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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1883-08-11 · No. 32. (11.8.1883) · p. Seite 128

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
12 (1883)
Issue
No. 32. (11.8.1883)
Date
1883-08-11
Page
Seite 128 (sequence 4)
Language
German
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die Commentafcoren and Exegeten der Schrift gewissenhaft za Bathe gezogen; aber auch hier ver- Skag&et eich nicht der rieeige Schweiss der Erstlings- ־־ arbeit. Die Deatang dee ־Wortes!DO bereitet dem Verf offenbar bedeutende exegetische Schwierigkeiten. Da wird ein ganz coloesaler Gelehrtenapparat von pag. 9—rl4 in Bewegung gesetzt, am mühselig zu erweisen, dass T10 sich logisch decke mit dem Begriffe des Unwahren, Erlogenen and Falschen. Das hätte der Verf sich viel leichter machen können. Er brauchte nur auf die etymologische Bedeutung des Wortes hinza weisen. rTO heisst wörtlich: etwas, was abweicht, ganz absolut gesagt. Das entferntere Object haben wir nach dem Sinne zu ergänzen, also hier: etwas, was abweicht von der Wahrheit, mithin etwas Unwahres, Falsches, Erlogenes. Wenn Verf. übrigens dem Ibn Esra imputirt, סרה direct mit ״Götzendienst“ identificirt zu haben, 80 ist dies nicht ganz genau. Ibn Esra bemerkt z. St T? סרה כ&י, er exemplifioirt also nur auf den Götzendienst, wobei natürlich andere Beispiele von Unrecht, die den Angeklagten belasten, durchaus nicht ausgeschlossen sind. Der Excurs über jas talionis, wie die pharisäische Norm es auffasst, ist saohgemäss dargestellt. Ebenso glücklich —bst Geiger mit seiner längst überwundenen Hypothese abgewiesen, welche er in seiner ״Urschrift“ pag. 195 ff urgirt Er nimmt an, die alte Halacha kenne eine härtere logischere Auffassang der Zeugenaassagen als j^die in den Talmuden niedergelegte, welche er für das Product einer späteren, milderen Epoche hält. Er beruft sioh auf den Fall der Susannä in den Apokryphen. Zwei Zeugen bezichtigen sie fälschlich des Ehebruches. Auf dem Wege zur JLichtetätte nimmt der gewandte Daniel die Verhandlung wieder auf. Er weise die beastenden Zeugen in Widersprüche za verwickeln, was iie Freisprechung der bereits zupa Tode verartheilten Susanns zur Folge hat, während nunmehr die falschen Zeugen hingerichtet werden. Geiger übersieht, dass liier keine הומה, sondern nur הכחשה vorlie^t Die Zeugen werden hingerichtet, nachdem Daiugl ihre todeswürdige Schuld erweist. Die Details des Nach-, weises werden ans nicht näher mitgetheilt. Daraus fol^t aber durchaus noch nicht ein Widersprach zwischen der fingirten, älteren and der sogenannten i&llgeren, weniger rigorosen Halacha. Wenn Verf H 85 gegen Geiger geltend macht, eine absichtlich falsche Erklärung hätte die spätere Epoche gänzlich unterdrückt, ״damit nicht ein späterer Gelehrter durch dis. richtige Interpretation desselben hinter ihre Täuschung komme“, so bekämpft er ihn jedenfalls nicht mit seinen Waffen. Darauf könnte G. mit allen radicalen Kritikern ein wenden: glücklicher Weise hat auch die spätere Epoche nicht den feinen kritischen Spürsinn besessen, der die modernen Gelehrten der Neuzeit auszeiöhnet. Es verdient Anerkennung, dass Verf die Ansichten übersichtlich zusammenstellt, welche die einzelnen Bestimmungen über עדים זומ&יס rationell zu begründen suchen; allein sie haben alle mir einen relativen Werth und absolut za befriedigen UMS auch nicht ein einziger Erklärungsversuch. Yen; ־beachtet viel zu wenig das talmudisohe Dictum עדים זוממין חרוש* Wir wollen hier nur kurz auf eine afttal lande Bestimmung hin weisen: אין נהרנק לא ITlrf הרינו נהרנין♦ Verf citirt pag. 72 ff die Begründung dieser Bestimmung dusch Bambam, Keasef Mischne, Chaedai Grescas, Frankel, כסא דהרסנא, Jonathan, Eibeaohuete, and keine einzige ist stichhaltig Selbst Frankel’s plausibel« Ansioht (GerichtL Beweis S. 241), nack der Hinrichtung des Angeklagten habe man den Prozess als erledigt und den Hingerichteten als schuldig angesehen und darum die Sache nicht von Neuem ausgenommen, lässt die Frage nach dem. Warum? dieser Auffassung