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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1884-03-20 · No. 12. (20.3.1884) · p. Seite 46

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
13 (1884)
Issue
No. 12. (20.3.1884)
Date
1884-03-20
Page
Seite 46 (sequence 2)
Language
German
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können. Doch, wie Alles im Menschenleben neben dem Lichte Schatten, mit dem Angenehmen Schädliches leigt, so such hier. Die Sonst des Vergessens war oft stärker, als die Kraft des Denkens. Während Veraltetes im Gedächtnisse blieb, entschwand Wichtiges und Nöthigee, das nicht oft vorkam, selbst den Gelehrten. Hillel wurde dadurch berühmt, dass er eine brennend gewordene, ritaeile Frage nicht allem durch scharfsinnige Analogien, sondern durch überlieferte Entscheidungen Früherer allein von allen damaligen Gesetzeskundigen za beantworten vermocht hat. Gewaltig ist das Bingen, den ganzen Lehrstoff znsammenzufassen, logisch zu gliedern, in Kategorien zu theilen, mnemotechnische Zeichen zu erdenken, kurz mit Aufbieten eines staunenswerthen Scharfsinnes es zu ermöglichen, das mündliche Gesetz als ein mündliebes zu erhalten, es vor vorschnellem Vergessen zu bewahren, ohne es niederzuschreiben. Der bedeutendste Vertreter dieser Bichtung istBabbi Akiba, welcher circa 120 n. Chr. den Märtyrertod starb. Er gliederte und reihte alle Theile des mündlichen Gesetzes an den Wortlaut deV hlSchrift an. Freilich konnte da nicht Alles ganz glatt und klipp und klar sein. Gar Manches ist gezwungen, willkürlich und bietet den Menschen ä la Pfefferkorn und Justus — je unwissender sie sind, desto mehr — eine leichte Handhabe, die unkundigen Lacher auf ihre Seite zu bringen. All’ das Mühen war vergeblich. Die verunglückten Empörungen gegen Born hatten die Zerstreuung Israels gemehrt; immer mehr war der Mittelpunkt der Juden- — heit nach dem Euphrat zu verschoben worden — immer weniger war es möglich, von allen Punkten her sich an die bedeutenden Gelehrten zu wenden, immer weniger vermochten auch die Bedeutendsten unter dem Drucke der äusseren Verhältnisse und bei der stets. zunehmenden Complicirtheit der Lebens- Verhältnisse das. gesammte Material der Gesetzeskunde zu umfassen. B. Jehuda hanassi, ein Nachkomme Hilleis, brach endlich mit dem Herkommen und verfasste ein. Compendium der Gesetzeskunde, Mischna genannt. Ob er sein Werk niedergeschrieben, ob er vermeint, dass dieses im Gedächtnisse werde bleiben können, darüber streiten die Gelehrten. Das aber steht fest, was er beabsichtigt, ist ihm nach 2 Seiten hin nicht erfüllt worden. Seiner Sammlung folgten sofort Sammlungen alles dessen, was er,von dem vorhandenen Lehrstoffe fortgelassen hatte. Dem wissenschaftlichen Streben bot es einen willkommenen »Arbeitsstoff, zu erörtern, aus welchen Gründen, mit wie viel Becht oder Unrecht ist diese oder jene Ueberlieferung nicht mit angenommen worden. Ansserdem ging das Leben-über die Normirung des B. Jehuda sofort hinaus. Als Gesetzsammlung erwies die Mischnah sich unzureichend! Sie bildete allein eine erwünschte Grundlage zur Erleichterung und Verallgemeinerung der Studien. Etwa um’s Jahr 500 n. Chr. hatte sich in den babylonischen Hochschulen eine solche Fülle von Lehr- und Gesetzstoff aufgehäuft, dass B. Aschi ihn niederschrieb. So entstand der Talmud.