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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1884-03-27 · No. 13. (27.3.1884) · p. [Seite]

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
13 (1884)
Issue
No. 13. (27.3.1884)
Date
1884-03-27
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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^"*זייד■ י י 7 No. 18. Jüdisches ■?ר׳יי־'־־ n■(■iaa^p - ־ ■ ';"A■ '■-c־ Jahrg.XlU. Litteratur-Blatt Zar B«I*athtaug aller Jadeathum und Jade« betreffende* Uttemrleehen Kr• ne!1el***9en «uf dem <}eblete der Pklle- •ephie, Bmhlrhte, Kthaofraphle, Theotojrie» OMenUlU, Exegeee, Homiletik, liltaiflk, Pädagogik. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Moritz Ruhmer. 0lCa<j<?c£ut1j, 2j. 9Ttä zs> 1S?4. UäcUerder einarUliglgen I.itteratar,welche «1er Kedactlon 1a{ret«n4t werde*, finde* in dieeem Blatte e!*gehe*de Beeprecb**g. ■ Hel Kl*«e*d**g ton awei Hocenalo*«• Kxemplaren erfolgt elnmallae k*rze 0 ratla laue rtiou. Dae ״Jüdische Litteratur-Blatt« erscheint wöchentlich in einem halben Bogen; Preis bei allen Buchhandlungen (in Leipzig bei Kobert Friese) pro Jahrgang 8 Hark. Abonnenten der ״Israelitischen Wochenschrift“ (die vierteljährlich bei allen Postanstalten und Buchhandlungen 8 Hark kostet) erhalten das ״Jüdische Litteratur-Blatt־ gratis. - Inserate werden mit 86 Pf. für die gespaltene Petitzeile, Beilagen mit 16 Hark, berechnet und sind an die [Expedition dieses Blattes zu senden. ME* Buchhändler, welche direct oder durch Kobert Friese in Leipzig, Inserate einsenden, erhalten 25 X Rabatt. 9־■ 1 . i unsere Zeit und unser Vaterland möchte es siel) verbitten, wollte man nach dem Straf- und Civilrechte ihren moralischen Gehalt messen. Wie vieles kann nicht bestraft werden,! ist nicht verboten, was doch jedem [gesitteten Menschen Ekel einfiösst — der Richter aber ist nicht!befugt, seinen sittlichen iBkel in Strafen auszudrücken! *). י Nachdem wir derart festgestellt zu haben glauben, wie wir Juden, wie ich als tüngirender Rabbiner den Schulcban-Arucb au Sasse, wie ich ihn bt^Butze — und darin haben wir wohl das Recht zu vemagen, dass die Laien und Nichtjuden unsere Auffassung als die competente aufnehmen und nicht daran tüfteln und sich eine andere zurechtschnitzen nach dem, i was irgend ein getaufter polnischer Rebbe 'ihnen [vorschwatzt. — haben wir wohl nicht mehr nöthigj auf die gegenteilige, schiefe, .verzerrte, von Lüge 1und Bosheit durchseuchte Darstellung des Juden Spiegels näher einzugehen!! Die Grundsäule, auf welcher das ganze JBücnleia ruht, ist die Behauptung, dass Akum ״im Schulch&n* Aruch nichts anderes als Christ“ heisst. Nach aem oben Auseinandergesetzten ist es klar, dass die talmudischen Lehren und Gesetze sich mit Christen und Christenthum zu beschäftigen wenig oder gar keine Gelegenheit fanden. Es kann sich nur darum handeln, wie weit sind die gegen die Heiden erlassenen Ver- Ordnungen aut die Christen ausgedehnt worden. Dabei ist es denn selbstverständlich, dass dem Juden des Mittelalters eine Statue, .ein Cruzifix nicht weniger der Unkörperlichkeit der Gottheit widersprechend ersohien, als das Standbild des Mercur oder der Venns. So lange der Bilderdienst so roh sinnlich war, dass jedes Bild eine besonders geartete Verehrung genoss, jedem Bilde eine besondere Kraft znge'schrieben wurde, so lange musste