noch immer offen und giebt nur eine formelle Erklärung und nicht die logisohe ultima ratio. Wenn Verf auf das Argumentdes B. Chasdai Creskas (‘43 אור ה) entscheidenden Werth legt, die Hinrichtung der Zeugen sei unterblieben, um nicht öffentlich den Irrthum des Gerichtes zu constatiren und so die Achtung vor dem Gesetze und den Bichtem und unmittelbar die öffentliche Moral zu erschüttern, 80 kommt es hier doch wesentlieh auf den Modus der Anschauung an. Ebenso berechtigt ist ja auch die Anschauung, dass die Achtung vor dem Gerichte und die öffentliche Moral untergraben werden, wenn man ein wandelndes Unrecht stets vor Augen hat, wenn man todeswürdige Verbracher, die das Vergiessen unschuldigen Blutes• veranlasst, straflos einhergehen sieht. Bei שור הנסקל und בהמה שנרבעת macht der Talmud selbst ähnliche Arf,״־י ־ י - י ■ י •יי 1 •י " " " Tractat, Horajoth, handelt von den Irrthümem der Bichter und sogar des grossen Synhedrion. Wir bieten für diese auffallende Norm gleichfalls einen bescheidenen Erklärungsversuch. Wo Zeugniss gegen Zeugniss, wie hier, steht, ist die Sicherheit der Bichter und die Zuverlässigkeit ihrer Entscheidung erschüttert. Ist der Angeschuldigte bereits hingerichtet und die ערים זוממין sollten auch noch getödtet werden, da würde mit absoluter Bestimmtheit auf der einen oder anderen Seite ein Justizmord vorliegen, ein tragischer Conffict, dem die Bichter hier entgehen. Bei der massgebenden pharisäischen Norm ist der Justizmord wohl möglich, bei der sadducäischen dagegen über allen Zweifel gewiss. Dem kundigen Leser bietet diese beachtenswerthe Schrift manche fruchtbare und belehrende Anregung. Sohrau, O.-S. Dr. Imm anuel Deutsch. Notizen. ■ 1. lieber die Sitte, Enkelkindern den Namen de« Gross- Vaters erst dann zu geben, wenn dieser nicht mehr auf Erden weilt, schreibt Herr Jacob Bacharach aus Bialy stock: In alter Zeit hat man sich nicht gescheut, auch des lebenden Grossvaters Namen den Enkelkindern zu geben, wie dies Nachor ben Therach beweist, der nach der Ueberlieferang 52 Jahr beim Tode seines gleichnamigen Grossvaters alt gewesen ist. Selbstdes Vaters Namen trug der Sohn bei dessen Lebzeiten,. wie aus Lucas 1.59 (״und Messen ihn, nach seinem Vater, Zacharias“) hervorgeht. Auch wenn man bedenkt, dass 3 Simeon and 2 Gamaliel zwischen Tfillel und R. Jehuda hanassi waren — erscheint es einleuchtend, dass die Grossväter bei der Geburt der Enkel, die ihren Namen erhielten, noch am Leben gewesen sind. Auch die Karäer scheuen sich nicht des lebenden Grossvaters Namen dem Enkelsohne beizulegen. — Abraham Fickowitsch besuchte den Herrn B., begleitet von seinem Enkel Abraham. — 2. Ein dem ägyptischen König Ramses gewidmeter Obelisk, 3300 Jahre alt, ist in diesen Tagen in Rom an der Kirche Minerva ausgegraben worden. Ramses. von den Griechen Öeeostris genannt, war bekanntlich der Unterdrücker und Vertreiber der Jaden. Diesee ihm geweihte gewaltige Stück Granit ist unversehrt, sodass seine Aufstellung vor dem Collegio Romano ohne weitere« erfolgen kann. Von dm hieroglyphischen Inschriften, die seine vier Seiten bedecken, lautet nach der Erklärung von O. Marucchie die erste: ״Gold, mächtiger Stier, Liebling der Wahrheit, König dee obem and untern Aegyptens, Sohn der Sonne: Ramses, von Amman geliebt, unterwarf jegliches Land mit seiner Macht, mächtige Sonne der Gerechtigkeit, von der Sonne erwählt, geliebt von Harmachis der beiden Horizonte“. Die zweite: ״Gold, mächtiger Stier, Sohn des Gottes Alam, König des obem und untern Aegyptens, mächtige Sonne der Gerechtigkeit, von der Sonne erwählt, Sohn der Sonne: Ramses. von Ammon geliebt, König des obem Aegyptens, dessen Gedanke gleich ist dem des Osiris, dee Herrschers der Kronen. Ramses, von Ammon geliebt, geliebt von Harmachis der beiden Horizonte“. Eine ganz ähnliche dithyrambische Lobpreisung weist die dritte Seite auf, die vierte Seite ist noch nicht entziffert. »örtlicher Redacteur Dr. Rahmer, Magdeburg. Druck von D, L. Wolff, Magdeburg. Verlag von Robert Friese, Leipzig.

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