Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 11 (1882)
- Issue
- No. 47. (22.11.1882)
- Date
- 1882-11-22
- Page
- Seite 187 (sequence 3)
- Language
- German
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itrüger!verfälschen ihn mit Wasser und Mehl (Sota 1b). tSalche? verfälschter Honig heisst ידבץ1הוי8ץ wird . mit Mehl gemischt, doch so, dass der Honig noch Issig und dünn bleibt, so heisst er ntnBSn von (Machihirin 5,9). Der Honig wird in ritueller!Beziehung 18 Getränk betrachtet (Macbsobirin 6,4). Die Biene birbt, sobald sie Jemand gestochen hat (B.lbamidbar pol. 296a), weil sie dadurch den Stachel verliert. Das ttsnna soll sechsmal 8088er gewesen sein, als der Honig ■Berachoth 57b). Am. Sabbat war es verboten, den Dienen Wasser zu reichen, weil sie sich dieses selbst Holen konnten (Sabbat 24,3). Wer die Hpnigwaben Ines 8tockes kaufte, musste die zwei äusserslen Waben llnrUcklaasen. damit die Bienen während der Regenzeit [Fahrung haben (Beba bathra 5,3). An ein^r anderen welle — B. bathra 18a — wird der Senf aty zwar Mutes Bienenfutter empfohlen, dagegen alä ein dem |8ch wärmen nacbtbeiliges Gewächs bezeichnet, denn!derselbe reize den Gaumen der Bienen derart an, dass [diese fast allen Honig selber verzehren und dabei oft |«t Grunde gehen, weshalb man den Senf nicht in die blähe des Bienenstockes pflanzen oder stehen lassen sali. EXdlim 16,7 wird befohlen, dast der ״Medabh" reinge- [kalten bleibe. Nach Maimonides bezeichn« das Wort das Gefäsa, worin mit brennendem Kühkoth ein •Jlauch gemacht wurde, um die Bienen aus!dem Stocke 'm verscheuchen, wenn man ihnen den Hohig nehmen twill; nach Saadja’s Erklärung ist unter ,Medaph* ein "Brett verstanden, welches vor dem Bienenstöcke ange- ,kracht war, damit sich die Bienen ז darauf Hetzen könn- ,ten, wenn sie vom Einträgen ermüdet zurückkommen. [Wir ersehen aus diesen rabbinischen Erklärungen, dass in der israelitischen Bieoenzucht sowohl fein Aufflugiibrett, als eine Bienenscheache in Anwendung gebracht war. ׳.■& Der Talmud berichtet ferner, dass der Honig auch als Heilmittel .Verwendung fand, namentlich gegen Gicht, Herzleiden, Bräune und Raute, zur Verbesserung des Weines, zur Herstellung von Wohlgejrüchen und tarn Zuheiten der Wunden bei *Menschen Und Thiereu. Zur Zeit Christi scheint der Honig auch; zur Aufbe- Währung von Leichen verwendet worden zu sein, wenn *auch nicht im jüdischen Culius selbst, saj doch durch den verhassten Ausländer Herodes I., der die H&smon&erin Mariamne 7 Jahre lang in Honig aufbewahrte, weil er sie auch noch im Tode geliebt haben soll. Literaturbericht. Keeessiosea. Jahresbericht der Landes- Rabbinerschule in Budapest liir das Schuljahr 1881—82. — Vorausgeht: Die Civilprocessordnung nach mosaisch-rabbinischem Rechte.*j Man wird wohl keinem Widerspruch •begegnen mit dßr Behauptung, dass es Ehrenpflicht ()er jüdischen Theologen und zugleich eine dankbare Aufgabe für eie •st, den Talmud und die an diesen anknüpfende hebräische Literatur zu pflegen und sie auch dem des Hebräischen nicht Kundigen zugänglichI zu machen; dies scheint der einfachste und beste Weg zur Zerstreu- ״“g all’ jener Lügengewebe zu sein, die wieder aller Drten verfertigt werden. Man kann Eips gegen Hundert wetten, dass die weitaus überwiegende Mehrzahl der sonst Behr gebildeten Juden und gag erst der An* dersgläubigen keine Ahnung von dem Wesen und dem o . ) Abhsndlaag selber ist outet oblgtUi Titel bet Otto 1 ßchalse, Leipzig erschienen. Inhalte dieses gewaltigen Baues haben; und