dem, den tieferen Spekulationen fernstehenden Jnden der Unterschied zwischen heidnischem und christlichem Kult undeutlich bleiben. Wohl hetrachten die Jnden die Christen als Verehrer des einen Gottes, die Abbilder aber etc. waren ihnen Gottels־ bilder und fielen demnach unter die biblischen Verbote. Wir werden überreiche Gelegenheit haben bei Besprechung der 100״ Gesetze“ im Einzelnen darauf hin zu zeigen, wo die Analogie aus dem Heidenthujfn beibehalten war, oder wo nicht. Hier wollen wir Inhalt: Wissenschaftliche Aufsätze: Justus ״JudenspiegCl“. Beleuchtet von Dr. A. Lewin, Coblenz. (F ortsetzung) — Massoretische Bemerk un gen. Von D. O Straschuf1,W ien. Litteratarberichte: Moses, sein Leben, Streben und Wirken. — Zur Kecension über Wiinsche's Midrasch-Heber- Setzung No. 10.! Br i efkasten - N ot iz der Uedaction. j Nachdruck nur mit voller Quellenangabe gestattet. Justus ״Judenspiegel“,; beleuchtet von Dr. A. Lew in, Coblenz. j (Fortsetzung!. Die graueste T heorie ging mit der grünsten Praxis allezeit Hand in H and. Dass es nun beim Schulchan- Arncb nicht anders ist, dass auch er nur eiine Zusammenfassung de s bis dahin aufgehäuften Lehrstoffes zur Erleichterung lür den praktischen Gebrauch, aber nicht für diesen allein bestimmt ist, das erweisen erstens die den ältesten Ausgaben schon beigefugten SteUenaDgaben, von welchen tal mudisohen Aussprüchen die einzelnen Sätze, und oft ganz wortgetreu, herstammen; dass ei weisen sodann die vielen für die Zeit der Verfasser vollständig antieruierten Bestimmungen*) und ferner die auch von Justus grösstentheils genannten Commentare,! welche, nicht erklärend, sondern kritisirend verfahren, (ctr. Sifse Kohen zu Jore deah § 6. 1 כ u. a.). Steht doch auch den jetzt lebenden Rabbinern, das Recht, oder richtiger die Pflicht, zu, bei rituellen Fragen nach bestem Wissen und Gewissen die einander gegenüberstehenden Ansichten zu gruppiren und dann zu entscheiden, welche derselben er für begründeter und besser vertreten erachtet. Wer ohne weitere Prüfung nur dem Wortlaute des Schulchan-Aruch folgt, ist ein Amhaarez d. h. ein Unwissender. Gar manche Ritaalien werden von Niemand mehr beachtet, obschon sie im Schulchan-Aruch prangen. Dazu darf niemals übersehen werden, dass der Schulchan-Aruch nicht die M orall e hre, nicht die Ethik des Judenthums zusammenfassen gewollt hat, ebensowenig, wie die Glaubenslehre, sondern neben den.Ritualien nur das Juridische, das Gesetzliche! Auch *) Z. B. Jore deah 141: ״Alle Bilder in Dörfern eiud verboteu, denn sicher sind sie als Götterbilder uufgestellt, die in Städten befindlichen dagegen sind erlaubt, da sie nur ihrer ■Schönheit willen errichtet sind V Auch wer es nicht weiss, dass zuerst darüber circa 130 n. Chr. in der Mischna verhandelt worden ist, erkennt leicht hier ein• Schilderung aus der Zeit des absterbenden Heidenthun.s, wo der ״Paganismus“ nur noch ״ d«n Dörfern, lebte. *) Hie und da ist es so״ar ausdrücklich ausgesprochen, dass die Theorie sich von der Praxis wesentlich unterscheide. Zu Eben haöser § 26, 1 bemerkt. z. B. Chelkath Mechokek: ״In der Praxis ist beileibe nicht nach dieser Ansicht zu verfahrend, bei einer Frage in weicher es sich um die Heiligkeit der Eh» handelt. Beiden Einzelgeeetzen werden wir noch Veranlassung haben, darauf zurückzukommen. ,

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