro-Pilseu. Litteraturberichte: Schiller - Szimessy, Dr. S. 1 M. Von Dr. Immanuel Deutsch, Sohrau O.-S. — Cäsar Seligmann. — Allen Page Bissei, Doct. of Philos. — Dr.!Siegmund Maybaum. Die Entwickelung des israelitischen Prophetenthums. Notizen. — Briefkasten der Redaction. — Inserate. Nachdruck nur mit Groller Quellenangabe gestattet.; Justus’ Judenspiegel, beleuchtet von Dr. A, L e w i n, Coblenz. (Fortsetzung.*) Ich gehe nunmehr an die Widerlegung der 100 von Justus aufgeführten ״Gesetze* aus dem Schulchan- Aruch. Um nicht beschuldigt zu werden, dass Vertaugliches bei Seite gelassen worden ist n. dergl. m., halte ich ganz seine Reihenfolge bei, ohne der Ver- Buchung nachzugeben, das ganze systematischer zu ordnen und zusammenzufassen. Gesetz 1. Aus dem Schulchan-Aruch, Orach Chajim § 2: Es sei nicht erlaubt, einem Akum (was Justus obstinat mit ״Christen“ übersetzt)j ein mit Zizith versehenes Kleid zu verkaufen, oder sonst zu geben, damit dieser nicht sich als Jude ausgebe und dadurch leichter einen Juden todtschlagen könnte. So steht's wörtlich im Tractat Menachot 43a. So lange die Juden d a 8 zu befürchten hatten und wo sie dies heutzutage noch zu befürchten haben, wird wohl kein vernünftiger Mensch es ihnen ver- Übeln, wenn sie der bis zu grauser Mordwuth gestachelten Masse nicht Mittelchen an die Hand geben, sie leichter und ohne Lärm in den Himmel zu expediren Oder ist’s Unrecht, dass das Lamm sich nicht williger zur Schlachtbank führen lässt? Gesetz 2. In den Paragraphen 1. c. 14,1, 32,9, 33,4, 39,12 wird angeordnet, dass Zizith und Tephilin nut von solchen verfertigt werden dürfen, die Gebrauch davon machen. Dazu lügt Justus als Grund hinzu: ״weil dieses von Menschen verfertigt werden muss und die ״Akum (Christen) als Menschen von den Juden nicht betrachtet werden dürfen. S. Talmud Jebamoth.“ Tausend Mark verheisse ich Justus oder Einem seiner Helfershelfer, wenn er nachweist,! dass ein derart oder ähnlich klingender Satz in Verbindung *) No. 13, S. 50a, Anmerkung 4 ist zu lesen: Synhedrin 105 a — Tosseptha Synhedrin Perek 13 (ed.Zuckermändel 434,10.) mit einer der bezeichneten Verordnungen im Talmud oder im Schulchan-Aruch vorkommt I י In Bezug auf die Zizith heisst es im Talmud*) ausdrücklich und der Schulchan-Aruch druckt es ebenso ausdrücklich nach: Weil es heisst**): ״Sprich ea den Israeliten, sie sollen machendie Israeliten sollen die Schaufäden machen und nicht Akum*. Ja, Viele sind der Ansicht, dass auch Frauen sie nicht machen sollen. Ueberhaupt woUen die Erklärer darunter das Befestigen der Fäden am Kleide verstehen, welches als ritueller Act in frommer Stimmung erfolgen soll!!— Es handelt sich also bei all’ diesen Dingen darum, ob für den Cnltus nötb ige Gegenstände auch von Solchen angefertigt werden dürfen, die einem andern Cnltus angelhören. Dies wird verneint, weil sie alle als Cultgegenständ• in weihevoller Scheu und nicht handwerksmässig bereitet werden sollen. Ich würde es keinem Katholiken verdenken, wenn er ein Crncifix oder einen Rosenkranz, welche ein Jude angefertigt hat, nicht als heilig betrachtet. Uebrigens sind die Decisoren nicht einig, ob nicht Tephilin, welche ein Akum gemacht, gebraucht werden dürfen. In Bezug auf das Schreiben des darin liegenden Pergamentstreifens aber wird der Grundsatz am deutlich sten ausgesprochen***): Wer nicht verpflichtet ffit, sie anzulegen (oder wer nicht daran glaubt), 8011 sie nicht schreiben; wer sie nicht schreiben darf, 8011 sie auch nicht verfertigen: damit sind die Sclaven, Frauen, Kinder, Akum, Kuthäer lind Abtrünnige, ausgeschlossen. Gesetz 3. Das Kaddischgebet darf nur da gebetet werden, wo keine unreine•)־) Sache, ״wie z. B. Koth oder ein Akum (Christ), sie von einander trennt?“ Da lügt er wieder oder zeigt seine Unwissenheit, denn, wie schon der Erklärer Magen Abraham dazu bemerkt, wie jeder Hebraist sofort es versteht, heisst hier Akum ״ein götzendienerisches Idol!“ Selbst wenn Justus eine Synagoge durch seine Anwesenheit verunreinigt, wird die Gemeinde sich im Beten nicht stören lassen! Gesetz 4. Der Jude soll vor dem Kreuze sein Haupt nicht verneigen. Zu finden Orach Chajim 113,8.ft) Hier ist der Talmud nicht zu citiren, denn hier bedeutet Akum ״Christ“, weil die mittelalterlichen *) Menachoth 42 a. ») IV. B. M. 15,38. ***) Orach Chajim 39,1.2. f) ״Unrein“ ist-nicht dasselbe, wie ״schmutzig“ oder ״ekelhaft“, sondern geht zumeist auf den biblischen Begriff ״tome“ zurück, welches all’ das bezeichnet, nach dessen Berühren man den Tempel einige Zeit nicht besuchen durfte. ft) Nicht 114, wie 'es bei Justus heisst