eben ist es möglich, dass Ober denselben die lächerlichsten Märchen gläubig hingenommen werden, dass jede uoeh so lügenhafte Entstellung desselben Eindroch macht. —- Die Geschichte kennt auch.sonst literarische:Fälschungen, die eine Zeit lang den Schein der Wahrheit für' sich batten; allein auf die Dauer vermochten sie der kritischen Prüfung nicht Stand zu halten, und so mussten sie denn, in das Gebiet des Trages ▼ersetzt, ihren Platz räumen, auf den sie niemals wieder zurück»• kehren vermochten. — Ganz anders steht es um den Talmud 1 Wie oft sind nicht schon die frechen Eint• Stellungen gebrandmarkt, die willkürlichen Erfindungen In ihr Nichts zurückgefahrt worden! Und doch wuchern sie wie die giftigen Pilze von Tag zu Tag immer wieder in unübersehbarer Zahl L Würde es Jemand wagen, der den Anspruch eines gelehrten oder gebildeten erhebt, eine unrichtige oder auch nur nifeht.begründete Ansicht über — sagen wir — den Bundeheseh, die Veden u. 8. w. zu verbreiten? Gewiss nicht. Und warum׳ das? .Weit ersieh des einstimmigen Verweises, den er erfahren müsste, im Vorhinein bewusst ist. Deo Talmud aber, so denkt er, kennt man nicht, man wird meinen tendenziösen Erfindungen Glauben schenken, mein Zweck, ihn in Misskredit zu bringen, ist also leicht erreichbar. — Wären aber durch die hierzu berufenen Männer ohne jede andere Absicht, als um dar Wahrheit zum Siege zu verhelfen and um Belehrung den ihrer Bedürftigen zu ertheileo, in Monographien deutlich und kljar die verschiedenen Disciplinea des Talmuds aufgearbeitet, so dass sie Gemeingut aller Gebildeten würden, dann vfagtea es wohl die Lügen* Propheten nicht mehr, sich mit dem Tatar der Wahr* heit zu umhüllen, sie scheuten vielmehr das Tageslicht und blieben verborgen im Dunkel, sie, die Dunkel* mänoer! Freudig müssen wir also jede Schrift, die in den eben vorgezeichneteu Spuren sich bewegt, hegrüssen als einen Beitrag, der die eben erwähnte Lücke aus* füllt. Man wird es gestehen müssen, dass Prot M. B1 o c b zu den Wenigen gehört, die die nöthige Eignung zur allgemein verständlichen Darlegung talmadiseher Themata besitzen. — Er hat dies bereits in seiner kleinen Schrift Ubnr ,das mosaisch-talmudische Poliaeirecht“ (Leipzig; Otto Schulze, 1879) bewiesen und neuerdings in :der angezeigten Abhandlung. — Das umfassende talmudische Wissen zeigt sich in derselben mit der strengen Systematik und der logischen Schärfe gepaart; ein nicht geringerer Vorzug ist des Weiteren die Klarheit der Sprache^ die stets eine dem betreffen;, den Thfema angemessene ist. Dank wird Jedermann dem Verfasser für die reiche Belehrung wissen, die in der 108 Seiten umfassenden Schrift geboten ist. — Es zeigt sich in derselben die hohe Stufe des jüdischen Rechtsbewasstseins, dass das Judenthum nicht blos den Anspruch auf den Titel ,des Schöpfers des Monotheismus־‘ erheben kann, dass es auch ״da? Volk des Rechts־‘ genannt za werden verdient. Denn wenn es eine Civilprozessordnung besass, die weder der der alten Völker nachsteht, ja sogar mit der moderner Nationen sich messen kann, wenn es sich zeigt, dass es in den übrigen Gebieten des Rechts eine ziemlich hohe Stufe erreicht hat, 80 wird unsere Behauptung wohl richtig Bepz. Nach einer kurzen Einleitung, in welcher der Vec* fasser die Wichtigkeit and Nothwerdigkeit der Abhand־ Jung darlegt, wird in 7 Hauptstücken die Civilprocess- Ordnung nach moa-rabbin. Rechte in steter Rücksicht auf die römische und diä--deutsche rorgatragea. . Folgen wir dem! Gange der Darstellung.