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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1883-08-11 · No. 32. (11.8.1883) · p. Seite 127

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
12 (1883)
Issue
No. 32. (11.8.1883)
Date
1883-08-11
Page
Seite 127 (sequence 3)
Language
German
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127 selbst das Verweilen der Assistenten im Vorzii imer der Badenden, wie es der Taimad vorschreibt, f ir unzulässig, aber glauben doch nioht, mit dieser Erklä rang den Boden des Talmuds verlassen, gegen dessen Gei! t gefehlt zu haben. Man sieht, er will das Princip der Schamhpftigkeit bis zur äussersten Grenze gewahrt haben. Die G renze, welche er bezeichnet, das Verweilen der Männer im Vorzimmer der Badenden, war für ihn die -äusserste Grenze. Diejenigen, welche die M inner in das Badezimmer selbst einfuhren, gehen gev iss über diese Grenze hinaus. Man kann den Talmid eben nicht begreifen, wenn man blos Buchstabei deutet und nicht seinen Geist erforscht. Das ist d<r Unterschied zwischen wissenschaftlicher und populistischer Methode. Der Talmud selbst ist ein Buch des ן geistigen Fortschrittes, er erstrebt die Fortentwickelung und Gestaltung des Judenthums nach dem Geiste und den Bedürfnissen seinerzeit; wir würden gegen den Geist des Talmuds handeln, wenn wir die Fragen des modernen -Judenthnms nicht nach dem Geiste und den Bedi irfhissen unserer Zeit eütsoheiden wollten, wenn wir den nackten Buchstaben und die starre Form des Talmuds als unwandelbares Gesetz ansehen und aufnehmen würden. Gewiss ist die Anordnung des Talmuds ii unsrer Frage von dem Gefühle eigener Schamhaftig] :eit und ■der Rücksicht auf das noch empfindsamere Schamgefuhi der Frauenwelt dictirt worden; wir sagen sogar: die Vorzeit war in den moralischen Anforc erungen strenger, aber im Punkte der Schamhaftigkeit nicht .80 empfindsam wie wir. Die Bibel enthält Erzählungen, Erklärungen und Anschauungen, welche die Menschen unserer Zeit schamroth und es unmöglich 'machen, die Bibel in ihrer unveränderten Gestalt mit Kindern ■oder jungen Mädchen, selbst Frauen zu lesen. Hat doch schon die talmudische Zeit für die öffentlichen Bibelvorlesungen Aenderungen und Auslassungen angeordnet. Für unsere Zeit ist eine gesteigerte Prüderie zu berücksichtigen. Bei einer Verhandlung imj Reichstage fand man jüngst die Erzählung von j David’s Sünde anstöesig; die Rechtfertigung StöckeHs, dass uns darin die Darstellungen von David’s Reue werthvoll seien, genügt nicht. Die Erzählung Von der Sünde ist ebenso bedeutungsvoll, in moralisch-religiöser U»d jüidagogisch-psychologischer Beziehung,!1und ein integrixtender Theil des Ganzen; der Anfang!ist eine unentbehrliche Ergänzung des Schlusses. Aber jlennoch kann davon öffentlich nicht mehr unbefangen gesprochen werden. In der einfachen und schöben Geschichte Josef’s genirt die Begegnung mit potifar’s Frau. Wer kann in unseren Tagen öffentlich, vor Kindern, und namentlich Mädchen, von der מילה reden? Die Verhältnisse und der Geist der Zeit haben sich eben geändert. Auch waren die früheren Menschen in ihren jungen Jahren älter in ihren L4bensan- Behauungen und -Erfahrungen, als die heutigen. Nach tahnudischen Bestimmungen besprach man die sexuellen Verhältnisse mit den jungen Männern nicht vor dem 25. Lebensjahre. In diesem Lebensalter gehörte man damals schon zu den gereiften Männern mit weniger Leidenschaftlichkeit und geringerer Reizbarkeit Diesem Alter und Zustande würde bei uns etwa das vierzigste Lebensjahr entsprechen. Unsere Generation leidet überhaupt an grösserer nervöser Reizbarkeit, Männer sind nicht ausgeschlossen, besonders jedoch bedarf die Frauenwelt hierfür einer grösseren