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Das jüdische Literaturblatt · 1882-04-19 · No. 16. (19.4.1882) · p. Seite 63

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
11 (1882)
Issue
No. 16. (19.4.1882)
Date
1882-04-19
Page
Seite 63 (sequence 3)
Language
German
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r-, j l [,ollte, nicht zu beschäftigen. Der Vollständigkeit we- [gen sei nur bemerkt, dass ein einheitliches, den ganzen fötaat umfassendes Gesetz unterm 23. Juli 1847[ erschien, [dasselbe aber durch die folgendeu Ereignisse ausser Geltung trat. Die mit dem zweiten (und letjzten) vereinigten Landtage vereinbarte Verordnung voin 6. April 1318 über einige Grundlagen der künftigen ptaatsverjfsssung bestimmte im §. 5., dass die Ausübung staats-!!)Ärgerlicher Rechte fortan von dem religiöjsen Glau- [bensbekenntnisse unabhängig sei. Dieser Grundsatz [wurde sowohl ln der octroyirten Verfassungsurkunde [voai 5. December 1818 als in der geltenden vom 31. Januar 1850 förmlich bestätigt. Obwohl eiie Ministerial-Eiläuterung von 1849 das Gesetz von;1847, bis auf die Civilstands- und Patronatsbestimmungen, für aufgehoben erklärt hatte, führten die Minister v. Raumer und v. Westphaleu durch Erlass vom 1,6. Februar 1853, dessen Veröffentlichung sie den Behörden untertagten, dasselbe wieder ein. Das Verbot def Veröffentlicbung hatte allerdings seinen guten Grund. Der da• mals noch zu Recht bestandene Artikel J{i. der Verfassungsurkunde halte nämlich jeder nReligionsgesell- Ischaft“ die selbstständige Ordnung und Verwaltung ihrer Angelegenheiten verbürgt Da nun das Gesetz vom 23. Juli 1847 die Selbstständigkeit der Verwaltung jüdischer Gemeinde-Angelegenheiten geradezu ausschUesst, so erklärten die Minister, um sich mit jeuem [Art 15. abzufinden, rundweg, dass die Julien als Re ligionsgesellschaft nicht zu erachten seien. Als was sonst: das verschwiegen 6ie in ihrer — Weisheit. Die Deutungen und Auslegungen, welche der Art. 112. der Verfassungs - Urkunde sonst erfahren haben,!können wir als überwundene Standpunklei übergehen. Das Bundes- (jetzt Reichs-) Gesetz vom ß. Juli 1809!hatte nach 80jährigem Kampfe allen Zweifeln einendliehe« Ziel gesetzt. Znr Geschichte desAberglanbens im Talmud. 1. War Abraham ein Mantiker? Zu dem biblischen Berichte über die' Vertheilung der Hinterlassenschaft Abrahams (Genesis XXV., 6) bringt Raschi eine Erklärung des Talmuds (Synhedrin 91a), auf deren irrige Auffassung esj zurückzuführen ist, dass von Vielen der Stammvater jenes Volkes, dessen Staategrundgesetz jeden Aberglauben ächtet, der grossen Zunft der Mantiker einverleibt wird. Anknüpfend nämlich an den Bibelsatz: ,Und Abraham gab Alles, was er hatte, dem Isak und, den Söhnen der Kebsweiber hat er Geschenke gegeben“ sagt Rabbi Jeremiah bar Aba: טלסד שמסר להם שם טמאה, ,daraus ist zu reduciren, dass er ihnen einen שם ®מאה überantwortet.“ Was heisst aber שם טמאה? Nabh Raschi zur Stelle ist darunter כשוף ומעשה שדים ,Zauberei und die Kunst, Geister zu bannen“, zu verstehen.,1 Diese Interpretation setzt allerdings den Glauben an Dämonen vorau6. Bei aller Freigeisterei werden wir uus wohl hüten, durch Skepticismus jene Wesen zu erzürnen, welche, nach Talmud Chagigah 16a, nicht! blos in der Art ihres Entstehens und Vergehens dem Berliner Hof- Prediger und Genossen gleichstanden, sopdern auch in der Virtuosität edlen Gerstensaft zu vierkonsumiren, dem ,entlehrten“ Herrn Henrici nicht natjhstehen. Nun aber erscheint uns Stammvaters Abraham Verhalten — nach Raschi — räthselhaft. Hielt er, die Beschäftigung mit Zauberei und Geisterbeschwötren für einen menschenwürdigen