Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 13 (1884)
- Issue
- No. 9. (28.2.1884)
- Date
- 1884-02-28
- Page
- Seite 35 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/6492408-6488249-8756116--0338-4855708- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
der nachher dmchgedrungenep Meinung des Evangelium Johannis,״ .ctsds י‘ der;Rftsttag'-,äiBfe *PaSs'fcl festes der Todestag gewesen. Gegen diese ■Begründung ist Mehreres zu bemerken. Wenn R. Akiba' bei der St&tuirung der Halacha von dem Datum d)er Sinrichtung Jesu sich hätte leiten lassen, so hätte er entschieden annehmen müssen, dass die Hinrichtung vom jüdischen Gericht ausgegangen — denn das Vorgehen der römischen Obrigkeit kann doch nicht als Richtschnur dienen für das jüdische Geset?. Was erzwingt die Annahme, R. Akiba diesen Irrthum zuzuschreiben? Würde der Halacha ein Factum zu Grunde liegen, wie hätte R. Jehuda, der als!Schüler R. Akiba’s die eigentliche Begründung dga Kleisters kennen musste, dem Factum gegenüber ^opboniren können? Sowie R. Simon b. Gamliel — ■auf dieses Beispiel beruft sich J. — zugestehen musste,!dass es gestattet ist, die Schrift in’s Griechische zu übertragen, weil das Factum der LXX dafür eintrat, 80 hätte auch R. Jehuda zum Mindesten für den Mesith, der hier im Vordergrund steht, gelten lassen müssein, dass dessen Hinrichtung am ן־גל vollfuhrt werde,! Wenn man ferner bedenkt, dass anfänglich selbst die Vertheidigung im Kriege am Sabbate für unerlaubt galt, wird man dann ohne ausdrückliches sicheres ^eugniss annehmen können, dass auch nur ein einziger Gesetzeslehrer die Hinrichtung — wobei doch Sie an’s Leben gehende Dringlichkeit wegfällt — am Sabbath oder Festtag gestattet hätte? Ist aber in denj Worte רגל, welches, wie zahllose talmudische Stellen beweisen, ,Festzeit“ bedeutet, ein solches Zeugniss aufzufinden? Mit der Feierlichkeit des Vorgangs, den R. Akiba einführt, stimmt der feierliche Ausdruck תל , j und es war nicht misszuverstehen, dass die Hinnchtüng nur stattfinden darf an jenen Tagen der Ifestzpit, an welchen dieselbe eben als erlaubt angesehen: wurde. Für die Publicität aber, die erzielt werden soll, genügen die Halbfeiertage, da das Volk aus allen Gegenden und Ortschaften versammelt ist, nicht minder:als der Festtag selbst. Die Gesetzesbestimmung des R Akiba stünde demach in keiner Beziehung zu der I|Ieinung der Synoptiker, und ebensowenig ist erhärtejt, dass das Datum בע״פ durch die Meinung des Ev. J<j)h. entstanden ist. Vielmehr sprechen nicht unwichtige] Gründe dafür, dass es eine Tradition ist, und es ist gänz gut möglich, dass ursprünglich diese Tradition von den Synoptikern vertreten war.*) (Schluss j folgt.) - i *) Die Synoptiker erwähnen den Rüsttag: Matth. 27,62־: •fjtic lax! (texä ׳cf;7 7capaarxevf;v; Marcus 15,42: irei f,v :capaaxEvr,, ö laxl 71poa׳xßßaxov; Lucas 23,54: xajt f/ftepa f(v roxpaaxevY), xa; aAßßxxoy eue^ptopee. Wie erklärt sich nach der gewöhnlichen Auffassung des zwischen den Synoptikern und dem E. J. bestehenden Widerstreits dieser Rüsttjig? Man müsste annehmen, der Rüsttag der Synoptiker bedeute ״Freitagערב שפרס ״), auf welchen der erste Pasiatag gefallen wäre, oder der Rüsttag sei in die Synoptiker hineingerathen als Interpolation aus dem E. J. Ob nicljit etwas Anderes vorliegt? Ob nicht Matth. 26,2 mit V. 17, Marcus 14,1, — der erste Halbvers — mit V. 12 ursprünglich verbunden waren? Es waren zwei Tage vor dem Passafeste. ״Am ersten — dieser zwei Tage — geschahen, ganz sltuationsgemäss, die Vorbereitungen das Passalamm betreffend. Am Abend desselben Tages — di. der Abend zum 14. Nisban. dem Rüsttage, sass der Meister mit den Jüngern beim Abendessen Und es erfolgte in dieser Nacht die Gefangennahme, per Verrath des Judas — dazu kann man zählen als Einleitung: das feindselige Sinnen der Hohenpriester, und als Antithese: die 8albnng mit dem Nardenwasser — gehört, wie Volkpiar dargethan (S. Joel. S. 150), einer späteren Zeit an, ist also eine Interpolation und der erste Tag — von den zweien j vor dem Rassafeste — aus seiner Verbindung, aus seinem Gefüge gerissen, erhielt die Erläuterung xaiv 1i^uutüv und andere nähere Bestimmungen. Der Rüsttag aber behauptete seinen ersten Platz und damit seine ursprüngliche Bedeutung, nämlich als Rüsttag des Passafestes. Eine weitere Aufführung geht hier nicht an. Lic. Dr. Aug. Wünsche. Bibliotheca rabbinica ü. 