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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1884-03-27 · No. 13. (27.3.1884) · p. Seite 50

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
13 (1884)
Issue
No. 13. (27.3.1884)
Date
1884-03-27
Page
Seite 50 (sequence 2)
Language
German
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noch die wichtige Frage erörtern, woher sind in’s Jadenthnm überhaupt Gesetze and Vorschriften gekommen, welohe gegen Andersgläubige gehässig sind? Die heilige Schrift statnirt wohl Unterschiede, d. h. sie verpflichtet zu grösserem Entgegenkommen, zu reicherem Erweisen der Milde gegen Glaube nagenoesen, als gegen nicht demselben Glauben und Volke (was ja im Alterthum dasselbe war) Angehörige. Aber die Gebote der Sittlichkeit und Redlichkeit sind allen Menschen gegenüber zu beob achten, wie denn anch bei den meisten derselben Niemand genannt ist, dem gegenüber diese Pflicht zn erfüllen wäre. — Es sind Pflichten gegen sich selbst, zl B. Du sollst nicht stehlen, nicht morden, nicht falsch schwören u. 8. w. Ebenso aber auch: Brich dem Hungrigen dein Brod — und die vielen BevorsugungsVerordnungen für den Ger, den Fremdling, bei welchem in alter Zeit an den Ausländer und Heiden sans phrase zu denken ist. Da kann es denn als Axiom gelten, welchem alle Gelehrten zustimmen werden, dass die Ausschliessungsgesetze, die Hassgebote und die unübersteiglichen Schranken, Kamp fgesetze sind, Mittel den Kampf zu erhalten und zu beleben, oder Repressalien. den Anfeindungen und Grausamkeiten der heidnischen Gegner gegenüber*). In der Syrerzeit wird die Religionsbedrückung, das verruchte Niedermetzeln der Frommen gar manche Giftpflanze haben keimen und reifen lassen. Die Herrschaft Borns hat aber das Meiste der Erbitterung hervorgerufen; hat es ja diese Scheigennation mit rafünirter Babnlistik verstanden, die zartesten Gefühle zu verwunden, auch Lammesgeduld in Tigerwuth zu wandeln. Der Talmud selbst hat es geschildert* 1) wie die Patriotenpartei (die Schule Schammai’8) mit dem Schwerte in der Hand die Annahme der 18 Beschlüsse,1 *) welche die Scheidewand zwischen Juden und Heiden unübersteiglich machen sollten, erzwungen haben. Das Blnt der Schüler Hillel’s musste fliessen, bevor diese AnsDahmeverordnnng Gesetz werden konnte. In ruhigen Zeiten fühlte man, dass man über das Maas hinausgegangen sei. Da rangen, die ewigen, reinen Morallehren aus der Trübung des Hasses sich empor; Die Frommen aller Völker haben Antheil am ewigen. Leben4) — gottgefällig ist nur, wer auch vom Heiden nicht Zins nimmt und ihm auch keinen giebt1 *). Aber der'Hass hatte in das Gesetz eine Scheidung zwischen Juden und Heiden hineingetragen, die um so weniger schwinden konnte, als damit nur die biblische Grundlehre: ״Ein Gesetz soll auch sein, dem Einheimischen, wie dem Fremdling im Lande14,*) verletzt worden, dafür aber die Grundregel der ganzen alten. Welt, den Volksgenossen besser, als den Fremden auch vor dem Gesetze, auch im Gerichte zu behandeln in’s Judenthum eingeschmuggelt worden ist. Doch man spürte diesen Pfahl im Fleische und suchte ihn unschädlich zu machen. Dies erweist z. B. die Talmudstelle7): ״Schon'־ in früherer Zeit hat die gehässige Regierung zwei hohe Beamte abgeschickt, welche zu Israels לבקר י) Noch vor Vollendung dieser Schrift kam mir das משפט ־ von Rodkinsohn zu. und ich freue mich, bei 80 weitem Auseinan!ergeben, wenigstens in diesem Hauptpunkte mit ihm * ttberetazustimmen. *) Sabbath 17a. ף Das Verbot zwölferlei Lebensmittel von Heiden zu kaufen, die Sprache der Heiden zu lernen, ihrem Zengniss Glauben zu schenken. Gaben ▼on ihnen anzunehmen, Eheverbote, Erstlinge 1 betreffend (ctr. Gnetz. Geschiehte der Jnden Band HI Note -*>.) *) Syrihedrin 102. *1 