Beruf, so ist es unerklärlich, dass er dies Geheiumiss seinem Isak vorenthalten. War er etwa von deren Verächtlichung;durchdrungen, üt es sogar unverzeihlich, seine eigenen Kinder — salbst wenn sie illigitime waren — auf einen Lebensberuf zu verweisen, dem der Stempel cer Verachtung aafgedrückt war. In der Logik des Rabbi Jeremiah vermögen wir uns auch nicht zurecht za finden. Wir würden die Mittheilung des gedachten Antori von der Uebertragung des qu. Geheimnisses auf die Abrahamiden auf Treue und Glauben hinnehmen, wenn er sie uns in Form einer Tradition prägentirte. Dem ist aber nicht so. Denn wenn er sagt □,״סלםד, שמסר לך שם טמאה ,Aus dem Berichte: ״Und den Söhnen der Kebsweiber gab er Gesehenke“ ist herzuleit en, dass er ihnen eine — Geisterbeschwörungsformel gegeben“, 60 haben wir es hier offenkundig mit einer Daduktion zu thun. Gewiss wird׳ uns nicht der Vorwurf der Unbescheiden heit treffen, .wenn wir mit aller Bestimmtheit behaupten, dass der ged. Bibelsatz, nichts enthält, was zu einer solchen Schlussfolgerung berechtigt. Und da wir an der logisch richtigen Denkweise des Rabbi Jeremiah nicht die geringsten Zweifel hegen mögen, sehen wir uns genöthigt, die Bedeutung des שם טסאה in dem gedachten Bibelverse za suchen, selbst auf die Gefahr hin, zu einer Auffassung zu gelangen, durch welche unsere Rechtgläubigkeit ap die Existenz von Dämonen in Frage gezogen werden könnte. Gegen alle Gewohnheit sind wir geneigt, bei Erklärung des Begriffes •שם טטאד die übliche mystische Bedeutung bei Seite lassend, uns an die einfache Etymologie zu halten, indem wir es schlecht und recht mit ״u n 1 a utern Namen“ übersetzen. Der Gewinn ist dann ein doppelter. War U90 Abraham nach Raschi’8 mystischer Deutung eih unlösbares Räthsel, 80 finden wir ihn jetzt höchst consequentr in seiner ganzen Handlungsweise, und auch Rabbi Jeremiah's Logik kann wieder in iutegriialem restituirt werden. Unseres Erachtens nahm der qu. Autor au פלגשם Anstoss. Zu Beginne des XXV. Capitels berichtet die Genesis; ויסף ״ אברהם ויקוו אשר.Und Abraham fuhr fort sich ein« Frau zu nehmen Namens Keturah“. Jeder Talmudkundige weiss, dass ויקה nur da am Platze ist, wo die Ehe legitim geschlossen wurde. Keturah muss demnach unter Beobachtung aller Eheformalitäten!von Abraham heimgeführt worden sein. Nun fraget es sieb, warum die Schrift in ihrem weitern Berichte die Kinder aus dieser Ebe ״ בני פלגשםKinder der.Kebsweiber“ nennt. Ueber diese Schwierigkeit hilft uns die Schlussfolgerung hinweg, dass Abraham eine Art morganatische Ehe geschlossen. (Siehe Nachmanides zur Stelle). Abraham, der vorweg darauf Bedacht genommen, seinem Sohne aus erster Ehe keinen Erb- Prätendenten zurückzulassen, ging, 80 zu sagen, eine Ehe auf linke Hand ein. Dies will aueh Rabbi Jereiniah bar Aba (ffeduziren, indem er sagt, daraus — nämlich aus der Benennung dieser Kinder ״Söhne der Kebsweiber“ — ist zu schliessen, ״dass er ihnen einen ״unlautern Namen“ gegeben. Daraus ist aber auch zu ersehen, dass wir uns überhaupt von der Mystik vollständig emancipiren können, wenn wir uns überall an den einfachen Wortsinn htflten. (Schl, folgt.) Literatarbericbt ' , Reeeasiaara. -; Stein, Dr. Ludwig. Die Juden in Abessynien (Ftflaechas). Eine Quellenstudie. In dieser Abhandlung ist alles vorhandene Material Über den Ursprung, die geschichtliche Entwickelung und die gegenwärtigen Zustände der Falaschas sorgfältig benutzt und mit Fleiss geordnet. Auch hat sich der, Verf. hier und da zu einem selbstständigen , Urtbeil erhoben und diese und jene Hypothese richtig ו zu stellen versnobt. ...

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