's’. 'w.1 ,Wajikra Rabbä ü;:s.׳ w. ' LeiüMg.' Otto SclifißSiS. •171■:■ .0:1■ ’•' י . .צ'■'' •י■,; ... -t Bei. der Berichterstattung über diese weitere Fprfc* setzaug der emsigen und vielfach scho^ besprochenen und gerühmten Uebersetzung ist es eine Freude,׳ zu bestätigen, dass die TTebersetzuug, an sich immer freier von Missverständnissen, durch die aufmerksamen Noten und Berichtigungen des Herrn Rabb. Dr. Fürst and D. O. Straschan eine immer zuverlässigere Quelle für den wird, der nicht in der Lage ist, den Urtext selbst nachlesea zu können. [ Bald wird das riesenhafte Uebersetzungswerk, ein dauerndes Zeugniss von dem Fleisse und der Begeisterung des gelehrten Uebersetzers, vollendet sein, und jetzt noch wenig gewürdiL i, wird die Gedankenwelt, die Poesie, die Sittenlebfe, die Glanbensfreudigkeit der Midraschlehrer, in nicht langer Zeit den Weg zu einem richtigeren Verständniss der agadischen Litteratur bahnen. Freilich bleibt immer noch manche Pointe dabei zu versteckt, um auch nur verstanden zu werden; ja manche Stellen werden sogar gewiss zu neuen Ver- . wirrungen Anlass geben, aber ,*בל הרוצה לטעות יטעך. Dem Referenten lagen .diesmal durch die besondere Liebenswürdigkeit des Herrn Dr Fürst, der die Ueber- Setzung zu Wajikka rabbah zweimal durchgesehen hat, noch eine Reibe nachträglich gemachter Bemerkungen vor, deren Veröffentlichung manchen Irrtham des Uebersetzers, manche Dunkelheit der Uebersetzung beleuchten wird. Nichts desto weniger ist es doch nicht verhütet worden, dass immer .noch weitere Bemerkungen und Berichtigungen nothwendig sind. Es ist auch sehr schwer bo genau zu, lesen, dass alle Unrichtigkeiten bemerkt werden, alle Schwierigkeiten gelöst werden. Es würde sich im Interesse der Sache vielleicht empfehlen, wenn noch ein Sachkundiger die Freundlichkeit hätte, eine weitere Durchsicht vorzunehmen. Wenn sich wahrscheinlich auch dadurch noch nicht die volle Richtigkeit und Klarheit wird verbürgen lassen, so wird sie doch gewiss in noch höherem Maasse zu erreichen sein. Bei der Durchsicht der Uebersetzung von S. 97 bis S. 121 fanden sich für den Referenten noch folgende Anlässe zu Bemerkungen: 1. S. 97, Z. 11 v. u. ״R. Tanchum bar R. Chija, sagte im Namen der "Rabbiner;“ Text: א״ר תנחום בר חייא ואמרי לה בשם רבנן. Es mnss heissen: Es sagte R. Tanchnm b. Chija, und Manche sagen es im Namen der Rabbinen. Das. Z. 8. v. u. ״und das sind die Worte, welche im Buch des ersten Menschen verzeichnet sind.“ Text: ואלו הן האמורות בספר של אדם הראשון הה״ד זה ספר תולדות אדם. In Beresch. rabbat p. 24 heisst es deutlicher: ואלו ק הנשמות האמורות בספרו של אדם. Also אלו bezieht sich nicht auf ״Worte“ sondern auf ״Seelen“. Diese waren im Buche des ersten Menschen verzeichnet. S. 98, Z. 4 ״Hat er aufgezogen (כי ינרע) die Wassertropfen“. Der Midrasch fasst diese Stelle in Hiob 36, 7צ so, dass mit ihr der Nachweis erbracht wird, wie auch der Regen nach einem von Gott bestimmten Maasse eintritt. Darum ist im Geiste des Midrasch, wie auch an sich selbst ״aufziehen“ keine passende Uebersetzung. ״Wenn er verringert“ ist hier die midraschische Auffassung. S. 102, Z. 2 v. u. ״Die sechs sind folgende:“ Im Midrasch steht nur אלן תן, Dann zählt der Midrasch aber 7 und nicht 6. S. 103, Z. 20 ״ihre Füsse in dicke Holzschahe“. Textwort für Holzschuhe: קעדיריקן. Im Midrasch Echah 4,15 ist eine andere Lesart: קרקוסק. Ob Holzschuhe richtig ist, muss als zweifelhaft angesehen