JÄaekoth 24 a. m B. M. 12,34 und oft. *) Baba Kama 38a. Nach dem Jerusalemischen Talmud, dessen Leseart wir im Weiteren ebenfalls berücksichtigen, zu Rabbi Ganfaliek Weisen sprachen, lehret uns eure Thora. Sie lernten Bibel, Miscbaa und Talmud. Als sie Abschied nahmen, sagten sie zu ihren Lehrern: Wir haben euere ganze Thora geprüft und sie ist wahr, mit Ausnahme des Einen, dass Ihr sprechet: Ein einem Israeliten gehörender Ochse, welcher den im Besitze eines Akum befindlichen Ochsen gestossen hat, ist frei, während, wenn der Ochse des Heiden den des Israeliten gestossen hat, er, er mag stössig oder nicht stössig sein, den vollen Schaden za zahlen hat. Denn das ist auf jede Weise widerrechtlich: Ist der Akum nicht der in der Thora genannte Nächste, so musste er auch nichts zahlen, wenn sein Ochse den des Israeliten gestossen hat; ist er aber mit gemeint, so muss auch der Ochse des Israeliten, wenn er den des Akum gestossen hat, verurtheilt werden.“ Im Jerusalemischen Talmud wird der Tadel der beiden Roemer als der Anlass bezeichnet, dass R. Gamaliel wieder ,den Raab des Akum“ verboten hat. Den Gedankengang, welchen der nationale Hass, welchen der Ingrimm def* Beraubten, Bedrückten und Gequälten einhielt, um gegen den ausdrücklichen Wortlaut der biblischen Gesetze die bestialisch verfahrenden Römer als Bestien und nicht als Menschen behandeln zu dürfen, um Raub und Gewalt mit Raub und Trug erwidern zu können, giebt die Darstellung R. Abahu’s auf derselben Talmudseite wieder: Der Prophet Habakuk') spricht: ״Er stand auf und mass die Erde, er sah und machte zittern Völker“, d. h. er sah auf die 7 Gesetze, welche die Noachiden angenommen hatten; weil sie dieselben nicht gehalten haben, stand er auf und erlaubte Israel ihr Vermögen. Denselben Sinn hat die dort im Namen R. Joch&nan’s tradirte Schriftdeutung1). Die ״Akum“ hatten alle Hauptzüge menschlicher Gesittung im Kampfe gegen die Judaeer verletzt, sie haben gemordet, geraubt und entehrt1). Diesen ingrimmig Gehassten gegenüber konnte man sich nicht durch die strengen Gesetze der Moral and des Rechtes einengen lassen. Wohl ist dies nicht edel gewesen, aber es war Kriegsrecht; es war nicht niedriger, als dass man iu unserer Zeit die Lehre colportirt: Im Leben der Völker habe die ״gemeine Moral“ keine Berechtigung, da gingen die ״grossen Interessen“ dem Moralgesetze voran! Und will man den Juden den Vorwurf machen, dass sie mit dem Schwerte nicht auch die Kampfgesetze aus der Hand gelegt haben, so wolle man bedenken, dass kein Frieden geschlossen worden ist! Was der im offenen Felde kühn und tapfer kämpfende Patriot als gestattet erachtet hatte, das konnte der in den Felsenschluchten lauernde römer - feindliche Brigant, das mochte der zum Sklaven erniedrigte Gefangene nicht als verboten, als angesetzlich ansehen! Wir werden es in einzelnen Gesetzen selbst in Justus’ Darstellung deutlich sehen, wie das uns unangenehm Berührende eitel Furcht, Angst vor dem nie rastenden Hasse ist, dass, was uns niedrig erscheint, eine Folge ist davon, dass die Jaden bis in die Zeit hinein, da der Schulchan-Arach abgeschlossen wurde, sich vogelfrei wussten. Damals hätte ein Wort, wie es ein Bayerisches Blatt bei dem jähen .Tode eines jungen, tüchtigen Gelehrten ausprach: ״Ein Jude weniger“ — nicht so viel Unwillen erregt, als in unserer Zeit! Und trotzdem die Juden sich so geknechtet und bedrückt und ausgestossen sahen, hat die Praxis nie- ') 3,li. sc : hebt sie fort von ihrer Stelle. י) Zu ö. B. M. 33,2. *) Rauh, Blutvergiessen und Unkeuschheit werden au den verschiedensten Stellen als die, die Akum bezeichnenden Laster, von welchen Israel,rein ist, angegeben (so Jalkut zu IV. B. M. 15,38). , ,

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