Berücksichtigung. Frauen würden gleichsam vor Scham in die Erde sinken, wenn sie wissen sollten, dass Männer au ihnen ins .Badezimmer treten und sie diesen später wieder vor die Augen treten müssten. In unserer Zeit wollen sich Männer und Frauen an Badeorten kaum ap einem Platze und in einer Runde begegnen und fordern Anstand und Rücksichten, dass in den Sohuleh schon die Geschlechter getrennt gehalten werden.. Dies' spricht freilich nicht immer rar grössere Schamhaftigkeit, vielmehr für grössere Schwäche des Sittlichkeit»- gefühls, für grössere Leidenschaftlichkeit und Reizbarkeit Jener Rabbi konnte, wenn auch im Spass, von den Fiauen, mit denen er am Badeplatze verkehrte, noch sagen: ״Ich sehe sie;für weisse Gänse an“. Aber gerade weil Seelenstärke und Sittlichkeitsgefühl abgenommen haben, müssen die äusseren Anstandsschranken enger gezogen werden, giebt es Fälle, wo * die Geschlechter getrennt gehalten werden müssen,, wo deren Begegnung vermieden werden muss. Und" zu diesen Fällen gehört sicherlich der in Frage stehende. Indess ist es auch möglich, dass man im Mittelalter einerseits durch Erschwerung der Formen dem Proselytenwesen neue Schwierigkeiten bereiten wollte, da derartige Uebertritte für die ohnedies gedrückten Juden nur neue Gefahren herbeizuführen im Stande waren; dass man aber . auch andrerseitt in Rücksicht auf das Vorbild im Christenthum, wo die Taufe der Erwachsenen’("Wiedertäufer) Raum gewonnen. hatte, durch das Begegnen -von Männern und Frauen (Geistliche und Täuflinge) im Bade keinen Anstoss zu erregen befürchten musste. "Wenn aber auch die Umstände das frühere Verfahren erklären können, so bleibt dennoch die Verneinung dieser Frage für die Jetztzeit gerechtfertigt. Der Unterricht kann vor dem Bade vorgenommen, die Leitung und Bezeugung des rituellen Bades den Badefrauen überlassen werden. Alzey. Dr. Rothschild. Litteraturbericht. Recensionen. Baehr, Dr. Oscar. Das Gesetz über falsche Zeugen nach Bibel und Talmud. 8° 120 S. Frankfurt a. M. Kauffmannl Vorliegende Arbeit, - vom Rabbiner-Seminar in Berlin mit dem Preise der Iesaja-Berlin-Stiftang gekrönt^ hält nicht, was sie in der Aufschrift versprioht. Dasist vielleicht der grösste Fehler dieser im Ganzen mit^ Fleiss, Sachkenntniss und Beherrschung des Stoffes ausgearbeiteten Monographie. Was der Verf. in seinem Erstlingsversuche uns bietet, ist durchaus nicht ״das Gesetz über falsche Zeugen nach Bibel und Talmud“, sondern nur ein ganz beschränktes Gebiet dieses Gesetzes, nämlich die -Bestimmungen über P&&1T עדים. Letztere machen nur eine genau determinirte Kategorie der falschen Zeugen aus. Hier ist aussohliesslioh von solchen Zeugen die Rede, denen für die Zeit ihrer angeblich gemachten Wahmehmung zur Belastung des Angeklagten ein Alibi von anderen Zeugen naohgewiesen wird, wobei das den Angeklagten gravir ende Factum gamicht erörtert wird und ebenso gut wahr, wie falsch sein kann. Von frischen Zeugen schlechtweg, von!עדים המכחישים זה את זד ist hier überhaupt nicht die Rede. Die Bemerkung des Verftaj׳" welcher pag. 8, Anm. 13 behauptet: עד זומם bezaichpßt ״in der späthebräischen Litteratur den ״falschen^ Zeugen“, weil sich die Schrift bei dem Gesetz über frlsohes Zeugniss des Ausdrucks bedient: כאשר* זמם לעשות לאחיו halten wir für zu weit gehend und in dieser Fassung und Begründung für unhaltbar und unrichtig. In der That spitzt sich die ganze Arbeit, zu einer Erläuterung der Stelle Deuter. XIX., 16—21 zu, welche eben nur von עדים זוממים_ handelt. Die Arbeit zerfallt naturgemäss in 2 Theile, 1. das Zeugengesetz im Anschlüsse an den Text Deut. XIX., 16—21 und 2. die traditionelle Auffassung des Zeugengesetzes. Im ersten Theile

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