*; Aber B. Aschi hatte Charakter uhd Wesen und Bedürfhiss der Juden bes8er begriffen, als sein Vorgänger, der Redakteur der Mischna. Dieser hatte nur wenige abweichende Ansichten zugleich aufgenommen. B. Aschi liess die entgegengesetztesten Bichtungen und Meinungen zu W ort kommen, er gab das vorhandene Material vollständig. Mochte jede Zeit das ihr Zusagende als Gesetzesnorm daraus schöpfen! Und das geschah und geschieht bis _in unsere Tage in vollstem Masse. Ebenso, wie wir Alle, Juden und Christen der verschiedensten Observanz, unsere *) Vom Jerusalemischen Talmud gilt im grossen Ganzen dasselbe L Lehrmeinungen aus der hL Schrift (alten Testamentes) schöpfen, oder vielleicht sie dort hineintragen, ebenso ist es dem Talmud ergangen. Er spiegelt das Menschenleben in 80 reicher Fülle wieder, dass jede Zeit, jede Biohtung sich darin wiederfinden konnte und ihm entnahm, was ihr für sich geeignet erschien. Reiches Material ist nun für den Gelehrten das Angenehmste, was ihm geboten werden kann, für den Ungelehrten oder Halbwisser aber das Schrecklichste der Welt. Die Letztgenannten wollen ein Buch haben, in welchem sie nach Capitel und Paragraphen nachsehen können, was in bestimmten Fällen zu thun oder zu lassen ist. In dieser Zwickmühle nun ging es hin und her. Die Masse drängte darauf hin, Auszüge womöglich in Gesetzbuchform, zu erhalten; die Gelehrten bekämpften diese Versteinerungen des allezeit flüssig zu erhaltenden-Gesetzes, indem sie zeigten, wie auch den Bedeutendsten bei solcher Paragraphirung die schlimmsten Sohnitzer unterliefen. Deshalb mussten die Codices es versuchen, auch die Gelehrten zu befriedigen. Daher hat es in der jüdischen Litteratur ausser Handbüchern, die Auszüge grösserer Werke sind und sein wollen, nie ein Gesetzbuch gegeben, das nur das zusammenfasste, was für die Zeit, in der es entstand, verbindlich war. Sondern immer hat jedes Gesetzbuch sich bestrebt, Alles, was über die von ihm behandelten Materien von der Bibel und der Mischna an bestimmt worden ist, zusammenzufassen. (Fortsetzung folgt.) Erklärung des Professor Dr. Herzfeld*) zu der im ״Litterar. Centralblatt“ erschienenen Becension seines Buches ״Einblicke in das Sprachliche der semitischen Urzeit*. 1 - Ein sehr geehrter College fand besagte Recension so ״empörend“, dass er mich dringend ersuchte, ihr entgegenzutreten. Ich liess ihm antworten, dass ich schwer krank sei, jedoch sehr dankbar dafür sein würde, wenn er für mich eintreten wolle, nöthigenfalls als beauftragt von mir. Demzufolge fragte er bei dem Herausgeber jenes ״Centralblattes“ an, ob er eine Replik auf besagt« Recension aufnehmen werde; und der Herausgeber lehnte dies 8b, in Ausdrücken, die kaum weniger als die Recension selbst antisemitisch waren. Noch weiter indessen aufgefordert und selbst bestürmt, zu replicireu, entschloss ich mich endlich zu einer Entgegnung in den jüdischen Fachblättem. Was nun diese Recension in antisemiticis geleistet hat, will ich voranschicken, weil daraus sofort klar wird, welchem giftigen Boden das Urtheil über mich entstiegen ist. Da ist gesagt, mein Buch sei ״ein Symptom jener weitverbreiteten Unverfrorenheit, die sich nicht scheue, das elendeste Zeug grossartig auf den Büchermarkt zu werfen, sowie von der Nachgiebigkeit der Universitäten in Verleihung des Doctortitels an so manchen von Osten kommenden jüdischen Jüngling, wodurch sie an dieser semitischen Selbst- Überhebung mit schuld“ seien. Ich gehe auf solche Schmähreden nicht ein, errinnere jedoch an die That- Sache, dass diese von Osten kommenden jüdischen Jünglinge meistens mehr Geist besitzen, als ihre hochmüthigen Verächter in den westlichen Landen; dies sage ich nicht zu eigenen Gunsten, denn ich bin aus der Provinz Sachsen. Und bis auf einen einzigen Punkt kann ich auch nicht auf das eingehen, was die Recension von mir persönlich aussagt. Nämlich, ״von dem, was zu sprachwissenschaftlichen *) Obige ^Erklärung“ ist die letzte litterarische Veröffentlichang unseres inzwischen leider verstorbenen gesch. Mitarbeiters. (Vergl. die heutige ״Wochenschrift“ unter ״Braunschweig*.)

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